Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Tanja2010
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18 Sep. 2010 22:15 #41470
von Tanja2010
Tanja2010 antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Hallo Claudia,
seit 2 1/2 Wochen hat unser Sohn auch Diabetes. Nun habe ich deinen Eintrag gelesen- Wir haben auch für unsere Kinder eine HUK Unfallversicherung. Wäre aber nie darauf gekommen, dass sie auch im Falle einer chronischen Erkrankung greift. Wie erfolgreich warst du bist jetzt? Habe die Ulas eben noch mal durchgesehen. Bei uns steht jedesmal nur: wenn infolge eines Unfalls...bla bla bla.
Gibt es bei der HUK unterschiedliche Kinder-Unfallversicherungen?
LG Tanja
seit 2 1/2 Wochen hat unser Sohn auch Diabetes. Nun habe ich deinen Eintrag gelesen- Wir haben auch für unsere Kinder eine HUK Unfallversicherung. Wäre aber nie darauf gekommen, dass sie auch im Falle einer chronischen Erkrankung greift. Wie erfolgreich warst du bist jetzt? Habe die Ulas eben noch mal durchgesehen. Bei uns steht jedesmal nur: wenn infolge eines Unfalls...bla bla bla.
Gibt es bei der HUK unterschiedliche Kinder-Unfallversicherungen?
LG Tanja
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Claudia.Kö
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16 Okt. 2010 17:34 #42603
von Claudia.Kö
Claudia.Kö antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Hallo Tanja,
bei uns ist es eine Unfallversicherung gekoppelt mit einer
Kinderversicherung bis zum 14. Lebensjahr von der HUK Coburg.
Wahrscheinlich wird es jetzt vor Gericht gehen.
Liebe Grüße,
Claudia
bei uns ist es eine Unfallversicherung gekoppelt mit einer
Kinderversicherung bis zum 14. Lebensjahr von der HUK Coburg.
Wahrscheinlich wird es jetzt vor Gericht gehen.
Liebe Grüße,
Claudia
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Tanja2010
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16 Okt. 2010 20:32 #42610
von Tanja2010
Tanja2010 antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Liebe Claudia,
dann toi toi toi und berichte doch einfach mal wie's ausgegangen ist.
LG Tanja
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LG Tanja
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Raphael
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17 Okt. 2010 17:59 #42632
von Raphael
Raphael antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Hallo Claudia,
auch unsere Tochter (4) erkrankte im Sommer an Diabetes Typ 1. Wir haben ebenfalls eine Kinderversicherung. Bei uns ist es die DEVK. In deren Bedingungen steht: Führt ein Unfall oder eine Krankheit zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten - bei Krankheit mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent-, so entsteht ein Anspruch auf einen Kapitalbetrag aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Unsere Tochter hat vom Versorgungsamt einen GdB von 50 mit Merkzeichen H zugesprochen bekommen. Die Versicherung bietet lediglich einen Vergleich an. Am Mittwoch habe ich wieder einen Termin beim Anwalt. Ich halte Dich gerne über unseren Fall auf dem Laufenden. Umgekehrt sind auch wir für alle Informationen dankbar, die uns weiterhelfen könnten.
Unsere Rechtsschutzversicherung (LVM) verweigert übrigens die Deckungszusage. Grund: Angeblich begeht die DEVK keinen Rechtsverstoß, da sie ja einen Vergleich anbietet. Unser Anwalt sieht den Fall jedoch anders. Mal sehen wie das weitergeht.
Viele Grüße
Raphael
auch unsere Tochter (4) erkrankte im Sommer an Diabetes Typ 1. Wir haben ebenfalls eine Kinderversicherung. Bei uns ist es die DEVK. In deren Bedingungen steht: Führt ein Unfall oder eine Krankheit zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten - bei Krankheit mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent-, so entsteht ein Anspruch auf einen Kapitalbetrag aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Unsere Tochter hat vom Versorgungsamt einen GdB von 50 mit Merkzeichen H zugesprochen bekommen. Die Versicherung bietet lediglich einen Vergleich an. Am Mittwoch habe ich wieder einen Termin beim Anwalt. Ich halte Dich gerne über unseren Fall auf dem Laufenden. Umgekehrt sind auch wir für alle Informationen dankbar, die uns weiterhelfen könnten.
Unsere Rechtsschutzversicherung (LVM) verweigert übrigens die Deckungszusage. Grund: Angeblich begeht die DEVK keinen Rechtsverstoß, da sie ja einen Vergleich anbietet. Unser Anwalt sieht den Fall jedoch anders. Mal sehen wie das weitergeht.
