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Klagen vor dem Sozialgericht

engelchen2812
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11 März 2009 17:28 #29019 von engelchen2812
Klagen vor dem Sozialgericht wurde erstellt von engelchen2812
Hallo,
so ab und zu liest man ja hier von den ein oder anderen die doch den Weg vor das Sozialgericht gewagt haben. Entweder wegen dem Pflegegeld oder dem GdB bzw. Merkzeichen.
Ich habe vor 4 Wochen auch Klage beim Sozialgericht Lübeck wegen der Zahlung von Pflegegeld eingereicht. Und mit dem Versorgungsamt bin ich mitten im Widerspruchsverfahren wegen dem Merkzeichen B.
Wie sind denn so eure Erfahrungen mit den Gerichten? Wie ist denn da die Argumentation? Insbesondere weil ja das Blutzuckermessen und Insulinspritzen nach Ansicht vieler Richter nicht in unmittelbarem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme steht.
Würde mich gerne mit denen austauschen, die auch den Klageweg gegangen sind.
Freue mich auf viele Antworten :)

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petramaus
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11 März 2009 20:22 #29023 von petramaus
petramaus antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo,

wir sind den Weg der Klage beim Sozialgericht gegangen, aber wegen 50%GdB, Maximilian hatte 40% bekommen. Nach 2 Jahren harter Arbeit unserer Anwältin haben wir die 50% rückwirkend bekommen. Manchmal lohnt es sich schon, allerdings sollte man auch echt gute Argumente haben und vor allem realistisch dabei bleiben, um den Weg auch erfolgreich abzuschließen.
Alles Gute und vor allem viel Erfolg

LG Petra

P.S. Merkzeichen B werdet ihr wohl keine Chance haben, es sei denn, dein Kind hat noch andere Erkrankungen, die eine Begleitung erforderlich machen.

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Gottwalt
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11 März 2009 20:39 #29024 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo Petra,

Merkzeichen "B" bekommen immer wieder Diabetiker, wenn es konkrete Gründe gibt. Beispielsweise wird S... das Merkzeichen B bekommen, falls er als Eingliederungshilfe einen Begleitmenschen bekommt, damit dieser ihn überallhin begleiten kann.
Auch gibt es z. B. das Merkzeichen "B", wenn man darlegen kann, daß die altersgemäße Aufsicht z. B. durch Fahrgemeinschaften oder Schulbus etc. gewährleistet ist, wegen des Diabetes aber dennoch stets ein "Diabetes-Erfahrener" zusätzlich begleiten muß.
Dies muß jedoch in jedem Fall konkret (nicht fiktiv bzw. abstrakt) dargelegt werden. Denn sonst geht das Versorgungsamt davon aus, daß altersgemäße Begleitung und Diabetes-Begleitung in einer Person erfolgt.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Gottwalt
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11 März 2009 20:44 #29026 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo Manuela,

der Unterschied zwischen CT und ICT ist Richtern nicht ohne weiteres geläufig. Bei CT ist ja tatsächlich der Spritz-Eß-Zusammenhang nicht zwingend gegeben, bei ICT sehr wohl. Ihr solltet also durch Euren Diabetologen entsprechend verständlich und wissenschaftlich belegt diesen Unterschied darlegen lassen.
Eure Argumentation läuft also im Grunde darauf hinaus, daß bei diversen Aktivitäten Gia zusätzlich zur altersgemäßen Begleitung (z. B. durch Lehrer, im Sportverein durch Trainer und Betreuer, in der Kindergruppe durch andere Eltern etc.) immer dann einen diabeteskompetenten Begleiter zusätzlich benötigt, wenn bei der entsprechenden Unternehmung etwas gegessen wird, weil Gia noch nicht selbst das Essen berechnen und sich spritzen kann?
Falls dies die Argumentation ist, wäre ggf. auch die Erstattung der entsprechenden Fahrt- und Zeitkosten als Eingliederungshilfe übers Sozialamt (einkommensunabhängig!) nach § 53 Abs. 1 SGB 12 denkbar.

Lieben Gruß

Gottwalt

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engelchen2812
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12 März 2009 10:40 #29040 von engelchen2812
engelchen2812 antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo Gottwald,
das die Richter den Unterschied von CT und ICT nicht kennen, das erklärt zumindestens eine manchaml doch sehr fragwürdige Auslegung des Diabetes. Aber danke für den Hinweis.
Sehr interessant finde ich auch die Sache mit der Fahrkostenerstattung. Ganz aktuell fährt die Kindergartengruppe im Mai für 2 Tage in ein Schullandheim. Gia kann natürlich mit. Aber eben nur, wenn ich oder mein Mann den Ausflug begleiten. 50 Euro für Gia und 50 Euro für mich. Das ist bislang der höchste Betrag so auf einen Schlag. Da freut es mich natürlich, wenn es von irgendeiner Seite Unterstützung gibt. Werde mich gleich mal schlau machen.
Bei bisherigen Tagesausflügen war es auch so, das Gia nur mitkonnte, wenn ich mitfahre um die Betreuung des Diabetes zu gewährleisten. Und das waren in den letzten 12 Monaten doch schon ein paar Male.
Also vielen Dank!
LG Manuela

