unterschied urteil-gesetz
klausdn
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Gold Schreiber
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30 Juni 2008 10:52 #23686
von klausdn
unterschied urteil-gesetz wurde erstellt von klausdn
hallo an alle,
es wird oft nach irgendwelchen urteilen gefragt bzw darauf bezug genommen.
bitte beachtet den unterschied.
1. ein gesetz ist etwas das der gesetztgeber "für alle" in kraft gesetzt hat.
2. ein urteil ist von einem richter gesprochen "nur" für diesen einen fall diesen einen menschen.
und gilt auch nur für diesen menschen.(nicht für andere)
3. ein urteil kann von der nächsten instanz "revidiert" werden, und dann völlig anders lauten(ein gesetz muß das gesamte verfahren der gestzgebung durchlaufen)
4. daher ist es völlig sinnlos von einem gutachter zu sagen "es gibt ein urteil", oder einem gutachter zu sagen "aber" da gibt es ein urteil.
erinnern möchte ich nur an den hundertfachen versuch sich an das damalige urteil des düsseldorfer gerichts (herr xxx)dmler mit ict= 50% anzuhängen, das ist in praktisch allen fällen verworfen worden. (denn es galt nur für herrn xxx)
5. ein anderes gericht(zb. das nächsthöhere, im nächsten ort), ein anderes bl kann also völlig andere urteile
bringen.
mfg. klaus
es wird oft nach irgendwelchen urteilen gefragt bzw darauf bezug genommen.
bitte beachtet den unterschied.
1. ein gesetz ist etwas das der gesetztgeber "für alle" in kraft gesetzt hat.
2. ein urteil ist von einem richter gesprochen "nur" für diesen einen fall diesen einen menschen.
und gilt auch nur für diesen menschen.(nicht für andere)
3. ein urteil kann von der nächsten instanz "revidiert" werden, und dann völlig anders lauten(ein gesetz muß das gesamte verfahren der gestzgebung durchlaufen)
4. daher ist es völlig sinnlos von einem gutachter zu sagen "es gibt ein urteil", oder einem gutachter zu sagen "aber" da gibt es ein urteil.
erinnern möchte ich nur an den hundertfachen versuch sich an das damalige urteil des düsseldorfer gerichts (herr xxx)dmler mit ict= 50% anzuhängen, das ist in praktisch allen fällen verworfen worden. (denn es galt nur für herrn xxx)
5. ein anderes gericht(zb. das nächsthöhere, im nächsten ort), ein anderes bl kann also völlig andere urteile
bringen.
mfg. klaus
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Krabbelkaefer
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Gold Schreiber
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01 Juli 2008 21:59 #23748
von Krabbelkaefer
Krabbelkaefer antwortete auf Re:unterschied urteil-gesetz
*mich angesprochen fühl*
Hier ist es so, dass auf Gerichte von höchster Instanz bezug genommen wird, im Bezug darauf, dass Messen/Spritzen eben nicht unter den erhöhten Aufwand bei dem Pflegegeldantrag fällt. *Das* finde ich schon recht spannend, da die Regelung von MDK zu MDK ja unterschiedlich scheint.
Dennoch danke mal für den Hinweis.
Martina
Hier ist es so, dass auf Gerichte von höchster Instanz bezug genommen wird, im Bezug darauf, dass Messen/Spritzen eben nicht unter den erhöhten Aufwand bei dem Pflegegeldantrag fällt. *Das* finde ich schon recht spannend, da die Regelung von MDK zu MDK ja unterschiedlich scheint.
Dennoch danke mal für den Hinweis.
Martina
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klausdn
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Gold Schreiber
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02 Juli 2008 10:08 #23755
von klausdn
klausdn antwortete auf Re:unterschied urteil-gesetz
hallo martina,
nein ich habe niemanden persönlich gemeint.
auch nicht deine spez einwände gegen den mdk.
bitte aber zu unterscheiden das eine: da wird bezug drauf genommen(das heißt garnichts, denn ein anderes gericht , ein anderer richter kann etwas völlig anderes entscheiden - das allerdings von der nächsten instanz wieder aufgehoben werden kann.)
das andere : das höchste gericht in dem fall ist das bundessozialgericht, ok wenn von denen ein urteil "vorgelegt" wird, braucht man nicht zu diskutieren.
das problem mit den pflegezeiten, ist davon abgekoppelt, denn da gibt es vorgaben was dazu gehört und was nicht.
nicht vergessen der mdk ist dazu da kosten zu sparen, und manche meinen sie müßten "diktatorischer" als der diktator sein. wir kennen das von selbstherrlichen tipsen beim doc.
eine diadoc hat ein buch zur pumpentherapie geschriebn, ist gleichzeitig beim mdk(doppelverdiener) und lehnt mit freude die pumpen ab.
mfg. klaus
nein ich habe niemanden persönlich gemeint.
auch nicht deine spez einwände gegen den mdk.
bitte aber zu unterscheiden das eine: da wird bezug drauf genommen(das heißt garnichts, denn ein anderes gericht , ein anderer richter kann etwas völlig anderes entscheiden - das allerdings von der nächsten instanz wieder aufgehoben werden kann.)
das andere : das höchste gericht in dem fall ist das bundessozialgericht, ok wenn von denen ein urteil "vorgelegt" wird, braucht man nicht zu diskutieren.
das problem mit den pflegezeiten, ist davon abgekoppelt, denn da gibt es vorgaben was dazu gehört und was nicht.
nicht vergessen der mdk ist dazu da kosten zu sparen, und manche meinen sie müßten "diktatorischer" als der diktator sein. wir kennen das von selbstherrlichen tipsen beim doc.
eine diadoc hat ein buch zur pumpentherapie geschriebn, ist gleichzeitig beim mdk(doppelverdiener) und lehnt mit freude die pumpen ab.
mfg. klaus
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Marianne
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10 Juli 2008 11:18 #23923
von Marianne
Marianne antwortete auf Re:unterschied urteil-gesetz
klausdn schrieb:
So ein Arsch - Entschuldigung :blush:
eine diadoc hat ein buch zur pumpentherapie geschriebn, ist gleichzeitig beim mdk(doppelverdiener) und lehnt mit freude die pumpen ab.
mfg. klaus
So ein Arsch - Entschuldigung :blush:
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