Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Simone Ibba
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08 Okt. 2008 10:46 #25612
von Simone Ibba
Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld wurde erstellt von Simone Ibba
Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt hier einige Beträge durchgelesen. Leider blicke ich noch nicht ganz durch.
Meine Tochter ist 4 Jahre alt und vor zwei Wochen wurde DM Typ 1 diagnostiziert.
Was hat dies nun alles mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Pflegegeld zu tun?
Hoffe jemand kann mich in meiner totalen Ratlosigkeit aufklären....
Lieben Gruß
Simone
ich habe mir jetzt hier einige Beträge durchgelesen. Leider blicke ich noch nicht ganz durch.
Meine Tochter ist 4 Jahre alt und vor zwei Wochen wurde DM Typ 1 diagnostiziert.
Was hat dies nun alles mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Pflegegeld zu tun?
Hoffe jemand kann mich in meiner totalen Ratlosigkeit aufklären....
Lieben Gruß
Simone
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Annette
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08 Okt. 2008 11:33 #25613
von Annette
Annette antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo Simone,
der Behindertenausweis (Merkzeichen H, 50 %) bringt euch einige steuerliche Vergünstigungen. Auch können die Kinder wenn sie älter sind mit dem Bus kostenlos im Umkreis von ca 50 km fahren. Selten kommt es vor, dass man Vergünstigungen bei Eintrittspreisen, wie z. B. Zoo, Schwimmbad usw., hat. Dort wird meistens erst ab einer Behinderung von 80 % der Eintritt gemindert.
Pflegegeld haben wir nie beantragt und es gibt auch nur wenige im Forum, die es durchbekommen haben.
Annette
der Behindertenausweis (Merkzeichen H, 50 %) bringt euch einige steuerliche Vergünstigungen. Auch können die Kinder wenn sie älter sind mit dem Bus kostenlos im Umkreis von ca 50 km fahren. Selten kommt es vor, dass man Vergünstigungen bei Eintrittspreisen, wie z. B. Zoo, Schwimmbad usw., hat. Dort wird meistens erst ab einer Behinderung von 80 % der Eintritt gemindert.
Pflegegeld haben wir nie beantragt und es gibt auch nur wenige im Forum, die es durchbekommen haben.
Annette
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Simone Ibba
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08 Okt. 2008 15:00 #25617
von Simone Ibba
Simone Ibba antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo Annette,
danke für deine schnelle Antwort.
Den Antrag habe ich hier. Aber irgendwo habe ich jetzt gelesen, dass für Emilia dadurch später Nachteile entstehen könnten. Und bekomme ich 50%? Die Frau vom Sozialdienst meinte ich würde 30 - 40 % bekommen.
Lieben Gruß
Simone
danke für deine schnelle Antwort.
Den Antrag habe ich hier. Aber irgendwo habe ich jetzt gelesen, dass für Emilia dadurch später Nachteile entstehen könnten. Und bekomme ich 50%? Die Frau vom Sozialdienst meinte ich würde 30 - 40 % bekommen.
Lieben Gruß
Simone
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08 Okt. 2008 19:29 - 08 Okt. 2008 19:31 #25620
von Margret
Margret antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo Simone,
in der Regel bekommst Du 40-50% und "H". Die steuerlichen Vorteile beziehen sich auf das "H" welches im Allgemeinen bis zum 16.Lebensjahr anerkannt wird. Bei 50% bekommst Du dann auch die Berechtigung für die kostenlose Nutzung einer Busfahrkarte.
Gruß Margret
in der Regel bekommst Du 40-50% und "H". Die steuerlichen Vorteile beziehen sich auf das "H" welches im Allgemeinen bis zum 16.Lebensjahr anerkannt wird. Bei 50% bekommst Du dann auch die Berechtigung für die kostenlose Nutzung einer Busfahrkarte.
Gruß Margret
Letzte Änderung: 08 Okt. 2008 19:31 von Margret.
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Juli
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12 Okt. 2008 18:39 #25694
von Juli
Juli antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo Simone,
ja, manche Eltern haben Angst, dass ihren Kindern bei der Jobsuche Nachteile entstehen könnten, wenn sie als "schwerbehindert" eingestuft sind. Zunächst wird die SBH bei Kinder aber erst mal bis zum 16. Lebenjahr bewilligt, weil bei Kindern eben die Hilfbedürftigkeit automatisch unterstellt wird. Danach kann man ja immer noch weiter sehen. Wir haben 40 % und "H" bekommen, was uns einen steuerlichen Freibetrag verschafft ... und damit bin ich auf voll und ganz zufrieden - mehr wollten wir gar nicht!
ja, manche Eltern haben Angst, dass ihren Kindern bei der Jobsuche Nachteile entstehen könnten, wenn sie als "schwerbehindert" eingestuft sind. Zunächst wird die SBH bei Kinder aber erst mal bis zum 16. Lebenjahr bewilligt, weil bei Kindern eben die Hilfbedürftigkeit automatisch unterstellt wird. Danach kann man ja immer noch weiter sehen. Wir haben 40 % und "H" bekommen, was uns einen steuerlichen Freibetrag verschafft ... und damit bin ich auf voll und ganz zufrieden - mehr wollten wir gar nicht!
