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Schwerbehindertenausweis Merkmal "B"

Gottwalt
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11 Nov. 2008 19:29 #26213 von Gottwalt
Schwerbehindertenausweis Merkmal "B" wurde erstellt von Gottwalt
Hallo liebe erfahrene Mitstreiter,

wir haben nun auch den Ausweis mit Merkmal "H" erhalten, das "B" wurde abgelehnt mit der in meinen Augen unzureichenden Begruendung, ein Kind in dem Alter (5 Jahre) muesse ja sowieso begleitet werden. Der Widerspruch wurde gleichlautend abgelehnt, mit dem zusaetzlichen Vermerk der Sachbearbeiterin, nur Blinde, Rollstuhlfahrer, Epileptiker und schwer geistig behinderte Menschen bekaemen das "B".
Warum ich die oben geschriebene Begruendung unzureichend finde? Bis S...n Diabetiker wurde (also bis zu seinem 5. Geburtstag) bestand diese Begleitung haeufig aus den Grosseltern (die sich mit dem Diabetes voellig ueberfordert fuehlen und deshalb nicht allein mit ihm sein wollen), den Eltern von Freunden, der Kindergaertnerin, den "Babysittern" ...

Jetzt faehrt immer zwangslaeufig zusaetzlich jemand mit, der den Diabetes betreuen kann (in der Regel bin ich das). Im Klartext: Bei jeder Busfahrt in der Gruppe bin ich auch noch mit dabei, und bei Oma oder Opa auch. Es handelt sich also doch offensichtlich um ausschliesslich diabetisch bedingte zusaetzliche Begleitung.

Gibt es da Erfahrungen dazu? Menschen, die das "B" im Ausweis bekommen haben? Fuer uns waere das schon relativ erheblich ... und ich ueberlege ernsthaft, den Schritt vors Sozialgericht zu machen.

Abgesehen davon ist es doch unlogisch: Da wird die Hilflosigkeit anerkannt, dass aus dieser Hilflosigkeit jedoch die Notwendigkeit der kompetenten Begleitung resultiert, das wird wiederum nicht anerkannt.

Oder sehe ich das grundsaetzlich voellig falsch?

Liebe Gruesse

Gottwalt

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Marianne
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14 Nov. 2008 09:13 #26276 von Marianne
Marianne antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Merkmal "B"
Nach § 146 SGB IX ist ständige Begleitung bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Ständige Begleitung ist bei Schwerbehinderten (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Dementsprechend ist zu beachten, ob bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe beim Ein und Aussteigen oder während der Fahrt notwendig ist.
Beispiele für die Annahme der Notwendigkeit ständiger Begleitung
Querschnittsgelähmten
Ohnhändern
Blinden und den Sehbehinderten, bei denen die Sehbehinderung mit einem GdB von wenigstens 70 vorliegt oder bei Sehbehinderungen, bei denen wegen der Sehbehinderung ein GdB von 50 oder 60 vorliegt, nur in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z. B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits, geistige Behinderung)
Hörbehinderten, geistig Behinderten und Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist
Hörbehinderten bei denen Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit im Kindesalter
( in der Regel bis zum 16. Lebensjahr_ Beendigung der Gehörlosenschule) oder im Erwachsenenalter bei diesen Hörstörungen in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z.B. Sehbehinderung, geistige Behinderung) vorliegt
geistig Behinderten bei denen eine entsprechende Störung der Orientierungsfähigkeit vorliegt (dies ist anzunehmen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit wegen der geistigen Behinderung festzustellen ist, als wenn z. B. die Behinderten sich im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können; solche Umstände sind gegeben, wenn allein für die geistige Behinderung ein GdB von 100 vorliegt_ bei einem GdB von 80 oder 90 wird dies in den meisten Fällen ebenfalls zu bejahen sein_ bei einem GdB unter 80 kommt dies nur in besonders gelagerten Fällen in Betracht)
Anfallskranken (Schwerbehinderten mit hirnorganischen Anfällen ab einer mittleren Anfallshäufigkeit, die für sich allein einen GdB von mindestens 60 _ 80 bedingen und die Anfälle überwiegend am Tage auftreten _ analoges gilt beim Diabetes mellitus mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen und häufigen hypoglykämischen Schocks _ ) bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist

