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Richtlinien Grad der Behinderung

Mic69
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Gold Schreiber
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Richtlinien Grad der Behinderung

03 Mai 2009 13:39
#30215
Hallo,

auf der Seite

anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html

findet ihr die aktuellen Richtlinien für die Feststellung des GdB's für alle Erkrankungen.

Diabetes ist im Teil A ,GdB/MdE-Tabelle, Punkt 26.15 zu finden

Die Anhaltspunkte bewerten nach der Rechtsprechung des BSG nicht nur Gesundheitsstörungen, Krankheitszustände, Behinderungen im Sinne eines Sachverständigengutachtens, sondern sie legen normativ fest, was gelten soll, also welcher GdB für welche Erkrankung.

Eigentlich darf es da keine willkürliche Andersbewertung geben. Eigentlich...

Gruß
Mic

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Gottwalt
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Diamant Schreiber
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Re: Re:Richtlinien Grad der Behinderung

03 Mai 2009 19:46
#30222
Hallo Mic,

die Rechtslage ist so klar wie von Dir formuliert, allerdings gibts beim Diabetes häufig "Zusatzfaktoren". So rief bei uns die Sachbearbeiterin zuhause an, um nachzufragen, wie denn der Alltag tatsächlich aussehe und wieviel Aufwand es wirklich bedeute. Da dies relativ kurz nach der Erstmanifestation war, schluckte sie dann relativ betroffen und wir bekamen trotz papiern relativ guter Einstellung die 50%.

Unser Nachbar, der seit vielen Jahren Diabetiker ist, erhielt nun nach 5 Jahren Prozess letztinstanzlich die 50% auch zuerkannt, obwohl er keine arztpflichtigen Hypos hat. Es wurde ihm zugestanden, daß der Aufwand, den er betreibt, um diese zu vermeiden, und die psychische Belastung, die daraus entsteht, gleichzusetzen ist. In den Vorinstanzen und von den Sachbearbeitern wurde nach den Anhaltspunkten auf den ersten Blick formal korrekt entschieden, daß er wegen der "guten" Einstellung eben nur 40% erhält. Die psychische Belastung und der erhebliche von ihm betriebene Aufwand zählen aber offensichtlich als zusätzliche Behinderung.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Mic69
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Gold Schreiber
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Re: Re:Richtlinien Grad der Behinderung

04 Mai 2009 07:48
#30228
Hi Gottwald,

wenn das Versorgungsamt der Ansicht ist, dass andere Faktoren neben dem Diabetes berücksichtigt werden müssen, dann ist das doch erfreulich.

Wir wissen doch alle, dass eine gute Einstellung mit einem riesigen Aufwand verbunden ist. Leider wird man (nach den Richlinien) für diesen Aufwand bestraft, da einem bei einer guten Einstellung rein rechtlich nur ein GdB von 40 zusteht.

Schön, dass es auch anders geht.

Gruß
Mic

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