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nochmal Thema Finanzamt erkennt Hilflosigkeit ....





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13 Juni 2008 18:25 #23370 von
hallo zusammen

es ist der Hammer, heute bekam ich Bescheid über meinen Einspruch den ich vor 2 Monaten eingelegt habe.

Das Finanzamt hat diesen unbegründet zurückgewiesen

Zitat

Der Einspruch wird, soweit hierdurch über ihn entschieden wird, als unbegründet zurückgewiesen.

Mir wird die 3700 Euro nicht gewährt und Pflegepauschale und Fahrgeld auch nicht.

Und nun? Nehm ich das so hin?
:angry:

lg
Silvia

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Tintarella
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13 Juni 2008 21:10 #23374 von Tintarella
Hallo Silvia,

wenn ich richtig gelesen habe, ist Dein Sohn schon 17 Jahre alt. Es ist wohl so, das Kinder bis zum 16. Lebensjahr automatisch das "H" bekommen. Dann ist es natürlich auch vom Bericht des Arztes abhängig. Ist das Kind gut eingestellt?, gab es schwere Unterzuckerungen?, Spritzen oder Pumpe, usw.

Ich habe im November 07 einen Ausweis beantragt. Im Dezember haben wir den Bescheid bekommen. Kein Ausweis. 40 % und "H". Ich denke, das ist ok. Es geht meinem Sohn (14 Jahre) ja auch sehr gut. Die Steuerermäßigung bekommen wir und das ist gut.

Mal sehen, wie der nächste Steuerbescheid dann aussieht.;)

Kannst Du Dich nicht beim Versorgungsamt beraten lassen? - oder den Doc. um Hilfe bitten?

Drücke die Daumen

Gruß Kristina

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14 Juni 2008 00:33 #23377 von
Hallo Silvia,
die Grenze liegt immer bis zum 16. Lebensjahr. Da gibts nur noch 40 % höchstens. Pflegepauschale hatten wir vorher auch nicht bekommen. Kirsten ist jetzt auch von 50 % und H auf 40 % runtergestuft. Da bleibt nur noch der Freibetrag für die 40 %, aber das das nicht nicht viel. Da liegt halt die Grenze bei dem Ämtern, auch wenn noch Hilflosigkeit auftritt wegen UZ (hatte ihr Freund letzter Woche zu spüren bekommen), naja aber die Ämter gehen davon aus das mit 16 die alles alleine regeln können. Denke da hilft auch kein Einspruch. Kenn jetzt keinen der da noch H bekommen hat oder 50 %.
lg Inge

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Birgit
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14 Juni 2008 10:29 #23378 von Birgit
Hallo zusammen
Meine Tochter Lisa ist im Februar 16 geworden , wir sind im Januar zu uns ins Rathaus gegangen und haben gesagt bitte einmal verlängern , der Ausweis ist dann bis 2012 verlängert worden , bis heute ist noch nicht vom Versogungsamt gekommen, das die keinen Anspruch mehr auf 50%hat und das H ist ihr auch noch geblieben .
Einigen die ich kenne wurde das H weggenommen.

Liebe Grüße
Birgit

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15 Juni 2008 18:04 #23396 von
hallo zusammen

das H wird mitunter sogar bis 18 gewährt, wir wurden noch nicht angeschrieben das es ihm weggenommen wird. Die Diabetes wurde ja auch erst in dem Jahr manifestiert.

Darum gehts auch nicht, es geht um die Steuer vom letzten Jahr und da war er bis Mitte November 16. Also war das H in jedem Fall aktuell.

Trotzallem lehnt das Finanzamt den Freibetrag ab.

Soll ich nun klagen?

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petra100
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06 Nov. 2008 22:10 #26113 von petra100
Hallo Triomama,
es würde mich interessieren wie das bei Euch weitergegangen ist? ich hatte heute nämlich auch ein gespräch mit unserem Steuerberater und der meinte auch was "ob sie diese Pauschale bei 50% Behinderung und H anerkennen"...:dry: So ganz versteh ich das ja nicht. Die Anerkennung der behinderung ist doch Sache des Versorgungsamtes und das erkennt die % an und das H. Da kann das Finanzamt doch nicht kommen und sagen, du kriegst aber nicht das, was dir für dein H zusteht. Oder doch?
Viele Grüße
Petra

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18 Nov. 2008 17:24 #26435 von
Hallo Silvia, mich würde interessieren ob Ihr Euren Freibetrag noch bekommen habt oder ob ihr geklagt habt. Ich habe gerade Einspruch erhoben in der gleichen Angelegenheit.
Gruß
Günther

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ixila
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20 Nov. 2008 18:46 #26491 von ixila
Hallo!

Hab da mal eine Frage, da das alles ja doch sehr neu für mich ist.
Heute haben wir den Bescheid vom Versorgunsamt bekommen. Unsere Toche Josefine (3 Jahre, hat seit August 2008) Diabetes Typ und ist mit 40% und mit dem Merkmal H eingestuft worden.

Wo ist jetzt der Unterschied zwischen 40% und 50%? Sollte ich Widerspruch einlegen und auf die 50% beharren?

Wer kennt sich denn damit aus und kann mir helfen?

Liebe Grüße

Heidi

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21 Nov. 2008 09:31 #26499 von
Hallo,
sowiel ich weis.Bekommt man bei 50%einen Ausweis!
Steuervortei bei Autosteuern (bestimmte auflagen)
Kostenlose nutzung im Strassenverker(mit 3 Jahren brauch man es er nicht)
Preiswerte Eintrittpreise(Mit 3 Jahren naja)
40 oder 50 % Ist bestimmt ein unterschied bei den Einkommens-Steuer!
Eine Bekannte von uns.Hat auch 40% ohne H bekommen.Sie hat kein Einspruch eingelegt.
Sie hat ein paar Monate später.Einen erschwernis Antrag eingereicht und dann ohne Probleme 50 % mit H bekommen.
Lieben Gruß
Manuela und Thomas

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