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Gottwalt
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14 Nov. 2008 09:25 #26279 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Merkmal "B"
Hallo Marianne,

danke dafuer. Was ich nicht ganz verstehe: Gerade der erste Satz trifft doch beim Diabetes-Kind zu!
S... zumindest wird bei einer Ueberzuckerung voellig hilflos, bei Unterzucker sowieso. Die Begruendung des Versorgungsamtes war ja, dass ein Kind in diesem Alter sowieso begleitet werden muss. Meine Antwort darauf ist, dass eben die Betreuung des Kindes einerseits auf vielfaeltige Weise geschehen kann, waehrend die Betreuung des Diabetes nur durch geeignete Personen moeglich ist und immer wieder eine Eins-zu-Eins-Betreuung erforderlich macht. In der Konsequenz kann er eben nicht in der Gruppe einfach mitkommen sondern braucht (zumindest bisher) immer eine zusaetzliche Betreuungsperson. Also wuerde der erste Absatz Deiner Zusammenfassung ja voll zutreffen.

Also doch Klage vorm Sozialgericht?

Liebe Gruesse

Gottwalt

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Marianne
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14 Nov. 2008 09:49 - 14 Nov. 2008 09:51 #26280 von Marianne
Marianne antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Merkmal
Gottwalt schrieb:

Hallo Marianne,

danke dafuer. Was ich nicht ganz verstehe: Gerade der erste Satz trifft doch beim Diabetes-Kind zu!
S... zumindest wird bei einer Ueberzuckerung voellig hilflos, bei Unterzucker sowieso. Die Begruendung des Versorgungsamtes war ja, dass ein Kind in diesem Alter sowieso begleitet werden muss. Meine Antwort darauf ist, dass eben die Betreuung des Kindes einerseits auf vielfaeltige Weise geschehen kann, waehrend die Betreuung des Diabetes nur durch geeignete Personen moeglich ist und immer wieder eine Eins-zu-Eins-Betreuung erforderlich macht. In der Konsequenz kann er eben nicht in der Gruppe einfach mitkommen sondern braucht (zumindest bisher) immer eine zusaetzliche Betreuungsperson. Also wuerde der erste Absatz Deiner Zusammenfassung ja voll zutreffen.

Also doch Klage vorm Sozialgericht?

Liebe Gruesse

Gottwalt


Bei einer Unterzuckerung ist JEDER Diabetiker irgendwann hilflos - also müssten alle Diabetiker dann das "B" bekommen. Von Hilflosigkeit bei Hyperglykämie hab ich noch nix gehört und auch bei den vielen Kindern mit DM, die sich in unserem Bekanntenkreis befinden, nicht feststellen können.
Was machst du, wenn dein Kind in die Schule kommt? Setzt du dich da mit ins Klassenzimmer?

Ich hab vorhin gerade gelesen, dass dein Sohn noch nicht so lange DM hat. Anfangs hatte ich ähnliche Gedankengänge wie du, jetzt nach mehr als 2 Jahren Diabetesdauer kann ich sagen, dass sich vieles relativiert hat. Meine Tochter wird mit jedem Tag selbstständiger und das wird bei deinem Sohn auch so sein!
Letzte Änderung: 14 Nov. 2008 09:51 von Marianne.

