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Antrag auf Pflegegeld
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Antrag auf Pflegegeld
09 Aug. 2008 13:05
Mein Sohn ( 4 ) hat seit 12.juni DM I . Er braucht tgl 5 Spritzen .
Durch Zufall haben wir erfahren , daß man da Pflegegeld beantragen kann . Hat uns natürlich keine AOK oder sonstiges gesagt .
Wie auch immer , jetzt haben wir am 7. August Pflegegeld beantragt .
Habe mich jetzt a bissl hier "durchgelesen " ... bekommen daß überhaupt welche ?
Wenn der MdK kommt , was brauchen die Alles ?
Was sollte da am besten Alles im "tagebuch" stehen ?
Ich ( wir) sind da totale Neulinge .
Wer kann mir da bitte helfen ?
Oder der Behindertenausweis ? Für was soll der gebraucht werden ??
Bitte um Hilfe ..und danke

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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
20 Sep. 2008 17:35Der MDK macht sich eigentlich nur ein Bild über deinen Sohn und du mußt ihm halt sagen wie oft ihr am Tag Spritzen und messen tut. Mein Sohn hat für seine Mahlzeiten immer so eine knappe Stunde gebraucht, und mit 4 Jahren kann man sich ja auch noch nicht allein Waschen anziehen das wird alles erfragt und vorallem fragt er deinen Sohn nur Kinder sagen ja meistens nicht so viel deshalb immer vom schlechtesten Tag deines Sohnes ausgehen dann klappt das hoffentlich auch bei Euch haben nun seit einem Jahr die Pflegestufe 1 und der Behinderten ausweis, naja ihr könnt euer Auto auf deinen Sohn lauifen lassen da zahlt ihr dann auch keinen Steuern mehr aber mehr kann dir die zuständige Stelle bei euch sagen.
Hoffe konnte dir ein bisschen weiterhelfen
MFG Ramona und Luca Miller
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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
20 Sep. 2008 20:05Wir haben gestern >bescheid bekommen ...Pflegegeld wurde abgelehnt , da wir angeblich nur 22 Minuten Zeitaufwand benötigen ! Eine absolute Frechheit . Der MdK meinte , Spritzen und messen :zählt nicht . Essen überwachen: zählt nicht ( da man ja "nur" daneben sitzt usw ... Mein Sohn ist vom 8 bis 15 uhr im KiGa , er isst im Kiga und ich muß jeden Tag um 11Uhr 15 in KiGa fahren -messen , spritzen , essen abwiegen und überwachen , daß er auch alles isst . Daß wird alles nicht berechnet ...keine Ahnung warum !!!!
Ich versteh die Welt nicht mehr ... Hätte er kein Diabetis müßte ich daß alles nicht machen . Kannst Du mir da vielleicht weiterhelfen . Ich werde gleich am Montag Einspruch einlegen , denn 22 minuten sind ja lächerlich ! Ich benötige mindestens 1 1/2 stunden extra wegen seiner Diabetis . Den Behidertenausweis haben wir shcon beantragt , ist aber bis jetzt noch nichts raus gekommen . Die Frau von der Mdk war ja letzten Mittwoch da und daß war ja ein Witz , der war egal was wir gesagt haben , daß er z.>B. seinen Unterzucker ned bemerkt , oder daß ich extra in KiGa fahren muß ...war ihr alles egal ;o((
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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
21 Sep. 2008 11:56Dann solltest du mal bei deiner Pflegekasse anrufen und fragen ob sie dir eine Person schicken die in der Hinsicht Diabetes mehr Qualifiziert ist, mir scheint die Frau hat da keine Ahnung davon. Haben einen Mann gehabt der genau wußte um was es geht und das mit den 22 Minuten ist eine Frechheit den allein das Spritzen braucht ja auch schon seine Zeit und das Pflegen des Körpers kann dein Sohn mit 4 ja noch nicht so wie man es beim Diabetes machen sollte. Also leg Widerspruch ein und frag nach einer qualifitierteren Person.
Hoffe es klappt.
MFG Ramona und Luca
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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
21 Sep. 2008 12:50Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
21 Sep. 2008 12:55MFG Ramona Miller:)
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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
30 Dez. 2008 10:33Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
30 Dez. 2008 11:05Weiss nicht, ob das weiterhilft ...
Liebe Gruesse
Gottwalt
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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
11 Feb. 2009 11:25Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Antrag auf Pflegegeld
11 Feb. 2009 12:11wie war der Antrag begründet, wer hatte ihn gestellt, wer hatte begutachtet? Ihr habt jetzt ja 4 Wochen Zeit für den Widerspruch (sollte man diese verstreichen lassen, muß man einen Neuantrag stellen, auch das geht). Sinnvoll ist es wohl, nochmal gründlich mit dem behandelnden Diabetologen zu sprechen, sich das Gutachten schicken zu lassen (die Ablehnung muß dort umfassend begründet sein!) und dann dementsprechend detailliert auf die Ablehnungsgründe einzugehen.
Der Anspruch auf Integrationshilfe ergibt sich unmittelbar aus dem SGB 9, wichtig ist dabei, daß Ihr die Behinderung mit mindestens 50% anerkannt habt. Damit gilt das Kind als schwerbehindert und hat "automatisch" Anspruch auf Integrationshilfe, falls -und das ist entscheidend und muß im Einzelfall geprüft werden- durch diese Integrationshilfe entweder die Teilhabe am "normalen" altersgemäßen Leben (also normale Schule, normaler Kindergarten etc.) möglich ist und/oder durch die Integrationshilfe Ausgrenzungen vermieden werden können. In welcher Form dann konkret Integrationshilfe geleistet wird, wird im Einzelfall mit allen Beteiligten abgesprochen. Da haben dann die Eltern, Kindergarten/Schule und die zuständigen Behörden eine Zusammenarbeitspflicht.
Lieben Gruß
Gottwalt
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