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Gottwalt
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12 März 2009 11:03 #29042 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo Manuela,

jetzt setze ich doch nochmal den benannten Paragraphen im Wortlaut hier ein:

§ 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe

(1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

Ende des Zitats (Quelle: bundesrecht.juris.de/sgb_12/__53.html )

Das bedeutet: Man stellt bei der zuständigen Sozialbehörde einen formlosen aber wohlbegründeten Antrag. Am besten z. B. mit einem Schreiben des Kindergartens, daß die Teilnahme an der Freizeit im Schullandheim aufgrund des Diabetes nur möglich ist, wenn das Kind durch eine kompetente Diabetesbetreuerin begleitet wird. Beigelegt wird die Kostenaufstellung.
Ebenso kann man für die sonstigen Begleitungen verfahren bzw. vom Kindergarten bestätigt bekommen, daß bei den Ausflügen eine entsprechende Begleitung erforderlich ist und wie oft derartige Ausflüge stattfinden. Üblicherweise kann man dann ein Eingliederungsbudget vereinbaren, das relativ frei für geeignete Maßnahmen verwendet werden kann.

Liebe Grüße

Gottwalt

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25 März 2009 14:11 #29426 von Martina0911
Martina0911 antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo! Wir klagen mittlerweile in der zweiten Instanz vor dem Landessozialgericht Baden-Würtemberg in Stuttgart. Unsere Tochter hat mit 1 1/2 Typ 1 bekommen,mittlerweile ist sie 4. Das fiese von den Gerichten ist, die wollen unseren Fall nicht einmal verhandeln. Das Sozialgericht in Freiburg hat den Fall ohne Verhandlung entschieden und das Landessozialgericht möchte dies nun auch tun. Niemand will sich befassen uns überhaupt zu hören, die haben sich alle schon entschieden. Aber ich bestehe auf eine Verhandlung, und wenn nicht gehen wir bis aufs Bundessozialgericht. Gruß und alles alles Gute, Martina

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petramaus
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25 März 2009 21:25 #29444 von petramaus
petramaus antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo Gottwalt,

Maximilian bekommt in der Schule ,sowie im Hort Eingliederungsbeihilfe. Diese hatten wir damals gestellt, damit damals in der Kita nix schiefging. Die Schule, in die er geht ist eine Integrationsschule, daher war es einfach, die Eingliederungshife zu bekommen, es ist noch ein DM Kind an der Schule. Aber das "B" haben wir trotzdem nicht im Ausweis stehen:blink: . Aber, wie auch immer, vielleicht hätten wir es zusätzlich oder bzw. nachträglich beantragen sollen. Sind aber froh, das alles in der Schule und im Hort rund läuft...das ist für uns auch wichtig.

Hatte deinen Kommentar leider zu spät dazu gelesen, deshalb er heute meine Antwort:( .

LG Petra

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engelchen2812
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28 März 2009 18:42 #29514 von engelchen2812
engelchen2812 antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo Martina,
ich lese gerade deine Antwort und mir stellen sich dabei echt die Nackenhaare auf. Ich finde es wirklich unter aller Sau wie das Gericht sich verhält. Und ich finde es toll das du dich nicht unterkriegen lässt. Ich bin auch schon auf alles mögliche eingestellt. Denn bei dem was man so hört und liest muss man das denke ich auch. Da herscht Ignoranz und Ahnungslosigkeit im höchsten Maße. Und dann entscheiden solche Menschen über Recht und Unrecht. Welch ein Hohn. Ich würde es echt nett von dir finden, wenn wir über den weiteren Verlauf unserer Klagen in Kontakt bleiben könnten. Auf alle Fälle drück ich dir beide Daumen.
LG Manu

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engelchen2812
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09 Apr. 2009 16:03 #29743 von engelchen2812
engelchen2812 antwortete auf Re:Klagen vor dem Sozialgericht
Hallo Gottwald,
ich habe beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Und heute ist die Antwort eingetrudetl.
"Nach Überprüfung des Vorganges bedauere ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Die Bezuschussung einer Gruppenreise des Kindergartens kann nur erfolgen, wenn auch die Kosten der Betreuung im Kindergarten im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger getragen werden."

Aber ich kann gerne Widerspruch einlegen. Wäre dann der 3. Fall in dem ich im Widerspruch bin.

Was sagst du denn dazu? Ich bin grad etwas sprachlos.

LG Manu

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