Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
tinchen271277
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31 Jan. 2008 19:56 #21017
von tinchen271277
Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!! wurde erstellt von tinchen271277
Hallöchen,
wer kann mir helfen? Haben gestern von der Stadt "BESCHEID" bekommen das der GDB unserer Tochter 40 beträgt. Ist ja voll sch... Kann durch die Karnevalstage dort keinen erreichen. Wer kann mir weiterhelfen ob sich da der Einspruch lohnt? Habe jetzt auch den Krankenhaus Entlassungsbericht in die Finger bekommen. Dort schreiben die rein, das meine 4 Jahre alte Tochter slebstständig BZ messen kann eine kohlenhydratbilanzierte Ernährung durchführt und sich mittels Pen Insulin spritzen kann. DAS IST DER HAMMER. Die 4 jährige zeigt mir mal einer. Habe dann im Krankenhaus angerufen und ein bißchen Stunk gemacht. Kann es daran gelegen haben das wir 40% bekommen haben???? Wer kann mir da weiterhelfen????
DANKE und liebe Grüße an alle.
wer kann mir helfen? Haben gestern von der Stadt "BESCHEID" bekommen das der GDB unserer Tochter 40 beträgt. Ist ja voll sch... Kann durch die Karnevalstage dort keinen erreichen. Wer kann mir weiterhelfen ob sich da der Einspruch lohnt? Habe jetzt auch den Krankenhaus Entlassungsbericht in die Finger bekommen. Dort schreiben die rein, das meine 4 Jahre alte Tochter slebstständig BZ messen kann eine kohlenhydratbilanzierte Ernährung durchführt und sich mittels Pen Insulin spritzen kann. DAS IST DER HAMMER. Die 4 jährige zeigt mir mal einer. Habe dann im Krankenhaus angerufen und ein bißchen Stunk gemacht. Kann es daran gelegen haben das wir 40% bekommen haben???? Wer kann mir da weiterhelfen????
DANKE und liebe Grüße an alle.
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Wibbel
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31 Jan. 2008 20:18 #21020
von Wibbel
Wibbel antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
Hallo Tinchen!
Also, unsere Tochter ist auch 4 und wir haben auch GDB 40 bekommen. Allerdings war uns das vorher klar und wurde uns auch so gesagt. Da dachte ich natürlich, es geht nur 40.
Was hätte denn ein GDB von 50 für Vorteile? Dann bekommt man den Ausweis, oder? Aber sonst?
Wir wollten den GDB nur für steuerliche Vorteile und ich weiß für uns keine Vorteile für GDB 50. Und ein Einspruch? Ob sich das lohnt, weiß ich nicht und ob das Erfolg hätte können sie dir bestimmt auch nur direkt beim Amt sagen.
Gruß
Wibbel
Also, unsere Tochter ist auch 4 und wir haben auch GDB 40 bekommen. Allerdings war uns das vorher klar und wurde uns auch so gesagt. Da dachte ich natürlich, es geht nur 40.
Was hätte denn ein GDB von 50 für Vorteile? Dann bekommt man den Ausweis, oder? Aber sonst?
Wir wollten den GDB nur für steuerliche Vorteile und ich weiß für uns keine Vorteile für GDB 50. Und ein Einspruch? Ob sich das lohnt, weiß ich nicht und ob das Erfolg hätte können sie dir bestimmt auch nur direkt beim Amt sagen.
Gruß
Wibbel
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Wibbel
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31 Jan. 2008 20:23 #21021
von Wibbel
Wibbel antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
Noch was:
Mein Mann hat gerade einen hilfreichen Link gefunden:
Lies doch mal nach bei diabetes-deutschland.de unter diabetes und behinderungen. Dort ist ziemlich viel erklärt zu GdB. Bei Kindern, die schwer einstellbar sind, kann man wohl 50 bekommen und auch Einspruch erheben.
Gruß
Wibbel
Mein Mann hat gerade einen hilfreichen Link gefunden:
Lies doch mal nach bei diabetes-deutschland.de unter diabetes und behinderungen. Dort ist ziemlich viel erklärt zu GdB. Bei Kindern, die schwer einstellbar sind, kann man wohl 50 bekommen und auch Einspruch erheben.
Gruß
Wibbel
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hoernchen
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31 Jan. 2008 20:31 #21022
von hoernchen
hoernchen antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
Als wir haben auch 40 bekommen beantragen aber jetzt 50 wegen schwerer Einstellbarkeit(glaube das heist so) allerdings mit Unterstützung unserer Klinik.
