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Betreuung bei Diabetiker Kinder über 12 Jahre

regentropfen
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23 Jan. 2009 13:48 - 23 Jan. 2009 13:52 #27595 von regentropfen
Betreuung bei Diabetiker Kinder über 12 Jahre wurde erstellt von regentropfen
Hallo zusammen,
mein Sohn ist nun 12 1/2 und hat seit einem 3/4 Jahr Diabetes I. Er hat nun den ersten Infekt und seine Werte spinnen. Meine Krankenkasse sagte, sie zahlt mir diesen Tag als Kinderkrankengeld nicht, weil er über 12 sei und nicht behindert und keiner Hilfe bedarf.

Kann das denn wahr sein?
Was sollen Berufstätige denn mit den Kindern über 12 machen? Jedes Mal Urlaub nehmen? Der Urlaub soll doch zur eigenen Erholung dienen.

Ich versteh das nicht, könnt ihr mir helfen? Gibt es dafür bestimmte Gesetze? Schließlich hat er einen Behindertenausweis 50 %.

Dankeschön
Letzte Änderung: 23 Jan. 2009 13:52 von regentropfen.

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Drusillaloony
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23 Jan. 2009 13:56 #27596 von Drusillaloony
Hallo!
Hm, mein Sohn ist erst 5 J. alt aber was mich bei der Aussage deiner KK etwas verwundert ist, das er nicht behindert sei. Wir haben wie viele andere hier einen Behindertenausweis beantragt und auch bekommen. 50% mit H für Hilflos.
Vielleicht ist Deine KK nicht richtg informiert?
Mal sehen was die Anderen so schreiben aber ich finde das nicht gerecht.
Lieben Gruß,
Alexa

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regentropfen
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23 Jan. 2009 13:59 #27597 von regentropfen
Danke Alexa,
die Damen von meiner Krankenkasse (eine sehr junge Dame) war ziemlich forsch und meinte, Diabetes ist keine Behinderung und er braucht auch keine Hilfe. Außerdem soll ich mir dann Urlaub nehmen, wie andere Mütter auch, deren Kinder über 12 krank wären.

hm....geschockt, sauer usw. legte ich auf

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Drusillaloony
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23 Jan. 2009 14:04 #27598 von Drusillaloony
Ich nochmal :)
An Deiner Stelle würde ich jetzt euren Dia-Doc oder die Diabetesberater/in anrufen und mal in Erfahrung bringen ob Du ein Recht darauf hast und dann mit fundiertem Wissen bei der KK nochmal anrufen.
Lass Dich nicht unterkriegen. Ich denke wenn einem eine Behörde einen Behindertenausweis ausstellt, ist die KK nicht befugt das Gegenteil zu behaupten. :angry:
Frechheit sowas!
Lieben Gruß,
Alexa

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regentropfen
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23 Jan. 2009 14:17 #27599 von regentropfen
Alexa,
ich war wirklich sprachlos und als ich sagte, dass ich mich an anderen Stellen erkundigen werde, meinte die Dame von der BKK, das solle ich ruhig machen, sie würde das auch tun.

Der Hammer....und das von einer Krankenkasse, die wirklich genug Geld hat.

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Gottwalt
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23 Jan. 2009 15:10 #27600 von Gottwalt
Hallo regentropfen,

habe mir den Luxus gegoennt und unsere Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse gefragt, da ich sie sowieso gerade diverses fragen musste.
Antwort: Selbstverstaendlich ist ein Diabetikerkind "behindert", ueblicherweise sogar "schwerbehindert" (naemlich genau dann, wenn 50% Schwerbehinderung anerkannt wurden). Und ja, selbstverstaendlich ist dann fuer 10 Tage jaehrlich Kinderkrankengeld zu zahlen. Und weiter: Sobald diese 10 Tage ausgeschoepft sind, gibt es Anspruch auf haeusliche Krankenpflege, ersatzweise (das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich) den Verdienstausfall, falls unbezahlt Urlaub genommen wird.
Also, wichtig ist, dass Ihr wirklich den Bescheid ueber die Schwerbehinderung der Krankenkasse zufaxt. Dann hat die ueberhaupt keinen Ermessensspielraum.

Lieben Gruss

Gottwalt

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regentropfen
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23 Jan. 2009 15:21 #27601 von regentropfen
wow Gottwalt, vielen herzlichen Dank

na das ist doch schon mal was - wusste ich doch - dass das ein Mist ist, was die mir da verzapft hat

Da heute keiner mehr bei dieser Krankenkasse schafft, werde ich alles weitere am Montag veranlassen,dh. Behindertenausweis der BKK faxen.

nochmals danke!!!!

lieber Gruß
Katharina

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Eli
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11 Feb. 2009 10:49 #28049 von Eli
Hallo,

dankeschön für den Tipp.
Hab gleich bei der Barmer angerufen.
Am Telefon wurde da auch eher "rumgeeiert" und ein Schriftstück verlangt, aus dem hervorgeht, dass das Kind bei Erkrankung betreut werden muss.

Als Einwand brachte ich hervor, dass das Merkzeichen "H" für Hilfsbedürftigkeit steht und eben genau das aussagt.

Mir wurde empfohlen, mein Anliegen schriftlich einzureichen und dies würde dann von
der übergeordneten Stelle geprüft.
Als Anlage habe ich sämtliche ärztl. Gutachten, Zuerkennung des Schwerbehindertengrades und Schwerbehindertenausweis selbst, als Kopie, eingereicht.
Mal sehen was passiert.
Denn für uns kann ich sagen, dass Dustin, seitdem er Diabetes hat, wesentlich häufiger krank ist als früher.
Da ich alleinerziehend und berufstätig bin, kann ich eine angemessene Betreuung bei Erkrankung des Kindes sonst nicht gewährleisten.


MfG
Yvonne

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