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Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
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Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
18 Feb. 2008 14:38
Wer kann mir helfen? Was sollte man besten alles in den Einspruch schreiben? Kann man mit Klage drohen?
Bitte helft mir



Der Höhepunkt war, als der Mitarbeiter mir sagte, dass meine Tochter keinen Ausweis bekommt, da sie noch keine 16 ist. Stimmt das??? Ab welchem Alter bekommt man einen Ausweis????
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
18 Feb. 2008 15:36einen Ausweis bekommt man mit jedem Alter, Pauline war 1 Jahr als sie ihn bekommen hat.
Wir hatten anfänglich auch nur 40 % und somit keinen Ausweis.
Mit welcher Begründung habt ihr nur die 40 % bekommen, wir hatten der Begründung widersprochen. Da stand halt, dass sie alleine laufen kann, da habe ich drauf geantwortet, dass sie bei einer Unterzuckerung nicht mehr alleine laufen kann und unsere Hilfe dabei benötigt.
Auch stand, dass sie eine gute Bz-Einstellung aufweist, da habe ich darauf geantwortet, dass es bei Kindern unmöglich ist, eine ständig gute Bz-Einstellung zu haben.
Also, versucht einfach nur der Begründung zu widersprechen, drohen würde ich nicht, weil wenn sie wieder ablehnen, kommt es sowieso zur Klage.
Annette
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
18 Feb. 2008 17:01
Unser Sohn ist eineinhalb und hat vor wenigen Tagen seinen Ausweis erhalten!
Wir haben allerdings 50% und Merkzeichen H, so wie von uns beantragt.
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
18 Feb. 2008 17:03Um entscheiden zu können, ob bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, habe ich den medizinischen Sachverhalt aufgeklärt. Die Auswertung der jetzt vorliegenden Unterlagen unter ärztlicher Beteiligung hat ergeben, dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigung vorliegt:
Diabetes melitus Typ 1
Die Auswirkungen dieser Beeinträchtigung sind mit einem GdB von 40 angemessen bewertet.
Ist super oder nicht? Wir wußten vorher nicht das unsere Tochter DM hat....
Tolle Begründung.
Ich habe aber auch gehört, dass die Ämter es erst mal mit 40 versuchen, da sehr viele keinen Einspruch einlegen und um Geld zu sparen.
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
18 Feb. 2008 23:01mein Sohn Philip hat seit fast 4 Jahren Diabetes 1, er hat auch einen GdB von 40 %, Merkzeichen H. Auch wir haben anfangs einen Einspruch eingelegt, um 50 % zu erlangen, ohne Erfolg. Wir mußten gemeinsam zum Versorgungsamt. Einen Ausweis bekommt man, soviel ich weiß, erst ab einem GdB von 50 %, mit dem Alter hat das, glaube ich, nichts zu tun.
40 % bringen euch alledings einen steuerlichen Vorteil bei der Einkommensteuererklärung, der sich nicht unerheblich bemerkbar macht.
LG Bettine2403
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
19 Feb. 2008 08:17 - 19 Feb. 2008 08:25genaueres steht weiter unten in dieser forumabteilung müsstet mal ein bisschen suchen.
lg natascha
so habs gefunden!!! Privatfahrten aufgrund der Körperbehinderung
900 Euro pauschal eintragen und die 924 Euro Pflegepauschalbetrag.
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
19 Feb. 2008 22:19Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
20 Feb. 2008 13:13Ich wünsch dir viel Glück und bleibt einfach dran.
LG Petra
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
03 Apr. 2008 13:22so nun ist es amtlich. Unser Einspruch auf 50% wurde vom Versorgungsamt zweimal abgewiesen und dann ist es weiter gegegangen zur nächsten Station, aber auch von dort ein Ablehung. Wir könnten jetzt Klage einreichen, aber ich glaube das wird auch nichts bringen. Und der Pflegegeldantrag wurde auch abgelehnt. Man ist hier doch verraten und verkauft. Man ist doch bestraft genug, wenn das eigene Kind DM hat und dann muß man sich mit Beamten und Behörden rumärgern die letztendlich nur nach Ihrer Laune entscheiden. Aber das ist halt die Bürokratie....
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch wegen GdB
02 Mai 2008 09:32gerade kam nach 5 monatiger !!!!Bearbeitungszeit Jonathans (9 Jahre, 17.06.2007 Erstmanifestation) Schwerbehindertenbescheid.
Er wurde mit 40% und "H" eingestuft.
Wir hatten auch 50% und H beantragt.
Im Grunde wollten wir "nur" finanzielle Unterstütung über die Lohnsteuerkarte meines Mannes, da wir sechs Kinde rudn ein Einkommen haben.
Lohnt es sich , gegen die Einstufung aus finanziellen Erwägungen anzugehen? oder kostet es nur Kraft , die wir woanders nötiger brauchen?
Widerspruch schaffe ich , kalr aber evt. weiter?
was sind die Unterschiede zwischen 40 udn 5o%?
liebe Grüße
Susanne
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