50 % zu erhalten hat deutlich mehr steuerliche Vorteile und ich bin der Meinung solange es Maurice noch nicht belastet das er einen Schwerbehinderten Ausweis hat ,werden wir es versuchen!!
Denke ihr solltet mit eurem Diab. Arzt reden wenn die Krankenhaus Papiere nicht stimmen,und dann evtl Einspruch einlegen.....
50 % zu erhalten hat deutlich mehr steuerliche Vorteile und ich bin der Meinung solange es Maurice noch nicht belastet das er einen Schwerbehinderten Ausweis hat ,werden wir es versuchen!!
Denke ihr solltet mit eurem Diab. Arzt reden wenn die Krankenhaus Papiere nicht stimmen,und dann evtl Einspruch einlegen.....
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Margret
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31 Jan. 2008 21:01 #21027
von Margret
Margret antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
Hallo Zusammen,
wichtig ist vor allem dass das "H" bzw. angenommene Hilfslosikeit anerkannt wird.
Wir haben übrigens auch nur 40%.
LG
Margret
wichtig ist vor allem dass das "H" bzw. angenommene Hilfslosikeit anerkannt wird.
Wir haben übrigens auch nur 40%.
LG
Margret
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Wibbel
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31 Jan. 2008 22:43 #21039
von Wibbel
Wibbel antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
Ja, stimmt Margret. Und, ach, das "H" haben wir auch.
Ach ist das alles kompliziert..:ohmy:
Ach ist das alles kompliziert..:ohmy:
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petramaus
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08 Feb. 2008 21:59 #21179
von petramaus
petramaus antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
Widerspruch lohnt sich auf alle Fälle und wenn das nicht hilft, dann die Klage. Wir haben nun 2 Jahre geklagt und haben die 50% und das Merkzeichen "H" rückwirkend ab Antragstellung bewilligt bekommen. Also nur Mut, auch wenn es anstengend ist. Liebe Grüße von Petra und maxi.
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nataschak
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09 Feb. 2008 08:19 #21180
von nataschak
nataschak antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
hallo ,wir haben 2 neuanträge auf verschlechterung gemacht und gestern 50% und H bekommen.da nina schwer einstellbar ist was vom mdk bestätigt wurde da nina deswegen eine pumpe bekommen hat, aber zeitlich erst ab pumpengenhmigung ,es lohnt sich nicht alles so hinzunehmen.
lg natascha
lg natascha
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Margret
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09 Feb. 2008 16:23 #21183
von Margret
Margret antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
Hallo Zusammen,
ich möchte einmal kurz mitteilen, dass sich auch 40% und angenommene Hilfsbedürftigkeit lohnen.
Bei 50% kann man zusätzlich die Befreiung von der KFZ-Steuer beantragen und kostenlos Busfahren.
Ich habe allerdings schon öfters festgestellt, dass viele glauben mit 40% und "H" könne man nichts anfangen. Das ist allerdings nicht so. Steuerliche Vergünstigungen hat man auch bei 40%.
LG
Margret
ich möchte einmal kurz mitteilen, dass sich auch 40% und angenommene Hilfsbedürftigkeit lohnen.
Bei 50% kann man zusätzlich die Befreiung von der KFZ-Steuer beantragen und kostenlos Busfahren.
Ich habe allerdings schon öfters festgestellt, dass viele glauben mit 40% und "H" könne man nichts anfangen. Das ist allerdings nicht so. Steuerliche Vergünstigungen hat man auch bei 40%.
LG
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Wibbel
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09 Feb. 2008 18:00 #21184
von Wibbel
Wibbel antwortete auf Re:Schwerbehindertenausweis Einspruch HILFE!!!
Genau! Es lohnt sich auf jeden Fall. Wir haben gerade die Lohnsteuerkarte vom Finanzamt zurückbekommen, auf der wir den Freibetrag haben eintragen lassen. Es macht monatlich 370 Euro Freibetrag.
Das ist also schon was. Wir werden auch keinen Widerspruch einlegen, um 50 % zu bekommen, sondern lassen es dabei.
Gruß
Wibbel
Das ist also schon was. Wir werden auch keinen Widerspruch einlegen, um 50 % zu bekommen, sondern lassen es dabei.
Gruß
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