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Anwalt für Klage vor Sozialgericht
Martina0911
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Anwalt für Klage vor Sozialgericht
27 Apr. 2007 09:10
Hallo Zusammen! Wir haben für unsere Tochter Lea, mittlerweile 2 Jahre, Pflegegeld beantragt. Sie hat Typ 1 seit August 06. Der Antrag wurde abgelehnt und wir möchten nun Hilfe von einem Anwalt holen. Wer kennt einen guten Anwalt für diesen Bereich? Oder weiß jemand wie ich hier einen guten Anwalt finden kann? Vielen Dank für jeden Tip! Liebe Grüße Martina
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Torsten
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Re: Re:Anwalt für Klage vor Sozialgericht
27 Apr. 2007 09:33
Hallo Martina,
einfache und schnelle Infos von Fach-Rechtsanwälten zu allen Themenbereichen erhält man für wenig Geld (10-20 Euto) auf folgender Seite:
www.frage-einen-anwalt.de/
Der anwortende Anwalt übernimmt dann meist auch gerne den besprochenden Fall.
Gruß,
Torsten
einfache und schnelle Infos von Fach-Rechtsanwälten zu allen Themenbereichen erhält man für wenig Geld (10-20 Euto) auf folgender Seite:
www.frage-einen-anwalt.de/
Der anwortende Anwalt übernimmt dann meist auch gerne den besprochenden Fall.
Gruß,
Torsten
Sofie geb. 04/2001 - DM1 seit 11/2003
"Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden völlig einig sind, ist ein verlorener Abend."
Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker
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Re: Re:Anwalt für Klage vor Sozialgericht
27 Apr. 2007 16:51
Hallo Martina,
warum wurde Pflegegeld abgelehnt???
Becky war damals gerade 3 und es war überhaupt kein Problem.
lg Rita
warum wurde Pflegegeld abgelehnt???
Becky war damals gerade 3 und es war überhaupt kein Problem.
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AllgaeuPeter
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Re: Re:Anwalt für Klage vor Sozialgericht
27 Apr. 2007 19:04
Hallo, leider ist eine solche Ablehnung in den allermeisten Fällen die Regel. Diese Erfahrungen mussten ja auch hier schon viele machen, und man findet über die Suchfunktion sicher einiges zu dem Thema. Kinder mit der alleinigen Diagnose DM Typ1 haben sehr wenig bis keine Chance auf Anerkennung einer Pflegestufe. Hab mich hier auch mal schlau gemacht vor einiger Zeit, keine Chance, gleich NULL.( Bayern )
Wenn überhaupt, dann haben wohl jüngere Kinder, wie ja auch in Ritas Fall, eher mal Glück.
Über die Nichtanerkennung gibts ja auch mehrere Urteile, auch aus höheren Instanzen.
lg Peter
Wenn überhaupt, dann haben wohl jüngere Kinder, wie ja auch in Ritas Fall, eher mal Glück.
Über die Nichtanerkennung gibts ja auch mehrere Urteile, auch aus höheren Instanzen.
lg Peter
Peter mit Sohn Maxi, DM seit 12 / 04
Es ist keine Schande am Boden zu liegen, aber Du mußt immer wieder aufstehen!
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Martina0911
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Re: Re:Anwalt für Klage vor Sozialgericht
27 Apr. 2007 19:35
Die behaupten Lea benötige im Vergleich zu anderen gleichaltrigen keine Mehrbetreuung! Ich habe so viele Unterlagen besorgt, auch die Erzieherinnen die sie morgens für ein paar Stunden betreuen und sie nicht aus den Augen lassen dürfen haben mir alles schriftlich bestätigt...ich konnte sogar nachweisen, dass ich meine Arbeitsstelle teilweise aufgeben mußte...der MDK kam aber nur für 20 Minuten und hat sich nicht wirklich interessiert, die Ablehnung war schon beim Eintreten zu spüren...Im Gutachten steht drin, dass wir in einem neuen Haus wohnen, es steht nicht drin, dass Lea täglich Unterzuckerungen hat, auch in der Nacht, egal wann. Sie ist noch viel zu klein um dies zu spüren. Aber ich werde das nicht so hinnehmen!!Danke für Eure Antworten!
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Re: Re:Anwalt für Klage vor Sozialgericht
28 Apr. 2007 21:02
Hi,
ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Schau zum Aufwand gehören alle Tätigkeitigkeiten. So z.B. Wäsche waschen, einkaufen, kochen, putzen, Arztbesuche, Kind baden, waschen, Zähne putzen etc.
Bei uns kam damals hinzu (Becky war gerade 3) das sie nicht das essen wollte für was ich gespritzt hatte, sprich sie war teilweise über eine Stunde am essen, und ich mußte dabei bleiben.
Es wird zwar ein Abzug von der Zeit gemacht die auch ein Kind ohne DM in Anspruch nehmen würde.
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wie gesagt wir haben Pflegestufe 1 ohne Probleme muß allerdings sagen, die vom MdK meinten damals sie glauben nicht das wir Pflegestufe bekommen und ich hab halt gesagt ok wenn nicht dann werde ich klagen. Hm....streite mich gern :laugh:
Drück euch die Daumen das es doch noch klappt.
Laßt euch nicht unterkriegen
glg Rita
ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Schau zum Aufwand gehören alle Tätigkeitigkeiten. So z.B. Wäsche waschen, einkaufen, kochen, putzen, Arztbesuche, Kind baden, waschen, Zähne putzen etc.
Bei uns kam damals hinzu (Becky war gerade 3) das sie nicht das essen wollte für was ich gespritzt hatte, sprich sie war teilweise über eine Stunde am essen, und ich mußte dabei bleiben.
Es wird zwar ein Abzug von der Zeit gemacht die auch ein Kind ohne DM in Anspruch nehmen würde.
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wie gesagt wir haben Pflegestufe 1 ohne Probleme muß allerdings sagen, die vom MdK meinten damals sie glauben nicht das wir Pflegestufe bekommen und ich hab halt gesagt ok wenn nicht dann werde ich klagen. Hm....streite mich gern :laugh:
Drück euch die Daumen das es doch noch klappt.
Laßt euch nicht unterkriegen
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jaquline
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Re: Re:Anwalt für Klage vor Sozialgericht
30 Apr. 2007 07:17
hallo
wir kennen das selber
jaquline hat auch seit dez 05 dm1 und wir haben 2 mal den antrag gestellt wegen pflegegeld nur hier in bayern ist es sehr schwer und man sollte net aufgeben einfach weiter kämpfen
die sagten das es sehr selte undin ganz wenigen fällen genehmigen
lieben gruß stefi
wir kennen das selber
jaquline hat auch seit dez 05 dm1 und wir haben 2 mal den antrag gestellt wegen pflegegeld nur hier in bayern ist es sehr schwer und man sollte net aufgeben einfach weiter kämpfen
die sagten das es sehr selte undin ganz wenigen fällen genehmigen
lieben gruß stefi
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