Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

Diabetes und Neurodermitis Grund für Pflegestufe

notoria
Benutzer


Gold Schreiber
Gold Schreiber

Beiträge: 131

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
11 Apr. 2009 14:36 #29773 von notoria
huhu


mein Sohn robin ist zwei und hat seit 3 Monaten Diabetes. am 23.4.09 haben wir Termin mit MDK.
Ich weiss kaum was ich angeben soll bzw was sie wissen wollen.
Diabetes allein reicht wohl nicht für pflegestufe. Neurodermitis hat er seit KH und wurde viel behandelt, er wird von uns täglich mehrmals eingecremt und täglich gebadet.
haut is im moment gut,toll das könnte ich mir ja dann auch ausgedacht haben oder?

fühl mich voll komisch wenn ich schon dran denke das da jemand kommt und mich bestimmt für Geldgeil hält wegen dem antrag.
Aber es gibt auch so vieles was wir bezahlen, wie zusatzversicherungen ,Cremes usw.

Pflegevibel hab ich mal gelesen,muss ich noch richtig verstehen.

wer kennt sich gut aus und würde mir gerne mal helfen wie ich was begründen kann. Ihr habt doch mehr ahnung als irgendso eine Nummer aus dem Web.

lg domi der es vor dem Termin jetzt schon graut.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
12 Apr. 2009 14:04 #29781 von Gottwalt
Hallo domi,

bei uns war der MDK vor zwei Wochen, ein Ergebnis haben wir noch nicht.

Das Problem bei der Neurodermitis ist wohl, daß zwar einerseits die notwendige Pflege nicht mehr (im Gegensatz zu früher) als medizinische Behandlungspflege in dem Sinne gilt, daß der Hautarzt oder Allergologe dafür häusliche Krankenpflege verschreiben könnte (oder wenigstens sämtliche notwendigen Pflege- und Hilfsmittel verordnen könnte). Gleichzeitig zählt es aber bei der Berechnung der Pflegestufe wohl teilweise dennoch nicht zur notwendigen Grundpflege. Und soweit es dann doch zur Grundpflege zählt, wird diese zu einem nennenswerten Teil als "altersgemäß notwendig" gekürzt.

Du kannst Glück haben und einen Gutachter haben, der die tatsächlich notwendige Betreuung in zeitlich anrechenbarer Form beschreibt. So hat z. B. die Gutachterin bei S... die Spätmahlzeit als zusätzlich dem Diabetes geschuldete 6. Mahlzeit des Tages gewertet. Wieviele Minuten zusätzlichen "Haushaltsaufwand" für die notwendige zusätzliche Wäschepflege bei Neurodermitis angerechnet wird weiß ich nicht, bei Diabetes werden ja einfach pauschal 45 Minuten täglich insgesamt veranschlagt, sodaß weitere 45 Minuten individuelle diabetesbedingte Grundpflege hinzukommen müssen.

Wie voreingenommen so ein Gutachter ist, das weiß man leider nie. Unsere Gutachterin war sehr offen, ehrlich und bemüht. Ob sie die notwendigen 45 Minuten zusammenbekommen hat, weiß ich aber noch nicht. Sie kam auf jeden Fall auf 43 Minuten und suchte dann noch Argumente für die fehlenden zwei Minuten täglicher Betreuung ...

Lieben Gruß

Gottwalt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

notoria
Benutzer


Gold Schreiber
Gold Schreiber

Beiträge: 131

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
14 Apr. 2009 13:12 #29790 von notoria
huhu

kannst du mir sagen was die testen oder sehen wollen? wie habt ihr die 43minuten rausgeholt,hast du da eine liste?


lg domi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenkemarielaurin
Ladezeit der Seite: 0.456 Sekunden