Viele Grüße
Raphael
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Matz
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20 Okt. 2010 17:31 #42785
von Matz
Matz antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Hallo Claudia,
wir haben offenbar diesselbe Versicherung bei der HUK Coburg. Unser Sohn erkrankte vor 2 Jahren (damals 10 Jahre) an Diabetes. Die HUK hatte auf unseren Antrag hin erst mal abgelehnt, weshalb wir jetzt bei einem Fachanwalt waren und die Sache nunmehr angehen möchten. Vielleicht sollten wir unser Vorgehen korrdinieren.
LG
Matthias (Matz)
wir haben offenbar diesselbe Versicherung bei der HUK Coburg. Unser Sohn erkrankte vor 2 Jahren (damals 10 Jahre) an Diabetes. Die HUK hatte auf unseren Antrag hin erst mal abgelehnt, weshalb wir jetzt bei einem Fachanwalt waren und die Sache nunmehr angehen möchten. Vielleicht sollten wir unser Vorgehen korrdinieren.
LG
Matthias (Matz)
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Matz
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01 Nov. 2010 13:41 #43355
von Matz
Matz antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Hallo Claudia,
wir haben offenbar dieselbe Versicherung bei der HUK Coburg für unseren Sohn. Auch hier liegt die Sache jetzt beim Anwalt. Vielleicht sollten wir uns mal kurzschließen. Du kannst mich auch direkt anmailen unter mb@s-b-c.com
Viele Grüße
Matthias (Matz)
wir haben offenbar dieselbe Versicherung bei der HUK Coburg für unseren Sohn. Auch hier liegt die Sache jetzt beim Anwalt. Vielleicht sollten wir uns mal kurzschließen. Du kannst mich auch direkt anmailen unter mb@s-b-c.com
Viele Grüße
Matthias (Matz)
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Raphael
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03 Nov. 2010 19:34 #43455
von Raphael
Raphael antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Hallo, heute gab es endlich mal eine gute Nachricht. Unsere Rechtsschutzversicherung hat nun doch eine Deckungszusage erteilt. Jetzt können wir etwas gelassener an die Sache herangehen.
Viele Grüße
Raphael
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Raphael
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RAGK
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11 Nov. 2010 21:54 #43826
von RAGK
RAGK antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Hallo Mathias,
bin erst seit heute Mitglied hier und habe gerade deinen Beitrag über einen Link zufällig entdeckt. Ich habe folgenden Beitrag heute verfasst. Wir sind also auch bei derselben Versicherung. Mich würde natürlich interessieren, wie es bei euch weitergeht.
Viele Grüße
Ralf
Alter Beitrag:
Hallo,
ich habe mich eben genau wegen diesem Thema hier angemeldet. Unser Sohn Lucas ist mit 18 Monaten an Diabetes Typ I erkrankt, auch wir hatten eine Kinderversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen und wir haben die Erkrankung gemeldet.
Laut Diabetesambulanz bekommt Lucas auch einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 und dem Vermerk „h“. Dieser wurde vor Kurzem von uns beantragt. Lucas ist jetzt 26 Monate alt und der Ausweis kann erst sechs Monate nach der Erkrankung beantragt werden.
Die Versicherung würde laut Vertragsbedingungen leisten, wenn ein Invaliditätsgrad von mind. 25% von einem Arzt diagnostiziert wird. Invalidität ist dabei als „dauerhafte körperliche und geistige Leistungsfähigkeit“ in den Versicherungsbedingungen wortwörtlich gleich definiert wie der GdB laut Sozialgesetzbuch.
Nun sagt aber der behandelnde Chefarzt der Diabetesambulanz, dass beides „zwei paar Stiefel“ seien. Ein GdB von 50 besagt noch nicht, dass das Kind auch invalide sei. Eine Invalidität würde nur vorliegen wenn –hoffentlich niemals- Spätfolgen aufgrund der Diabetes auftreten. Das verwundert mich, da ich selbst nach einem operierten Kreuzbandrisses bereits 5% Invalidität zugesprochen bekommen habe, aber nicht als behindert gelte. Ein nicht mehr vollständig funktionierendes Organ –bei unseren Kindern die Bauchspeicheldrüse, die unzureichend oder kein Insulin produziert- reicht aber nicht aus für eine Invaliditätsbescheinigung.
