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Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?

delphyine
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05 Feb. 2009 14:45 #27882 von delphyine
Schwerbehinderung B?? Gültigkeit? wurde erstellt von delphyine
So, wir haben es geschafft. Nach nur 3 Monaten ist unser Schwerbehindertenausweis da und exakt so, wie beantragt, also 50% und Merkzeichen H. Was mich ein wenig verwirrt ist, dass sowohl auf dem Ausweis (denke, könnte ja ein Vordruck sein), als auch auf dem Bescheid (ein einfacher Brief mit Erklärung) vorher noch das B plus Erklärung gedruckt war und nachträglich dann -ohne Lineal also völlig kreuz und quer- durchgestrichen wurde. Gibt es denn bei Diabetes das B? Wenn ja, wäre ich ja nicht böse drum es zu erhalten, aber wir haben es damals gar nicht beantragt.
Wie lange sind eure Ausweise immer gültig? Leyas ist jetzt nur 5,5 Jahre gültig. Ist das so richtig? In 15 Jahren wäre sie ja 16/17 und ich dachte, dass der Ausweis dann auch so lange gilt, haben sie sich um einen zehner vertan oder gilt der Ausweis erstmal nur bis zum Schuleintritt?

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DerAndre
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05 Feb. 2009 15:40 #27885 von DerAndre
DerAndre antwortete auf Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
Es wird geprüft, ob sich am GdB was geändert haben könnte.
Bei uns findet die Überprüfung in drei Jahren statt.
Es ist davon auszugehen, das sich dann was an der Einstufung ändert, denn mit zwei oder drei kann man seinen Diabetes nicht selber Handhaben.
Mit, sagen wir mal 12 oder so, sieht das anders aus, denn da kann man die Werte interpretieren und sich auch selber mit Insulin versorgen.

Gruß

André

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klausdn
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05 Feb. 2009 16:03 #27886 von klausdn
klausdn antwortete auf Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
hallo,
grundsätzlich ändert sich am gdb nur etwas "wenn der bescheid" (der papierbogen)
geändert wird.
das alles hat mit dem ausweis nichts zu tun.
(ist so ähnlich wie beim personalausweis, man hört ja nicht auf zu existieren wenn dieser abgelaufen ist)
die begrenzung des "h" sollte auf dem bescheid stehen.
nur zur info: wer den ausweis verbrennt(zb) hat trotzdem immer noch den gdb(vom bescheid)
wer unter die 50% kommen will, schreibt kurz an das zuständige amt -
titel verbesserungsantrag,
wird sehr schnell berbeitet,
und der "neue" gdb steht dann wieder im "bescheid"(briefbogen).
wer von zb. 40 auf 50%gdb kommen will schreibt an das zuständige amt-
verschlechterungsantrag -
mit begründung, dies wird von vielen ämtern lieber gesehen und daher öfters positiv beschieden.
(dauert länger als der og.)
mfg. klaus

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Diabolus
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09 März 2009 09:25 #28921 von Diabolus
Diabolus antwortete auf Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
Gut, aber auf das B zurückzukommen.

Wir sind auch davon ausgegangen, das mit der Einstufung H das B automatisch mit dabei sei. Wir sind auch einige Wochen damit gefahren, ohne das irgendwer etwas gesagt hat. Bis mein Mann neulich mit einem Busfahrer aneinandergeriet, der ihn nicht mitnehmen wollte, weil das B vorne durchgeixxt ist.

Hat den irgendjemand das B vorne offen?

Ansonsten ist unser Ausweis auch 3 Jahre gültig.

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cilipu
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09 März 2009 09:43 - 09 März 2009 09:45 #28923 von cilipu
Hallo,

zum B, das regelt ja die Berechtigung/Notwendigkeit einer Begleitperson. Das gibt es nicht automatisch. Wenn die Behinderung eine Selbstständigkeit gemäß des Alters mit einer bestimmten Abweichung verhindert, das wäre dann z.B. ein Grund B zu bekommen.
Also mit 3 Jahren z.B. brauchst Du eine Begleitperson, egal ob Diabetes oder nicht, da gibt es dann z.B. kein B.

(mein Verständnis von B )

viele Grüße
Claudia
Letzte Änderung: 09 März 2009 09:45 von cilipu.

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Gottwalt
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09 März 2009 11:38 #28927 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
Hallo Claudia,

das mit dem "B" ist wirklich reichlich knifflig. Beispiel: S... könnte eigentlich mit der Fahrgemeinschaft zum Kindergarten fahren, dann müßte ich nur jeden vierten Tag selbst fahren, die altersgemäße Betreuung wäre gewährleistet. Morgens ist das auch kein Problem, aber den Mittag trauen sich die anderen Eltern nicht zu. Also fahre ich zusätzlich zur eigentlichen Begleitperson. Das wäre so ein Fall.
Leider findet das Versorgungsamt das an den Haaren herbeigezogen, und ich habe auf den Gang vors Sozialgericht verzichtet.

Lieben Gruß

Gottwalt

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cilipu
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09 März 2009 12:00 #28929 von cilipu
Hallo Gottwalt,

ja, das stimmt, mit dem B ist es schon kniffelig, denn leider wird auf den Einzelfall keine Rücksicht genommen und manchmal habe ich nach wie vor den Eindruck, daß es Ermessenssache des Bearbeiters ist .....
Wir hatten hier den "Vorteil", daß es eindeutig war, daß wir kein B bekommen würden, weil Maxine eben noch so klein ist.

viele Grüße
Claudia

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Gottwalt
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09 März 2009 12:08 #28930 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
Hallo Claudia,

sollte S... tatsächlich eine Integrationshilfe für die ersten beiden Schuljahre erhalten, bekommt er auch ohne weiteren nennenswerten Aufwand das "B", denn dann ist es klar, daß er immer von einer zusätzlichen Begleitperson begleitet wird.

Ansonsten ist es leider anscheinend nicht vermittelbar, daß zumindest immer wieder zusätzlich zur notwendigen altersgemäßen Begleitung eine diabeteskompetente Begleitung notwendig ist.

Lieben Gruß

Gottwalt

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delphyine
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09 März 2009 13:12 #28931 von delphyine
delphyine antwortete auf Re:Schwerbehinderung B?? Gültigkeit?
Hm, na dann warten wir doch mal ab und schauen, ob wir es dann in der Kindergartenzeit vielleicht doch kriegen. Wäre ja den Versuch wert. Der Sachbearbeiter hielt das B ja offenbar ursprünglich für gerechtfertigt, sonst hätte er sich ja nicht den Aufwand gemacht und es vorher dabei geschrieben, nur um es nachher umständlich wieder zu löschen. Auf dem Ausweis scheint es ja ein Vordruck zu sein, aber finde es schon lustig, dass die es da dann nicht richtig durchkreuzen, sondern die Kreuze irgendwo auf dem Wisch machen. Das B selbst ist nämlich nach wie vor nicht durchgestrichen, sondern die Kreuze sind zwei cm darüber. :ohmy: War wohl ein etwas schludriger Beamter. :cheer: Danke für eure Antworten.

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