GdB/ Pflegegeld
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Das mit dem Finanzamt ist ganz einfach. Das Amt für Familie uns Soziales stellt die Steuerbefreiung aus. Du musst das vorher in einem Formblatt mit angekreuzt haben. Dann schickst du das an das Finanzamt und bist befreit, so lange der Ausweis gilt. Zumindest ist das bei uns so. Wir haben vor dem Sozialgericht 83 min zugesprochen bekommen. Es fehlen wahnsinnige 7 min. Super oder? Wir sind natürlich in Berufung gegangen. Pflegegeld beantragt vor 3 Jahren. So ein Berufungsverfahren kann sich noch sicher paar Jährchen hinziehen. Aber wir geben nicht auf!
Bei 7 Minuten klingt das ja fast nach leicht sadistischem Bearbeiter ...
Ich bin mal gespannt wie hier mein Versuch aussieht ....
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. Wir klagen mittlerweile vor dem Landessozialgericht mit unserer nun 4 jährigen Tochter (seit 2 1/2 Jahren Typ 1). Lea kann auch nachmittags nicht in den KIGA wegem Spritzen. Wie habt Ihr das mit der Zusatzkraft gemacht?Vielen Dank Martina
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Also was du für positive Vorteile vom Schwerbehindertenausweis ( 40%, H) hast,ist
-kostenloses Fahren( Bus,Bahn) was ich jeden Tag nutze.
-Du kannst das Auto auf dein Kind umschreiben lassen, dadurch KFZ Steuer sparen,
Keine Nachteile später, da dein Kind mit 16 Jahren diesen Ausweis sozusagen ablegen kann.
Grüße
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Wie macht Ihr das mit den KFZ-Steuern???
LG Nicole
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hier stelle ich mal die Liste rein, die wir beim Antrag auf Pflegegeld als Mehraufwand geltend machten:
- Grundversorgung
Hilfe beim Ankleiden (um das unbeabsichtigte Ziehen des Katheters zu
vermeiden), auch jedesmal nach dem Toilettengang und bei jedem
Umkleiden, auch um die Pumpe sicher zu verstauen
- Hautpflege (zu bedenken ist hier, dass S... seit Geburt zum
Wundsein und Entzuendungen neigt, und dass, seit er Diabetes hat,
alles sehr viel schlechter heilt):
a. Kathetereinstichstellen pflegen (cremen, reinigen ...)
b. Fingerkuppenpflege
c. Fusspflege
d. Intimhygiene (insbesondere bei den alterstypischen haeufigen Magen-
Darm-Infekten, um Wundsein vorzubeugen)
e. allg. Hautpflege, Grund siehe oben in Klammern
f. Zahnpflege (Kontrolle, nachputzen, auch, um Entzuendungen im Mund
vorzubeugen)
- Ernaehrung
a. Bilanziert kochen
b. Bilanziert portionieren
c. Austausch-BE bei Essschwierigkeiten etc. (erschwert durch
Nahrungsmittel-Allergien und kindl. Spontaneitaet sowie haeufige
Infekte)
- Mobilisierung
a. Ausdauertraining zum Erwerb guter Kondition (um BZ-Schwankungen
beim Spiel zu reduzieren)
b. Begleitung/Ueberwachung saemtlicher koerperl. Aktivitaeten draussen
- Arztbesuche / KH-Aufenthalte
krankheitsbedingt notwendig, altersbedingt begleitet
Korrespondenz mit Aerzten
- Haushaltshilfe
Ueberwachung des Bestandes an Medikamenten (Insulin) und medizinischen
Verbrauchsmaterialien, (Katheter, Pumpenreservoirs ....),
Rezeptbestellungen, Besorgungen ...
Zusaetzlich zumindest immer wieder erhoehter Zeitaufwand beim Einkauf,
um sinnvoll bilanzierbare Lebensmittel zur Verfuegung zu haben.
Erhoehter Waschbedarf, da er bei staerkeren BZ-Schwankungen vorallem
nachts komplett alles durchschwitzt oder gar einnaesst, sodass wir das
gesamte Bett neu beziehen und ihn neu einkleiden muessen (einnaessen
sehr selten, durchschwitzen oft)
Also, Antrag stellen, Ablehnung bekommen, Widerspruch einlegen, erneut begutachten lassen, Pflegegeld zuerkannt bekommen ist der normale Weg. Ob sich das für die 200 EUR monatlich lohnt, muß jeder selbst wissen.
Mit der KFZ-Steuer: Das Auto wird aufs Kind zugelassen, verantwortlich bleibt der bisherige Halter. Bei uns gabs auch gleich eine guenstigere Versicherung, da unsere Versicherung irgendeinen Sondertarif fuer diesen Fall hat.
Gruss
Gottwalt
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das Auto kann man schon auf das Kind zulassen. Man darf es dann allerdings auch nur für Fahrten mit oder für das Kind nutzen. Also für Fahrten zur Arbeitsstelle dürfte man ihn dann nicht mehr nutzen...
Ich hab gerade noch folgendes gefunden:
a. Befreiung von der KFZ-Steuer
Für die Steuerbefreiung ist der Schwerbehindertenausweis dem
zuständigen Finanzamt vorzulegen. Versicherungsnehmer ist weiterhin der
Elternteil. Das Kind wird als Halter in den KFZ-Brief und -Schein
eingetragen.
Zu beachten ist: Die Fahrten, die mit dem befreiten KFZ durchgeführt
werden, müssen im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der
Haushaltsführung des betreffenden Kindes stehen. Hierzu zählen Fahrten
mit dem Kind oder auch Fahrten für das Kind, wie z.B. Fahrten zu Ärzten,
zur Apotheke, zur Erledigung von Haushaltseinkäufen. Das Fahrzeug darf
dann nicht anderweitig benutzt werden, um z.B. zur Arbeit zu fahren.
LG Margret
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uns gab das Finanzamt hier ein Merkblatt, in dem steht, daß die von Dir genannte Einschränkung (Fahrten nur fürs Kind) nicht mehr durchgeführt werde. Was auch immer das heißen mag. Konkret sagten sie, daß es sowieso oft nicht auseinanderzuhalten sei (z. B. fährt man mit dem Auto zur Arbeit, weil man auf dem Rückweg dann das Kind abholen kann ...) und deshalb nicht mehr überprüft werde.
Lieben Gruß
Gottwalt
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