Hallo,
auf der Seite
anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html
findet ihr die aktuellen Richtlinien für die Feststellung des GdB's für alle Erkrankungen.
Diabetes ist im Teil A ,GdB/MdE-Tabelle, Punkt 26.15 zu finden
Die Anhaltspunkte bewerten nach der Rechtsprechung des BSG nicht nur Gesundheitsstörungen, Krankheitszustände, Behinderungen im Sinne eines Sachverständigengutachtens, sondern sie legen normativ fest, was gelten soll, also welcher GdB für welche Erkrankung.
Eigentlich darf es da keine willkürliche Andersbewertung geben. Eigentlich...
Gruß
Mic