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Pflegegeld ... Schwerbehindertenausweis ... ???

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Pflegegeld ... Schwerbehindertenausweis ... ???

16 Aug. 2008 12:02
#24731
Hallo!

Ich bin ja noch ganz neu hier und durchstöbere diese Sete gerade so ein bisschen, wobei ich eben auch mit ein wenig Verwunderung diesen Bereich entdeckt habe.

Ist es denn tatsächlich generell so, dass man bei DM Typ 1 die Möglichkeit hat, Pflegegeld oder einen Behindertenausweis zu beantragen? Ich wäre nie von alleine auf die Idee gekommen. Welche Voraussetzungen müssen denn da erfüllt sein? Wie wirkt sich ein Schwerbehindertenausweis aus bzw. welche Vor- oder Nachteile hat er?

Kann mir da jemans weiter helfen?
Viele Grüße, Ina

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Finchen
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Re: Re:Pflegegeld ... Schwerbehindertenausweis ... ???

25 Aug. 2008 16:08
#24919
Hallo Ina,

uns ging es genauso wir waren auch total überrascht das es so etwas gibt.
Also Du mußt einen Antrag beim Versorgungsamt stellen auf Schwehrbeschädigung
und Hilfsbedürftigkeit und das Pflegegeld wird bei der Krankenkasse beantragt.

Gruß Andreas

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MarieR
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Re: Re:Pflegegeld ... Schwerbehindertenausweis ... ???

27 Aug. 2008 22:36
#24975
Hallo Ina,
meine Tochter hat seit zwei Monaten DM und ich habe gerade gestern den Antrag auf SB weggeschickt. Den Antrag kannst Du im Internet downloaden. Unsere Ärzte und meine eigene Recherche haben mich davon überzeugt, dass eine SB für Kinder kein Nachteil ist. Und bis unsere Kids ins Berufsleben einsteigen, vergeht noch einige Zeit und Du kannst zu gegebener Zeit noch entscheiden, ob der Ausweis auch über das 16. Lebensjahr hinaus verlängert werden sollte.
Um Pflegegeld zu beantragen, schickst Du Deiner Krankenkasse eine kurze Email und dann melden die sich bei Dir.
Viele Grüße, Maja

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Juli
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Re: Re:Pflegegeld ... Schwerbehindertenausweis ... ???

03 Sep. 2008 17:11
#25044
Kurz und knapp bringt dir ein SBH-Ausweis einfach einen Steuerfreibetrag. Ich finde schon, eine geringe Entschädigung für die Umstellung in deinem Leben und dem deines Kindes. In der Regel sind die Ausweise erst mal beschränkt bis das Kind 16 ist, weil so lange die Hilfsbedürftigkeit der Kinder unterstellt wird.

Pflegegeld habe ich selbst nicht beantragt. Das habe ich am Rande bei meiner Oma mitbekomme und ich wüsste jetzt nicht, wie ich so einen Antrag jetzt wirklich begründen sollte. So klein ist meine Tochter nicht mehr, dass ich sie wirklich pflegen müsste.

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