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UlrikeD.
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12 Okt. 2008 21:30 #25707
von UlrikeD.
UlrikeD. antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo Juli
Wenn du einmal einen Feststellungsbescheid über eine Schwerbehinderung hast,kannst du diese nicht einfach wieder abgeben und die Sache ist vergessen.Die Feststellung bleibt bestehen,auch wenn der Ausweis nicht von dir verlängert wird.
Hab hier mal was aus dem Diabetes Journal kopiert.
Gruß Ulrike
Schwerbehinderung: Was spricht nun dagegen?
Nach derzeitiger Rechtsprechung muß die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung bei
der Einstellung wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, daß die Chancen auf eine Anstellung hierdurch
drastisch sinken. Gerade für jugendliche Diabetiker, die auf Arbeitsplatzsuche sind oder am Anfang
des Berufslebens stehen, kann so die Schwerbehinderung zu ernsthaften Benachteiligungen führen:
Den begehrten Arbeitsplatz wird man leider meist nicht erhalten.
Man kann auf eine bereits festgestellte Schwerbehinderung auch nicht einfach durch Rückgabe des
Ausweises verzichten; die entsprechende Feststellung bleibt als behördlicher Verwaltungsakt
selbstverständlich weiterhin wirksam. Und auch wenn der Ausweis nur befristet ausgestellt wurde und
vom Betroffenen kein Verlängerungsantrag gestellt wird: Nachdem der Gesundheitszustand sich ja
nicht geändert hat, bleibt der Behinderungsstatus de facto bestehen; dieser Umstand muß daher auch
grundsätzlich dem Arbeitgeber auf Nachfrage angegeben werden. Und das ist auch nicht
unverständlich: Der Feststellungsbescheid über die Behinderung wurde ja möglicherweise nur
deswegen nicht verlängert, um entsprechenden Fragen bei der Einstellung aus dem Wege zu gehen.
Wenn du einmal einen Feststellungsbescheid über eine Schwerbehinderung hast,kannst du diese nicht einfach wieder abgeben und die Sache ist vergessen.Die Feststellung bleibt bestehen,auch wenn der Ausweis nicht von dir verlängert wird.
Hab hier mal was aus dem Diabetes Journal kopiert.
Gruß Ulrike
Schwerbehinderung: Was spricht nun dagegen?
Nach derzeitiger Rechtsprechung muß die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung bei
der Einstellung wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, daß die Chancen auf eine Anstellung hierdurch
drastisch sinken. Gerade für jugendliche Diabetiker, die auf Arbeitsplatzsuche sind oder am Anfang
des Berufslebens stehen, kann so die Schwerbehinderung zu ernsthaften Benachteiligungen führen:
Den begehrten Arbeitsplatz wird man leider meist nicht erhalten.
Man kann auf eine bereits festgestellte Schwerbehinderung auch nicht einfach durch Rückgabe des
Ausweises verzichten; die entsprechende Feststellung bleibt als behördlicher Verwaltungsakt
selbstverständlich weiterhin wirksam. Und auch wenn der Ausweis nur befristet ausgestellt wurde und
vom Betroffenen kein Verlängerungsantrag gestellt wird: Nachdem der Gesundheitszustand sich ja
nicht geändert hat, bleibt der Behinderungsstatus de facto bestehen; dieser Umstand muß daher auch
grundsätzlich dem Arbeitgeber auf Nachfrage angegeben werden. Und das ist auch nicht
unverständlich: Der Feststellungsbescheid über die Behinderung wurde ja möglicherweise nur
deswegen nicht verlängert, um entsprechenden Fragen bei der Einstellung aus dem Wege zu gehen.
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Inx
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12 Okt. 2008 22:11 #25710
von Inx
Inx antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo Ulrike,
all das was du schreibst stimmt natürlich. Auch wir haben uns
lange Gedanken darüber gemacht ( und zwar genau auus diesem Grund). Wir haben uns trotzdem für einen Schwerbehindertenausweis entschieden. Den machen wir uns nichts vor,den Diabetes wirst du auf Dauer im Arbeitsleben nicht verheimlichen können und es gibt sicher auch einige Berufe
die unsere Kinder sowieso nie ausführen dürfen z.b Pilot oder ähnliches.
