Klage weil "B" nicht anerkannt wird!
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Wer kann uns helfen.
Wir haben unseren Behindertenausweis bekommen.
50% aber kein "B".
Unser Junge ist 6 und kommt erst dieses Jahr in die Schule!
Das heisst er kann weder rechnen noch kann er selbst die Unterzuckerung feststellen.
Deswegen ist es für uns völlig unverständlich!
Wie seht ihr das?
Und................
......... kann uns jemand helfen wie wir die Klageschrift machen müssen?
(Der Widerspruch wurde auch schon abgewiesen und nun sollen wir klagen wenn wir nicht damit einverstanden sind!)
Ich hoffe uns kann jemand helfen!
Liebe Grüße manu
Würdest du deinen 6-jährigen ohne DM über größere Stecken alleine draußen rumfahren lassen? Oder alleine in die Stadt, Schwimmbad, Museum etc. schicken?
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uns wurde heute der Bescheid vom Regierungspräsidium erteilt, in dem dem Widerspruch gegen das fehlende "B" nicht statt gegeben wird.
Begründung kurz gesagt: Ein Kind muss schwere glykämische Schocks gehabt haben, ehe so etwas genehmigt werde!
Unser Frederik ist knapp 4 und wir benötigen das "B", damit der Kindergarten ihn mit einer zusätzlichen Begleitperson mit auf Ausflüge und zum wöchentlichen Waldtag mitnehmen kann.
Doch da werden wir auch mit einer Klage keine Chane haben.
Weiss nicht, wer überhaupt schon ein "B" erhalten hat!?
Tut mir leid, auch keine bessere Auskunft zu haben.
viele Grüße
Katharina
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Würdest du deinen 6-jährigen ohne DM über größere Stecken alleine draußen rumfahren lassen? Oder alleine in die Stadt, Schwimmbad, Museum etc. schicken?
Hallo Marianne,
darum wird es niemals gehen. Es geht bei dem "B" immer um die zusätzlich benötigte Begleitperson. Deshalb sagte uns das Versorgungsamt hier in Hamburg auch, das B würde bewilligt, wenn wir nachweisen würden, daß tatsächlich zusätzlich zur altersgemäßen Begleitung eine Begleitung aufgrund der Behinderung notwendig sei. Dies ist ja insbesondere dann gegeben, wenn tatsächlich eine Begleitperson (z. B. für den Kindergarten oder die Schule) bewilligt wurde.
Lieben Gruß
Gottwalt
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weiter oben schrieb ich ja schon, was wir als Auskunft erhalten hatten: Das "B" wird genau dann bewilligt, wenn aufgrund des Diabetes das Kind zusätzlich zur altersgemäßen Begleitung eine weitere Begleitperson benötigt oder wenn es eigentlich altersgemäß problemlos alleine unterwegs sein könnte, aufgrund des Diabetes aber eine Begleitperson braucht (zumindest an Tagen mit schlechten Werten ...).
Lieben Gruß
Gottwalt
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Hab ein sehbehindertes Kind mit GDB 90%, mit den Merkzeichen H,B, RF.
Er ist sehbehindert und nicht blind, geht allein zur Schule, auch über eie stark befahrene Straße.Er wird auch allein mit dem Bus zur Schule fahren müssen. Das werden wir oft üben und auch das wird er meistern. Sicher könnte es passieren, das er mal den falschen Bus nimmt, da muss er halt fragen, wenn er einsteigt, ich denk mal, er wird das schon hinbekommen, er hat ja einen Mund zum reden und fragen.
Ein Diabeteskind, was seine Hypos nicht merkt und Erzieher, die zwar geschult sind, aber sehr unsicher, brauchen das B meiner Meinung nach erst recht.
Sagen wir mal so, mein großer kann sich verlaufen, aber wie gesagt er hat einen Mund- also alles regelbar. Hat der kleine eine Hypo, dann wird es schwierig, oder die Erzieherin weiß vor Schreck nicht was sie tun soll, er hat sein essen vergessen, verloren oder was weiß ich. Ehrlich gesagt hab ich schiss wenn die Schule los geht.Wandertage, Klassenfahrten und co, wird er wohl nicht mitmachen können, denn ich kann da nicht frei bekommen und was dann ?
