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Pflegegeldantrag auch für 11 Jährige Kinder???

mappi3de
Benutzer


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 8

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1998
Therapieform:
Private Nachricht
06 März 2009 09:49 #28867 von mappi3de
Hallo,
bin neu hier und habe schon einiges gelesen.

Meine Tochter hat seit Okt. 08 Diabetes mel. Typ I und befindet sich immer noch in der Remissionsphase. Leider lehnt sie den Diabetes total ab und weigert sich sogar zu essen weil sie möchte nicht dick werden (sie wiegt gerademal 39 Kg bei 1,52 m).

Meine Frage ist, kann man bei Kindern mit 11 Jahren auch noch Pflegegeld beantragen???

Wenn das so wäre, wie und wo kann man das beantragen und was bringt das für Vorteile?

Über eine Nachricht von Erfahrenen Eltern würde ich mich sehr freuen.

Gruß
mappi3de:unsure:

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Beiträge: 0

Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
07 März 2009 00:18 #28888 von
Hallo,
Pflegegeld gibt,s nur für kleine Kinder die man mit Aufwand betreuen muss, wie spritzen, bohlen helfen oder rechnen der Faktoren usw. Mit 11 Jahren kann das Kind das selber handhaben, wenn es denn will. Aber in der Lage sind sie und deswegen gibt kein Pflegegeld für die Eltern.

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Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
07 März 2009 10:37 #28889 von Gottwalt
Hallo Inge,

gerade für die von Dir genannten Dinge gibts leider KEIN Pflegegeld.

Pflegegeld gibts für nicht altersgemäßen Mehraufwand bei der Grundpflege, also fürs Wäschewaschen, wenn das Kind wegen BZ-Spitzen einnäßt, fürs bilanzierte Kochen und Portionieren, Begleitung bei den vermehrt notwendigen Arztbesuchen, Anziehilfe, wenn das Kind sich z. B. wegen des Katheters nicht selbst anziehen kann etc. Drum ist es auch so schwer, selbst bei kleineren Kindern Pflegegeld zu bekommen, denn die eigentliche Diabetesbetreuung (messen, spritzen, Katheterwechsel etc.) fällt unter die sog. Behandlungspflege, die eigentlich nur von examinierten Pflegekräften vorgenommen werden darf. Deshalb erhalten Angehörige, die dies ausführen, kein Geld dafür. Ist nicht logisch, aber es ist halt so.

Lieben Gruß

Gottwalt

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