Integrationshilfe wurde BEWILLIGT!!!! :-)
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1. kommt es anders
und
2. als man denkt
was erst alles so klar war, ist nun wieder anders! Man sollte auch erst einen schriftlichen Bescheid abwarten, bevor man sich freut!
Fakt ist: Die I-Hilfe bekommen wir wohl, aber nur für die Unterrichtszeit, nicht für die Nachmittagsbetreuung.
Wir sollen un einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und unser kompletten Vermögen und Einnahmen/Ausgaben aufdecken, damit geprüft wird, inwiefern wir uns an den Kosten beteiligen können!
Wer hat da Erfahrung mit? Wie soll ich nun vorgehen?
Mama von Finnja *04.08.2006
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War doch klar. Und als Begründung für die Einzelfallentscheidung: Das haben wir noch nie gezahlt...
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FiNa schrieb: SOS! Fakt ist: Die I-Hilfe bekommen wir wohl, aber nur für die Unterrichtszeit, nicht für die Nachmittagsbetreuung.
Wir sollen un einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und unser kompletten Vermögen und Einnahmen/Ausgaben aufdecken, damit geprüft wird, inwiefern wir uns an den Kosten beteiligen können!
Wer hat da Erfahrung mit? Wie soll ich nun vorgehen?
Hallo Nadine,
so wurde uns das ja auch immer gesagt. Angeblich sei Nachmittagsbetreuung ja keine Bildung. Irgendwann hat das Sozialamt aufgehört, das zu behaupten... genützt hat's uns leider auch nichts. Sie haben dann einfach abgelehnt mit der Begündung, es sei eben alles medizinisch und außerdem sei ein I-Helfer stigmatisierend und kontraproduktiv. Wichtig sei schnellstmögliche Selbständigkeit und nicht bestmögliche BZ-Werte. :sick:
Das mit der Offenlegung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse haben sie uns auch gesagt. Man müsste dann sein ganzes Vermögen aufbrauchen (bis auf das, was man bei Arbeitslosengeld II auch behalten darf) und dann könnten sie "schon" erneut prüfen, ob Integrationshilfe für die OGS möglich sei. :woohoo: Aber das hat sich bei uns ja jetzt "erledigt", da die Amtsärztin ja findet, so eine Dauerbegleitung sei überflüssig und schädlich.
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Das Einreichen der Unterlagen zur Feststellung der Sozialhilfe hatte keinerlei Einfluss auf den Ausgang der Anträge. Es wurde zu keinem Zeitpunkt dieser Antrag erneut erwähnt und trotz vorliegender Hilfsbedürftigkeit wurden sämtliche Anträge abgelehnt.
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Unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse mussten wir nicht offenlegen.
LG
Tonja
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