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Mein Kind gebe ich, solange ich nicht sicher sein kann, dass angeleitet die wichtigsten Dinge feststellen kann, nur in eine Betreuung die wenigstens ein wenig geschult ist. Sprich, die Erzieherinnen haben eine Schulung hinter sich, die Integrationskraft (die im übrigen die Pumpe nicht bedienen muss - das ist Sache vom Pflegedienst !!) ebenfalls.
In zwei Wochen ist Waldwoche. Ich käme nicht auf die Idee Astrid da alleine mitgehen zu lassen. Da die I-Kraft mehrere Kinder zu betreuen hat, wechseln wir uns ab. Ähnlich mit dem Schulweg oder Nachmittagsbesuchen, die jetzt langsam funktionieren. Alle Mütter laden mich entweder mit ein - oder wissen, dass sie Astrid zum Blutzuckermessen anhalten sollen, können die Pumpe bedienen und sprechen den Rest telefonisch ab.
Ganz ganz wichtig finde ich - eine Integrationskraft ist nicht für das medizinische da. Die medizinische Versorgung findet über einen Pflegedienst normalerweise statt. So zumindest meine Info hier aus Wiesbaden.
Ach ja - ansonsten kann man je nach Wohnort z.b. auch mal die Diabetes-Nannys fragen, z.b. für Wandertage. So zumindest hab ich die verstanden.
Viel Kraft all denen, die das unmögliche versuchen.
Martina
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ich weiß, es wird von Amt zu Amt sehr unterschiedlich gehandhabt: Unser Sohn war 14 als er Diabetes bekam und er hat 60%, G, B und H erhalten. Zwar nur bis zu seinem 16. Lebensjahr, aber gänzlich ohne Kampf oder Widerspruch.
Allerdings möchte ich zur Integrationshilfe noch etwas loswerden:
Nach SGB IX muss jedem eine Integrationshilfe gewährt werden, der durch eine Behinderung im Alltag eingeschränkt ist. Das Gesetz ist ausdrücklich weder an eine "SCHWER"-Behinderung gekoppelt, noch an ein Merkmal im Schwerbehindertenausweis.
Es genügt die Feststellung, dass das Kind sich nicht altersgemäß entwickeln kann, aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung. Dieser Entwicklungsrückstand muss mehr als ein halbes Jahr zu nicht Eingeschränkten betragen. Als Diabetiker ist man lebenslang in der Körperfunktion "Insulinproduktion" eingeschränkt, also liegt hier Integrationshilfebedarf vor, wenn das Kind sich nicht selbstständig dabei helfen kann.
D.h. es ist kein Schwerbehindertenausweis notwendig, um die Bedingungen für Integrationshilfe zu erfüllen.
Liebe Grüße und viel Erfolg
Steffi
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wir haben Ähnliches hinter uns:
Erst wurde der Kleine mit 30% ohne Kennzeichen eingestuft (2,5 Jahre jung, Diabetes Typ I). Dann erfolgte unsererseits ein Einspruch. Der wurde vom Regierungspräsidium abgelehnt.
Daraufhin nahmen wir uns eine Anwältin für Soziales. Diese erklärte sich nur deshalb bereit, den Fall zu übernehmen, weil unser Sohnemann damals noch so klein war (MUTTERHERZ). Gute Sozialrechtsanwälte zu finden, die auch noch Zeit für solche Fälle haben ist echt schwer!
Unsere Klage wurde nun auf einen Vergleich hin verhandelt (erst 1,5 Jahre nach der ersten Einstufung!): 50% Kennzeichen 'H'. Alle anderen Kennzeichen sind auch laut unserer Anwältin nur sehr schwer bzw. überhaupt nicht durchzusetzen!
Also: wer 50/H hat, der hat bereits schon sehr viel erreicht;-) Und wer klagen muss/will, sollte viiiiel Zeit mitbringen. Prozesskostenvorschuß lag so bei ca. 400 Euro. Die waren jetzt leider (aufgrund des Vergleiches als sogenannte "Einigungsgebühr") für die Anwältin drauf gegangen.
Gruß
Björn
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