Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch????
Diabetesmama
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27 März 2009 17:46 #29496
von Diabetesmama
Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch???? wurde erstellt von Diabetesmama
Hallo ins Forum,
wer von Euch führt ein sogenanntes Fahrtenbuch für alle
Fahrten mit Eurem DM-Kind? Vorteile und Nachteile?
Gruss Diabetesmama. :huh:
wer von Euch führt ein sogenanntes Fahrtenbuch für alle
Fahrten mit Eurem DM-Kind? Vorteile und Nachteile?
Gruss Diabetesmama. :huh:
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Gottwalt
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27 März 2009 17:55 - 27 März 2009 17:56 #29497
von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch????
Hallo,
wir führen aus anderen Gründen (exakte Dokumentation aller beruflichen Fahrten, da diese mit den Krankenkassen abgerechnet werden) ein Fahrtenbuch. Aber was bringt das für den Diabetes? Sind Fahrten für den Diabetiker absetzbar? Falls ja, wären ja bei uns ab sofort sämtliche Fahrten absetzbar ...
Lieben Gruß
Gottwalt
wir führen aus anderen Gründen (exakte Dokumentation aller beruflichen Fahrten, da diese mit den Krankenkassen abgerechnet werden) ein Fahrtenbuch. Aber was bringt das für den Diabetes? Sind Fahrten für den Diabetiker absetzbar? Falls ja, wären ja bei uns ab sofort sämtliche Fahrten absetzbar ...
Lieben Gruß
Gottwalt
Letzte Änderung: 27 März 2009 17:56 von Gottwalt.
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Inx
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27 März 2009 22:45 #29506
von Inx
Inx antwortete auf Re:Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch????
Hallo Gottwald,
du kannst bis zu 15.000 km im Jahr geltend machen. Die meisten Finanzämter erkennen
dieses auch ohne Fahrtenbuch an. Sprich jede Fahrt für oder mit deinem Diabetes-
kind ( auch die Fahrten in den Urlaub) kannst du absetzen.
Wir führen kein Fahrtenbuch und haben die angegebenen 10.000 km problemlos anerkannt
bekommen.
Ich weiß allerdings nicht ob das auch gilt wenn das Kind keinen Schwerbehinderten-
ausweis hat
Schönen Abend
Natascha.
du kannst bis zu 15.000 km im Jahr geltend machen. Die meisten Finanzämter erkennen
dieses auch ohne Fahrtenbuch an. Sprich jede Fahrt für oder mit deinem Diabetes-
kind ( auch die Fahrten in den Urlaub) kannst du absetzen.
Wir führen kein Fahrtenbuch und haben die angegebenen 10.000 km problemlos anerkannt
bekommen.
Ich weiß allerdings nicht ob das auch gilt wenn das Kind keinen Schwerbehinderten-
ausweis hat
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Diabetesmama
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28 März 2009 10:45 #29509
von Diabetesmama
Diabetesmama antwortete auf Re:Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch????
Hallo Natascha,
aber wie belegt Ihr das alles beim Finanzamt? Zum Beispiel
stehen bei uns drei große Reisen mit dem Auto an ( Franken,
Bodensee und Dresden) Da kommt schon einiges zusammen.
Schreibt Ihr jedes mal beim Starten des Autos und am Ziel
den KM-Stand auf oder wie soll man sich das vorstellen?:blink:
Über eine Nachricht von Dir würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im voraus Gruss von Marion.
aber wie belegt Ihr das alles beim Finanzamt? Zum Beispiel
stehen bei uns drei große Reisen mit dem Auto an ( Franken,
Bodensee und Dresden) Da kommt schon einiges zusammen.
Schreibt Ihr jedes mal beim Starten des Autos und am Ziel
den KM-Stand auf oder wie soll man sich das vorstellen?:blink:
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Vielen Dank im voraus Gruss von Marion.
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UlrikeD.
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28 März 2009 18:25 #29513
von UlrikeD.
