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Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
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Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
05 Feb. 2009 14:45Wie lange sind eure Ausweise immer gültig? Leyas ist jetzt nur 5,5 Jahre gültig. Ist das so richtig? In 15 Jahren wäre sie ja 16/17 und ich dachte, dass der Ausweis dann auch so lange gilt, haben sie sich um einen zehner vertan oder gilt der Ausweis erstmal nur bis zum Schuleintritt?
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Re: Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
05 Feb. 2009 15:40Bei uns findet die Überprüfung in drei Jahren statt.
Es ist davon auszugehen, das sich dann was an der Einstufung ändert, denn mit zwei oder drei kann man seinen Diabetes nicht selber Handhaben.
Mit, sagen wir mal 12 oder so, sieht das anders aus, denn da kann man die Werte interpretieren und sich auch selber mit Insulin versorgen.
André
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Re: Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
05 Feb. 2009 16:03grundsätzlich ändert sich am gdb nur etwas "wenn der bescheid" (der papierbogen)
geändert wird.
das alles hat mit dem ausweis nichts zu tun.
(ist so ähnlich wie beim personalausweis, man hört ja nicht auf zu existieren wenn dieser abgelaufen ist)
die begrenzung des "h" sollte auf dem bescheid stehen.
nur zur info: wer den ausweis verbrennt(zb) hat trotzdem immer noch den gdb(vom bescheid)
wer unter die 50% kommen will, schreibt kurz an das zuständige amt -
titel verbesserungsantrag,
wird sehr schnell berbeitet,
und der "neue" gdb steht dann wieder im "bescheid"(briefbogen).
wer von zb. 40 auf 50%gdb kommen will schreibt an das zuständige amt-
verschlechterungsantrag -
mit begründung, dies wird von vielen ämtern lieber gesehen und daher öfters positiv beschieden.
(dauert länger als der og.)
mfg. klaus
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Re: Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
09 März 2009 09:25Wir sind auch davon ausgegangen, das mit der Einstufung H das B automatisch mit dabei sei. Wir sind auch einige Wochen damit gefahren, ohne das irgendwer etwas gesagt hat. Bis mein Mann neulich mit einem Busfahrer aneinandergeriet, der ihn nicht mitnehmen wollte, weil das B vorne durchgeixxt ist.
Hat den irgendjemand das B vorne offen?
Ansonsten ist unser Ausweis auch 3 Jahre gültig.
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Re: Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
09 März 2009 09:43 - 09 März 2009 09:45zum B, das regelt ja die Berechtigung/Notwendigkeit einer Begleitperson. Das gibt es nicht automatisch. Wenn die Behinderung eine Selbstständigkeit gemäß des Alters mit einer bestimmten Abweichung verhindert, das wäre dann z.B. ein Grund B zu bekommen.
Also mit 3 Jahren z.B. brauchst Du eine Begleitperson, egal ob Diabetes oder nicht, da gibt es dann z.B. kein B.
(mein Verständnis von B )
viele Grüße
Claudia
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Re: Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
09 März 2009 11:38das mit dem "B" ist wirklich reichlich knifflig. Beispiel: S... könnte eigentlich mit der Fahrgemeinschaft zum Kindergarten fahren, dann müßte ich nur jeden vierten Tag selbst fahren, die altersgemäße Betreuung wäre gewährleistet. Morgens ist das auch kein Problem, aber den Mittag trauen sich die anderen Eltern nicht zu. Also fahre ich zusätzlich zur eigentlichen Begleitperson. Das wäre so ein Fall.
Leider findet das Versorgungsamt das an den Haaren herbeigezogen, und ich habe auf den Gang vors Sozialgericht verzichtet.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
09 März 2009 12:00ja, das stimmt, mit dem B ist es schon kniffelig, denn leider wird auf den Einzelfall keine Rücksicht genommen und manchmal habe ich nach wie vor den Eindruck, daß es Ermessenssache des Bearbeiters ist .....
Wir hatten hier den "Vorteil", daß es eindeutig war, daß wir kein B bekommen würden, weil Maxine eben noch so klein ist.
viele Grüße
Claudia
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Re: Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
09 März 2009 12:08sollte S... tatsächlich eine Integrationshilfe für die ersten beiden Schuljahre erhalten, bekommt er auch ohne weiteren nennenswerten Aufwand das "B", denn dann ist es klar, daß er immer von einer zusätzlichen Begleitperson begleitet wird.
Ansonsten ist es leider anscheinend nicht vermittelbar, daß zumindest immer wieder zusätzlich zur notwendigen altersgemäßen Begleitung eine diabeteskompetente Begleitung notwendig ist.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
09 März 2009 13:12
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