Auch die Stiftung Warentest unterscheidet in einem Test von 2007 zwischen Versicherungen, die bereits bei einem bescheinigten GdB leisten, übrigens in der Regel die teureren, und Versicherungen die erst nach einer ärztlich bescheinigten Invalidität leisten.
Hilfreich für mich wäre zu erfahren, ob schon jemand mal von einem Arzt eine Bescheinigung über einen Invaliditätsgrad bei Diabetes erhalten hat. Für eine Rückmeldungen wäre ich dankbar.
Weiß jemand, ob das Thema auch in anderen Foren diskutiert wird?
Viele Grüße
Ralf
bin erst seit heute Mitglied hier und habe gerade deinen Beitrag über einen Link zufällig entdeckt. Ich habe folgenden Beitrag heute verfasst. Wir sind also auch bei derselben Versicherung. Mich würde natürlich interessieren, wie es bei euch weitergeht.
Viele Grüße
Ralf
Alter Beitrag:
Hallo,
ich habe mich eben genau wegen diesem Thema hier angemeldet. Unser Sohn Lucas ist mit 18 Monaten an Diabetes Typ I erkrankt, auch wir hatten eine Kinderversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen und wir haben die Erkrankung gemeldet.
Laut Diabetesambulanz bekommt Lucas auch einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 und dem Vermerk „h“. Dieser wurde vor Kurzem von uns beantragt. Lucas ist jetzt 26 Monate alt und der Ausweis kann erst sechs Monate nach der Erkrankung beantragt werden.
Die Versicherung würde laut Vertragsbedingungen leisten, wenn ein Invaliditätsgrad von mind. 25% von einem Arzt diagnostiziert wird. Invalidität ist dabei als „dauerhafte körperliche und geistige Leistungsfähigkeit“ in den Versicherungsbedingungen wortwörtlich gleich definiert wie der GdB laut Sozialgesetzbuch.
Nun sagt aber der behandelnde Chefarzt der Diabetesambulanz, dass beides „zwei paar Stiefel“ seien. Ein GdB von 50 besagt noch nicht, dass das Kind auch invalide sei. Eine Invalidität würde nur vorliegen wenn –hoffentlich niemals- Spätfolgen aufgrund der Diabetes auftreten. Das verwundert mich, da ich selbst nach einem operierten Kreuzbandrisses bereits 5% Invalidität zugesprochen bekommen habe, aber nicht als behindert gelte. Ein nicht mehr vollständig funktionierendes Organ –bei unseren Kindern die Bauchspeicheldrüse, die unzureichend oder kein Insulin produziert- reicht aber nicht aus für eine Invaliditätsbescheinigung.
Auch die Stiftung Warentest unterscheidet in einem Test von 2007 zwischen Versicherungen, die bereits bei einem bescheinigten GdB leisten, übrigens in der Regel die teureren, und Versicherungen die erst nach einer ärztlich bescheinigten Invalidität leisten.
Hilfreich für mich wäre zu erfahren, ob schon jemand mal von einem Arzt eine Bescheinigung über einen Invaliditätsgrad bei Diabetes erhalten hat. Für eine Rückmeldungen wäre ich dankbar.
Weiß jemand, ob das Thema auch in anderen Foren diskutiert wird?
Viele Grüße
Ralf
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Gottwalt
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11 Nov. 2010 23:39 #43828
von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabe
Hallo Ralf,
genau diese Feststellung, daß aus Ermangelung geeigneter Maßstäbe der Gliedertaxe die Maßstäbe der versorgungsmedizinischen Grundsätze angewendet werden sollen und müssen machte in unserem Falle der Arzt Dr. Stübecke aus Aachen, im Auftrag der Versicherung.
In der Folge erkannte er auf eine Invalidität von 50%.
Lieben Gruß
Gottwalt
genau diese Feststellung, daß aus Ermangelung geeigneter Maßstäbe der Gliedertaxe die Maßstäbe der versorgungsmedizinischen Grundsätze angewendet werden sollen und müssen machte in unserem Falle der Arzt Dr. Stübecke aus Aachen, im Auftrag der Versicherung.
In der Folge erkannte er auf eine Invalidität von 50%.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Matz
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12 Nov. 2010 10:28 #43832
von Matz
Matz antwortete auf Aw: Vergleichsurteil - Kinderversicherung - Diabetes
Hallo Ralf,
lass uns doch deswegen mal telefonieren. Du kannst mich gerne tagsüber unter
06172 / 1711619 anrufen
Gruß
Matthias
lass uns doch deswegen mal telefonieren. Du kannst mich gerne tagsüber unter
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Matthias
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