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Gottwalt
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14 Nov. 2008 12:40 - 14 Nov. 2008 21:30 #26283 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Merkmal
Du schriebst "Bei einer Unterzuckerung ist JEDER Diabetiker irgendwann hilflos", das ist richtig. Aber je aelter und erfahrener, desto eher bemerkt er, ob er bald entsprechend unterzuckert waere bzw. hat seinen Blutzucker eben selbst im Blick. Unser Fuenfjaehriger ist damit (noch!) voellig ueberfordert, dementsprechend benoetigt er (noch!) entsprechende Begleitung.
Zur Ueberzuckerung: Laut Aussage unseres Diabetologen sind da die Kinder sehr sehr unterschiedlich. Es gibt Kinder, die da eigentlich erst richtig in Fahrt kommen, andere werden so wie unser S... quengelig, unkonzentriert, schlapp, bis hin zu geradezu desorientiert. Oder anders: Ab irgendwann geschieht letzteres ja jedem Diabetiker, aber waehrend die einen erst deutlich ueber 400 so reagieren, geschieht dies bei anderen eben "schon" bei einem 240er.
Zur Schulsituation: Selbstverstaendlich wird der Lehrer anfangs mit ein Auge daraufhaben muessen. Wir haben davon abgesehen das grosse Glueck, dass S...s Kindergarten direkt neben seiner Schule ist und seine derzeitige Kindergaertnerin sich gerne bereit erklaert hat, ihn in den Pausen zum Messen bei sich zu haben und bei Bedarf das Essen oder das Insulin anzupassen.

Selbstverstaendlich wird S... schon relativ bald sehr viel eigenverantwortlicher damit umgehen koennen und muessen. Derzeit ist er dafuer noch zu klein und zu unbedacht. Und das will ich ihm auch lassen. Also kuemmern wir uns von aussen darum.

Liebe Gruesse

Gottwalt


*Entschuldigung - wollte eigentlich zitieren und hab mich verklickt* :(
Letzte Änderung: 14 Nov. 2008 21:30 von Marianne.

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Marianne
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14 Nov. 2008 21:29 - 15 Nov. 2008 18:34 #26303 von Marianne
Marianne antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Merkmal
Gottwalt schrieb:

Du schriebst "Bei einer Unterzuckerung ist JEDER Diabetiker irgendwann hilflos", das ist richtig. Aber je aelter und erfahrener, desto eher bemerkt er, ob er bald entsprechend unterzuckert waere bzw. hat seinen Blutzucker eben selbst im Blick. Unser Fuenfjaehriger ist damit (noch!) voellig ueberfordert, dementsprechend benoetigt er (noch!) entsprechende Begleitung.
Zur Ueberzuckerung: Laut Aussage unseres Diabetologen sind da die Kinder sehr sehr unterschiedlich. Es gibt Kinder, die da eigentlich erst richtig in Fahrt kommen, andere werden so wie unser S... quengelig, unkonzentriert, schlapp, bis hin zu geradezu desorientiert. Oder anders: Ab irgendwann geschieht letzteres ja jedem Diabetiker, aber waehrend die einen erst deutlich ueber 400 so reagieren, geschieht dies bei anderen eben "schon" bei einem 240er.
Zur Schulsituation: Selbstverstaendlich wird der Lehrer anfangs mit ein Auge daraufhaben muessen. Wir haben davon abgesehen das grosse Glueck, dass S...s Kindergarten direkt neben seiner Schule ist und seine derzeitige Kindergaertnerin sich gerne bereit erklaert hat, ihn in den Pausen zum Messen bei sich zu haben und bei Bedarf das Essen oder das Insulin anzupassen.

Selbstverstaendlich wird S... schon relativ bald sehr viel eigenverantwortlicher damit umgehen koennen und muessen. Derzeit ist er dafuer noch zu klein und zu unbedacht. Und das will ich ihm auch lassen. Also kuemmern wir uns von aussen darum.

