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Klagen vor dem Sozialgericht

engelchen2812
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04 Nov. 2009 23:58 #33583 von engelchen2812
engelchen2812 antwortete auf Aw: Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hi,
ich lese gerade, es ist schon 7 Monate her, das hier geschrieben wurde. Eine lange Zeit. Aber es ist was passiert. Wir hatten nämlich gestern (3.11.) unser Verhandlung. Kurzer Vortrag des Sachverhaltes wie es so schön heisst. Und dann kam der Gutachter zu Wort. Ein Neuer. Unabhängig. Ich lach mich da echt schlapp. Aber egal. Nach ca. 20 Minuten stand für ihn fest, 20 Minuten. Lächerlich !!!!! Aber nun der Brüller. Der Richter meinte, ich solle die Klage zurückziehen. Ich wollte aber gerne ein Urteil. In diesem Fall meinter er, müsse ich die Gerichtskosten in Höhe von 300,- bis 500,- Euro zahlen. Ich wollte mein Urteil und er verschwand zur Beratung mit dem Ergebnis: ich muss zahlen. Heute habe ich dann mit dem Kostenbeauftragten vom Bundessozialgericht in Kassel gesprochen und ihm die Sache erzählt. Bisher war ich der Meinung das Klagen vor dem Sozialgericht kostenfrei wären. Ich habe jetzt zwar das genaue Wort vergessen, aber irgendwas mit Mutwillensgebühr oder so. Weil der gute Mann nun ein Urteil schreiben muss. Und das wohl mit Umständen verbunden ist. War für ein Rechtsstaat. Der Mann aus Kassel sagte mir, das dieses Mutwillensdingsda nur selten auferlegt wird. Na toll. Bin schon gespannt auf Urteil. Und meine tolle Gebühr, wie auch immer sie heisst. So weit ist es nun also schon gekommen. Du willst dein Recht und dir wird gedroht weil der ehrenwerte Richter keinen Bock hat ein Urteil zu schreiben. Soll er, ich lasse mich davon nicht unterkriegen.
LG Manu

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Gottwalt
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05 Nov. 2009 09:35 #33589 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Ganz kurz auf die Schnelle:

Falls Du der Auffassung bist, daß der Gutachter vorm Sozialgericht inkompetent war und deshalb Rechtsmittel einlegen willst, ist es kein Mutwillen, wenn Du auf einem Urteil bestehst. Denn nur dann steht Dir der Rechtsweg offen. Deshalb gibts auch gegen den folgenden Gebührenbescheid Rechtsmittel, die Du genau damit begründen mußt, daß Du ein Urteil benötigst, um den weiteren Rechtsweg beschreiten zu können.

Damit ist der Mutwillen vom Tisch.

Ach ja, falls Du tatsächlich der Überzeugung bist, daß der Gutachter inkompetent war, kannst Du Dich unabhängig z. B. hier www.pflegegeldberater.de/ beraten lassen. Leider auch nicht kostenlos, aber mit sehr sehr hoher Erfolgsquote.

Lieben Gruß

Gottwalt

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