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Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
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Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
31 Jan. 2008 19:56wer kann mir helfen? Haben gestern von der Stadt "BESCHEID" bekommen das der GDB unserer Tochter 40 beträgt. Ist ja voll sch... Kann durch die Karnevalstage dort keinen erreichen. Wer kann mir weiterhelfen ob sich da der Einspruch lohnt? Habe jetzt auch den Krankenhaus Entlassungsbericht in die Finger bekommen. Dort schreiben die rein, das meine 4 Jahre alte Tochter slebstständig BZ messen kann eine kohlenhydratbilanzierte Ernährung durchführt und sich mittels Pen Insulin spritzen kann. DAS IST DER HAMMER. Die 4 jährige zeigt mir mal einer. Habe dann im Krankenhaus angerufen und ein bißchen Stunk gemacht. Kann es daran gelegen haben das wir 40% bekommen haben???? Wer kann mir da weiterhelfen????
DANKE und liebe Grüße an alle.
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
31 Jan. 2008 20:18Also, unsere Tochter ist auch 4 und wir haben auch GDB 40 bekommen. Allerdings war uns das vorher klar und wurde uns auch so gesagt. Da dachte ich natürlich, es geht nur 40.
Was hätte denn ein GDB von 50 für Vorteile? Dann bekommt man den Ausweis, oder? Aber sonst?
Wir wollten den GDB nur für steuerliche Vorteile und ich weiß für uns keine Vorteile für GDB 50. Und ein Einspruch? Ob sich das lohnt, weiß ich nicht und ob das Erfolg hätte können sie dir bestimmt auch nur direkt beim Amt sagen.
Gruß
Wibbel
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
31 Jan. 2008 20:23Mein Mann hat gerade einen hilfreichen Link gefunden:
Lies doch mal nach bei diabetes-deutschland.de unter diabetes und behinderungen. Dort ist ziemlich viel erklärt zu GdB. Bei Kindern, die schwer einstellbar sind, kann man wohl 50 bekommen und auch Einspruch erheben.
Gruß
Wibbel
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
31 Jan. 2008 20:3150 % zu erhalten hat deutlich mehr steuerliche Vorteile und ich bin der Meinung solange es Maurice noch nicht belastet das er einen Schwerbehinderten Ausweis hat ,werden wir es versuchen!!
Denke ihr solltet mit eurem Diab. Arzt reden wenn die Krankenhaus Papiere nicht stimmen,und dann evtl Einspruch einlegen.....
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
31 Jan. 2008 21:01wichtig ist vor allem dass das "H" bzw. angenommene Hilfslosikeit anerkannt wird.
Wir haben übrigens auch nur 40%.
LG
Margret
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
31 Jan. 2008 22:43Ach ist das alles kompliziert..:ohmy:
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
08 Feb. 2008 21:59Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
09 Feb. 2008 08:19lg natascha
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
09 Feb. 2008 16:23ich möchte einmal kurz mitteilen, dass sich auch 40% und angenommene Hilfsbedürftigkeit lohnen.
Bei 50% kann man zusätzlich die Befreiung von der KFZ-Steuer beantragen und kostenlos Busfahren.
Ich habe allerdings schon öfters festgestellt, dass viele glauben mit 40% und "H" könne man nichts anfangen. Das ist allerdings nicht so. Steuerliche Vergünstigungen hat man auch bei 40%.
LG
Margret
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Re: Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
09 Feb. 2008 18:00Das ist also schon was. Wir werden auch keinen Widerspruch einlegen, um 50 % zu bekommen, sondern lassen es dabei.
Gruß
Wibbel
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