UlrikeD. antwortete auf Re:Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch????
Privatfahrten
Werden bei behinderten Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 80 festgestellt ist, Privatfahrten mit dem PKW erforderlich (die nicht Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben darstellen), können diese Aufwendungen in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden.
Das Gleiche gilt bei behinderten Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 70, aber weniger als 80, und bei denen darüber hinaus eine Geh- und Stehbehinderung vorliegt (Merkzeichen 'G' im Schwerbehindertenausweis).
Die Privatfahrten sind nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Die Finanzbehörden sehen jedoch eine jährliche Fahrleistung von insgesamt 3.000 Kilometern als angemessen an. Da hierfür ein Kilometersatz von EUR 0,30 anzusetzen ist, ergibt sich also ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Aufwand von jährlich 900 Euro. Eine höhere Fahrleistung als 3.000 Kilometer im Jahr kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten durch die Behinderung verursacht sind und dieses beispielsweise anhand eines Fahrtenbuches nachgewiesen wird.
Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen 'aG), blind (Merkzeichen 'Bl) oder hilflos (Merkzeichen 'H) sind, können auch Aufwendungen für Erholungs-, Freizeit- oder Besuchsfahrten berücksichtigt werden.
Die tatsächliche Fahrleistung, die mit einem Kilometersatz von EUR 0,30 von höchstens 15.000 Kilometern berücksichtigt wird, ist dabei nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Eine über 15.000 Kilometer im Jahr hinausgehende Fahrleistung wird nicht mehr als angemessen angesehen und bleibt deshalb steuerlich unberücksichtigt.
Werden bei behinderten Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 80 festgestellt ist, Privatfahrten mit dem PKW erforderlich (die nicht Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben darstellen), können diese Aufwendungen in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden.
Das Gleiche gilt bei behinderten Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 70, aber weniger als 80, und bei denen darüber hinaus eine Geh- und Stehbehinderung vorliegt (Merkzeichen 'G' im Schwerbehindertenausweis).
Die Privatfahrten sind nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Die Finanzbehörden sehen jedoch eine jährliche Fahrleistung von insgesamt 3.000 Kilometern als angemessen an. Da hierfür ein Kilometersatz von EUR 0,30 anzusetzen ist, ergibt sich also ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Aufwand von jährlich 900 Euro. Eine höhere Fahrleistung als 3.000 Kilometer im Jahr kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten durch die Behinderung verursacht sind und dieses beispielsweise anhand eines Fahrtenbuches nachgewiesen wird.
Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen 'aG), blind (Merkzeichen 'Bl) oder hilflos (Merkzeichen 'H) sind, können auch Aufwendungen für Erholungs-, Freizeit- oder Besuchsfahrten berücksichtigt werden.
Die tatsächliche Fahrleistung, die mit einem Kilometersatz von EUR 0,30 von höchstens 15.000 Kilometern berücksichtigt wird, ist dabei nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Eine über 15.000 Kilometer im Jahr hinausgehende Fahrleistung wird nicht mehr als angemessen angesehen und bleibt deshalb steuerlich unberücksichtigt.
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dvagfuchs
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31 März 2009 19:43 #29566
von dvagfuchs
dvagfuchs antwortete auf Re:Wer von Euch führt ein Fahrtenbuch????
Also, aufgrund der Schwerbeschädigung 40% und H, habe ich mit meiner Finanzbeatmtin vereinbart, dass ich kein Fahrtenbuch führen muss. Ich gebe in der Steuererklärung lediglich per 1.1. und 31.12. eines Jahres die Kilometerstände an. Die Differenz der Stände entspricht der gefahrenen Kilometer, welche bis max. 15000 km à 0,30 Euro geltend gemacht werden können.
Macht also Sinn, ein kurzes Gespräch mit dem jeweiligen Beamten/in zu führen.
Gruß Christina
Macht also Sinn, ein kurzes Gespräch mit dem jeweiligen Beamten/in zu führen.
Gruß Christina
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