Liebe Gruese

Gottwalt



Hm - oft ist es so, dass gerade bei längerer Diabetesdauer die Fähigkeit Hypos zu bemerken nachlässt. Meine Tochter kann sich eher noch selbst helfen als mein Vater das je konnte!
Auch auf meine Tochter muss ich noch aufpassen und mich kümmern, trotz aller Selbtständigkeit! Klar, dass das bei einem 5-jährigen noch nicht so funzt. Aber glaub mir, das wird einfacher! Nur als Beispiel: Meryem ist heute morgen mit dem Rad zur Schule gefahren, sie hatte um 11:40 Schluss, ich habe bis 15 Uhr gearbeitet, dann hab ich zuerst ihren Bruder abgeholt. Sie hat sich in der Zwischenzeit Mittagessen gemacht und berechnet, dann hat sie sich mit Freundinnen getroffen. Gesehen habe ich sie erst wieder beim Martinsfeuer. Sie ist jetzt bei einer Freundin zum Übernachten, morgen früh arbeit ich von 9-12, da habe ich sie vermutlich noch nicht gesehen, anschließend gehen wir zum Chinesen essen. Ihr Essen berechnet sie dort selbst (sie ist auch oft mit ihrer Freundin und deren Eltern dort essen, ohne mich) ... du siehst also, dass es leichter wird! Dass das bei einem 5-jährigen noch nicht so geht, ist mir klar! Aber dein 5-jähriger wird auch älter! Meryem war auch heuer ohne mich auf Klassenfahrt! Die Werte waren zwar unter aller Sau, aber sie kam auf ihren eigenen Füßen wieder nach Hause und das war die wichtigste Erfahrung bisher: Ich kann überleben, auch ohne meine Mama!


Beachte: Forencode und Smiley-Button sind nicht sichtbar, aber trozdem nutzbar!
Letzte Änderung: 15 Nov. 2008 18:34 von Marianne.

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Lamona
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15 Nov. 2008 16:02 #26323 von Lamona
Lamona antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Merkmal
Hallo,
ich glaube, man muss immer berücksichtigen, in welchem Alter das Kind erkrankt ist. Meine Tochter war noch ein Säugling, als es losging und ich konnte jahrelang keinen Schritt ohne sie machen, weil sich die komplette Umgebung für überfordert erklärte. Diese Situation hat nicht nur das Kind zur Unselbständigkeit verdammt, sondern auch mich lange in dem Glauben verharren lassen, unabkömmlich zu sein. Aber im Laufe der Grundschulzeit hat mir Lara, die vor der Einschulung die Pumpe erhalten hatte, immer mehr gezeigt, dass sie genauso unabhängig sein (werden) wollte wie ihre Freundinnen. Ich musste mich oft zwingen, sie loszulassen. Das ging häufig auf Kosten der Werte, aber da muss man halt entscheiden, was man für wichtiger hält. Ich ringe heute noch oft mit mir, sie alleine machen zu lassen. Sie ist jetzt 10 und besucht ein Gymnasium, das 20 km weit weg ist, verbringt die Nachmittage oft auf dem Reiterhof oder bei weit entfernt wohnenden Freundinnen, sofern sie Zeit dafür hat. Da ich aber auch leider der Typ "Gluckenmutter mit Kontrollzwang" bin, lasse ich je nach Ausgangslage eine Menge Nerven dabei.
Doch zu sehen, wie selbstverständlich und selbständig sie die Dinge meistert, bestätigt mich dann wieder darin, dass es in dem Alter manchmal wichtigeres gibt als eine gute Einstellung...

Liebe Grüße
Cornelia
P.S.: Aber um jedem Irrtum vorzubeugen, es ist jedem selbst überlassen, wie er die Dinge handhabt. Dass es auch für eine andere Sicht der Dinge gute Gründe gibt, weiß ich aus eigener, leidvoller Erfahrung.

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erco
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15 Nov. 2008 16:43 #26325 von erco
Hallo Cornelia,

ich kann dies nur bestätigen. Es ist auf jeden Fall schwieriger, wennn das Kind bereits als Säugling an Diabetes erkrankt. Man ist von Anfang an für alles verantwortlich. Bei uns war es auch so (Beginn Diabetes mit 11 Monate). Nun ist unser Sohn 5. Ich denke, wenn die Kinder bereits älter sind, und von Anfang an vieles gleich selber machen, ist man auch nicht so eingebunden, wie bei uns. Dann fällt es sicherlich auch nicht so schwer, dabei loszulassen und abzugeben.

Viele Grüße
ebenfalls Cornelia

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