Merle hat 50% und ein H bekommen und mit 16 kann sie in der Tat
selber überlegen ob sie eine verlängerung des Ausweises will
oder nicht ( Sie weiß nichts von dem Ausweis).
Bis da hin können wir aber wenigstens die Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen. Und für den Fall das sie studieren will,hat sie ein Recht auf einen Wohnortsnahen Studienplatz.
So genug geschrieben schönen Abend
Natascha
all das was du schreibst stimmt natürlich. Auch wir haben uns
lange Gedanken darüber gemacht ( und zwar genau auus diesem Grund). Wir haben uns trotzdem für einen Schwerbehindertenausweis entschieden. Den machen wir uns nichts vor,den Diabetes wirst du auf Dauer im Arbeitsleben nicht verheimlichen können und es gibt sicher auch einige Berufe
die unsere Kinder sowieso nie ausführen dürfen z.b Pilot oder ähnliches.
Merle hat 50% und ein H bekommen und mit 16 kann sie in der Tat
selber überlegen ob sie eine verlängerung des Ausweises will
oder nicht ( Sie weiß nichts von dem Ausweis).
Bis da hin können wir aber wenigstens die Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen. Und für den Fall das sie studieren will,hat sie ein Recht auf einen Wohnortsnahen Studienplatz.
So genug geschrieben schönen Abend
Natascha
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oliverman
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14 Okt. 2008 17:16 #25736
von oliverman
oliverman antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo
Ich warte nun schon seit Januar diesen Jahres auf meinen Ausweis, doch eins kann ich dir sagen. Ich habe mich in der Kur darüber unterhalten und man soll sich nicht nur mit 40% abfinden. (Wer verdient schon soviel Geld um max. Steuervergünstigungen zu bekommen.)
Zudem solltest du auch darauf bestehen, dass du ein "B" bekommst. Das bedeudet, dass du als Begleitperson ebenfalls freien Eintritt oder dergleichen bekommst.
Die steuerlichen Vorteile findest du auch irgendwo hier im Forum. Ganz genau kann ich dir die Zahlen nicht mitteilen, aber ich hoffe ich konnte dir trotzdem helfen.
Tschüssi Katrin und Oliver
Ich warte nun schon seit Januar diesen Jahres auf meinen Ausweis, doch eins kann ich dir sagen. Ich habe mich in der Kur darüber unterhalten und man soll sich nicht nur mit 40% abfinden. (Wer verdient schon soviel Geld um max. Steuervergünstigungen zu bekommen.)
Zudem solltest du auch darauf bestehen, dass du ein "B" bekommst. Das bedeudet, dass du als Begleitperson ebenfalls freien Eintritt oder dergleichen bekommst.
Die steuerlichen Vorteile findest du auch irgendwo hier im Forum. Ganz genau kann ich dir die Zahlen nicht mitteilen, aber ich hoffe ich konnte dir trotzdem helfen.
Tschüssi Katrin und Oliver
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14 Okt. 2008 19:07 #25738
von Margret
Margret antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo Simone,
unter dem folgenden Link gibt es eine Übersicht was Dir bei einer anerkannten Schwerbehinderung zusteht:
www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf
@Katrin: Ich persönlich kenne Niemanden, dem ein "B" anerkannt wurde.
Gruß Margret
unter dem folgenden Link gibt es eine Übersicht was Dir bei einer anerkannten Schwerbehinderung zusteht:
www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf
@Katrin: Ich persönlich kenne Niemanden, dem ein "B" anerkannt wurde.
Gruß Margret
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oliverman
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14 Okt. 2008 19:17 #25740
von oliverman
oliverman antwortete auf Re:Schwerbehinderten Ausweis/Pflegegeld
Hallo Margret
Ich habe welche in der Kur kennengelernt. Diese Familie hat während des Aufenthaltes den Bescheid bekommen mit 50%, "H" und "B". Und alles ohne Widerspruch einzulegen.
Mal sehen was ich genehmigt bekomme.
Also dann Tschüss sagt Katrin
Ich habe welche in der Kur kennengelernt. Diese Familie hat während des Aufenthaltes den Bescheid bekommen mit 50%, "H" und "B". Und alles ohne Widerspruch einzulegen.
Mal sehen was ich genehmigt bekomme.
Also dann Tschüss sagt Katrin
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