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Klage erheben, nach Abweisung des Widerspruch

lietzau2002
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Klage erheben, nach Abweisung des Widerspruch

18 Feb. 2008 18:19
#21419
Hallo, unsere 4 jährige Tochter hat seid letztem August DM Typ1, der GDB wurde vom versorgungsamt Essen auf 40% festgesetzt (mit H). Der Widerspruch bei der Bezirksregierung Münster wurde nun zurückgewiesen. Jetzt bleibt noch die Klage vor dem Sozialgericht in Duisburg. Hat jemand schon eine Erfahrung mit diesem Sozialgericht gemacht ? Wie sieht es mit der Form der Klage aus, gibt es eine Art Vordruck ? Habt Ihr selber eine schriftliche Klage verfasst und eingereicht oder ist es sinnvoll direkt zu einem Anwalt zu gehen ?

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petramaus
Benutzer


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Re: Re:Klage erheben, nach Abweisung des Widerspruch

20 Feb. 2008 13:06
#21447
Hallo,

wir haben auch die Klage vor dem Sozialgericht gemacht, hat zwar 2 Jahre gedauert, aber dafür mit Erfolg. Wir haben nun die 50% für Maximilian zugesprochen bekommen und das auch rückwirkend.
Es war ein harter Weg, aber man muss da durchhalten. Ich würde auf alle Fälle den Weg der Klage gegehen.
Solltest du Fragen haben, dann schreib halt ne PN oder mir in die Hütte!! Vielleicht kann ich paar Tips geben.

Beschluss haben wir noch nicht, wenn er da ist , schreibe ich das Aktenzeichen mal dazu, ist aber von Chemnitz.....aber Diabetes bleibt Diabetes, ob hier oder da!!!!


Viel Glück und alles Gute
LG Petra

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