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Brauche Hilfe zum Widerspruch der Pflegestufe

justus2004
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Neuling
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Beiträge: 3

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Geburtsjahr: 2004
Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
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23 Juni 2008 18:06 #23533 von justus2004
Brauche Hilfe zum Widerspruch der Pflegestufe wurde erstellt von justus2004
Hallo ich heiße heiße Ulrike.
Mein Sohn Justus hat seid März 2008 DM 1 es war ein großer Schock aber wir lernen damit zu leben.
Habe vor einiger Zeit auch einen Antarg auf GDB bestellt. Jetzt habe ich antwort und Justus ist nur auf 40 GbB eingestuft worden. Ich möchte in Widerspruch gehen doch mit welchen Argomenten soll ich kommen. Ich habe bis jetzt noch keine Erfahrung da wir auf uns alleine gestellt sind.
Bitte helft mir.
Bitte bitte

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Krabbelkaefer
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Gold Schreiber
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24 Juni 2008 00:57 #23549 von Krabbelkaefer
Das sind zwei unterschiedliche Dinge von denen du redest.
Eine Pfegestufe für ein Diabetes 1 Kind zu bekommen ist extrem schwer - hier in Wiesbaden (Schau hier: www.diabetes-kids.de/forum/pflegegeld-sc...flegestufe/view.html ) unmöglich, wenn das Kind ansonsten gesund ist. Du brauchst dazu einen Mehr-PFLEGE-Bedarf von 90 Minuten pro Tag. Hauswirtschaft zählt mit rein. Je nach Alter der Kinder ist das im vergleich zu einem gesunden Kind extremst schwer zu belegen.

Das andere ist der GDB. Da ist es wohl ermessenssache - aber soweit ich das weiss, sind 40/50% "Standart". Von daher weiss ich nicht wirklich, ob sich da ein Einspruch so sehr lohnt. Das musst du wissen, bzw. frag doch mal beim Sozialdienst in dem Krankenhaus nach, in dem ihr behandelt wurdet. Die kennen oft auch die direkten Stellen und können nochmal gute Tipps geben. So zumindest hier in den städtischen Kliniken.

Liebe Grüsse
Martina

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DerAndre
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Platinum Schreiber
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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24 Juni 2008 08:41 #23550 von DerAndre
Such mal im Forum nach diabeteskinder-typ1, da kommen 3 Threads die dir helfen könnten

Gruß

André

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powertwins
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Neuling
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26 Juni 2008 21:37 #23643 von powertwins
Hallo Ulrike,
wenn Du in Widerspruch gehen möchtest, dann rate ich Dir genau zu formulieren warum ein GDB von 50 erforderlich ist. Leider ist es z. Zt. Land auf Land ab üblich, dass nur noch 40% bewilligt werden. (Sicher wieder eine von vielen Einsparmaßnahmen) Es ist vorallem erforderlich zu begründen, dass bei dem Kind gelegentlich ausgeprägte Hypos auftreten. Hier ist jedoch das Problem. Was ist eine ausgeprägte Hypo?? Wenn das Kind einen Wert von unter 50/2,7 hat oder muß es zusätzlich bewußtlos sein. Denn auf fremde Hilfe ist aus meiner Sicht ein Kind immer angewiesen. Es ist vorallem auch deswegen so wichtig, daß Du eine gute Begründung hast, da der Widerspruch nur einmal möglich ist und anschließend nur eine Klage vorm Sozialgericht!

Hier ist schon das nächste Problem. Die Vordrucke des Versorgungsamtes an den behandelnden Arzt ist so gestaltet, das nur von schweren Hypos mit Bewußtlosigkeit ausgegangen wird und nicht wie in der Definition des GDB 50 angegeben. Somit haben die behandelnden Ärzte gar keine Wahl von Hypos zu sprechen. - Der Witz "gelegentlich" wird besonders hervorgehoben.

Nun, ich kämpfe zur Zeit beim Sozialgericht und habe mir Hilfe beim Sozialverband (VdK) geholt. Denn einen Rechtsanwalt zu finden, der sich mit Sozialrecht und dann auch noch mit diesem Schwerpunkt auskennt, ist sehr schwer.

Ich wünsch Euch viel Glück!

Schönen Abend noch, Antje!

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