Schulbegleiter für Erstklässler
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Therapieform: CSII + CGM (DIY Closed Loop Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
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Dann, was ist mit den Extras?
Geburtstag
Schulobst
Kuchenverkauf
Bei all dem ist das Kind vollkommen überfordert. Abwiegen, schätzen, und ausrechnen kann es noch nicht.
Bei Unterzucker was und wieviel ablesen kann es auch nicht.
Und seien wir doch mal ehrlich, wenn man in den Unterzucker kommt die richtige Menge nehmen ist auch nicht einfach, weil der Körper gestresst ist. Das Adrenalin zum Unwohlsein führt und man die Kinder bremsen muss, damit sie nicht zu viel nehmen.
Wo man ganz arg bei Erstis aufpassen muss, dass sie sich nicht mit der Eingabe vertun.
Muss ich so aufpassen, dass da in der Schnelligkeit nicht ein Schlusselfehler passiert.
Oder womit sie auch überfordert sind, die anstehende Bewegung mit dem Blutzuckerwerten und Essen zu berechnen. Gibt man das Frühstück ganz, verzögert oder lässt man ne halbe KE weg.
Gerade vor der Pause in Kombi mit Sport ist jeden Tag eine Herausforderung.
Ich weiss nicht wie es bei deinem Kind ist, ich finde, die Pause ist nicht so das Problem, sondern eher das Davor und Danach. Ich rechne eine halbe KE für die Pause ein. Die Kleinen rennen auf dem Hof herum, als ob der Leibhaftige hinter ihnen her wäre. Alle, durch die Bank.
Nicht mal im Sportunterricht geht's so zu.
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Uns wurde mitgeteilt, dass ab 01.01.2018 die Zuständigkeit des Sozialamtes nur bei integrativer Beschulung gegeben ist. Bei Diabetes besteht aber nur ein rein medizinisches Problem. Mit Integration hat das nichts zu tun....finde ich übrigens auch. Unsere Tochter geht ganz normal zu Schule; hat keinerlei Sonderschulbedarf ....
In unserem Fall hätte ich keine I Kraft über das Sozialamt bekommen, da wie gesagt alle Maßnahmen die so anfallen können auf die medizinische Ebene abgewälzt werden. Die KK war bereit die Kosten zu übernehmen....aber woher soll ich für 8Stunden täglich eine Fachkraft bekommen....und die soll sich dann auch noch mit juvenilem Diabetes auskennen.....gibt's wie Sand am Meer solche Menschen.....
Also NEIN....wir haben keine Fachkraft. Wir haben umgeschult an eine Privatschule. Und dort ist das kein Thema. "Das Kind hat nur Diabetes, das machen wir selber..." haben Sie uns dort gesagt, und genau so läuft das auch. Die Pädagogen haben sich schulen lassen, ich habe viel unterstützt und es läuft gut.... ich kann weiter arbeiten und unsere Tochter kann ganz normal, wie alle anderen Kinder die Schule besuchen....
Grüße elcartell
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elcartell schrieb: Uns wurde mitgeteilt, dass ab 01.01.2018 die Zuständigkeit des Sozialamtes nur bei integrativer Beschulung gegeben ist. Bei Diabetes besteht aber nur ein rein medizinisches Problem.
Grüße elcartell
Das sagen die Sozialämter gerne, haben sie bei uns auch, denn dann sind sie raus. Soll sich doch die Krankenkasse darum kümmern und wo dann die Pflegekraft herkommt, die genau zu den benötigten Zeiten für 20 Minuten angerauscht kommt und im Ernstfall eben doch nicht da ist, ist denen egal. Abgesehen davon, dass die meisten Pflegedienste solch eine Aufgabe ablehnen, weil es sich eben für sie nicht lohnt.
Es ist eine integrative Aufgabe, die Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach § 53, 54 SGB XII, die Kosten dafür sind vom Sozialamt zu übernehmen.
Zu mir haben sie auch gesagt, dass mein Kind eben auf eine Behindertenschule gehen soll (wenn die Krankheit so gefährlich ist, dass er ständige Betreuung braucht). Am Ende hat das Sozialamt gezahlt. Ich wollte allerdings auch keinen Pflegedienst, das muss aber jeder für sich entscheiden. Eine Schulbegleitung muss nicht nachteilig für das Kind sein, wenn sie gut ist.
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FamilieD schrieb: Was sollte ich in den wiederruf für das Sozialamt schreiben? Also dass er Hilfe mit der Auswertung braucht aber alleine misst und bolt... Was noch? Dass es wichtig ist ihn zu integrieren was im Fall mit der Sozialstation schwierig werden könnte. Ich überlege grade was noch drinstehen sollte.
Ich danke euch sehr, eure Antworten sind sehr hilfreich!
Ich bin keine Anwältin. Ich würde allerdings nicht zuviel in den Widerspruch schreiben, schon gar nicht, dass er alleine misst und bolt, sondern eher darauf hinweisen, dass er ständige Betreuung braucht und auf den § 53, 54 SGB XII verweisen. In unserem Antrag habe ich etwas dramatisiert.
So ähnlich habe ich es im Antrag geschrieben:
Leider ist unser Sohn durch seine Erkrankung ständig und ununterbrochen gefährdet, Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit (Koma) zu erleiden. Dies kann im schlimmsten Fall tödlich ausgehen oder schwerwiegende Folgeschäden nach sich ziehen. Deswegen erfordert seine Erkrankung die Einschätzung der jeweiligen Situationen (bei z.B. Stress, Pausen, Sport, Essen etc.) und entsprechendes, schnelles und sofortiges Handeln.
Mit dieser Aufgabe ist ein Schulkind im Alter von XXX überfordert und braucht deswegen - gerade in der Anfangszeit - eine Unterstützung im Schulalltag. Bitte sehen Sie anbei das ärztliche Gutachten vom Kinderkrankenhaus.
Das Sozialamt muss die Kosten übernehmen und danach mit der Krankenkasse abrechnen (zumindest ist es bei uns in Niedersachsen so). Ich würde beim Sozialamt Druck machen und zwar massiv, wenn Du die Schulbegleitung und Dich nicht mit dem Pflegedienst zufrieden geben willst. Widerspruchsschreiben am besten persönlich vorbeibringen oder mit Einschreiben mit Rückschein schicken. Anrufen und ankündigen, dass Du nicht kleinbeigibst.
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Es geht um eine Eingliederungshilfe nach §53/54 SGB XII, wie man den nun nennt ist jeden überlasen und seine Aufgaben sind auch festgelegt.
Wie schon geschrieben nicht zu viel schreiben beim Widerspruch, Sondern echt kurz halten
"Es geht um eine Eingliederungshilfe nach §53/54 SGB XII und diese möchte ich für XY"
Je nach dem was für ein Gefühl hast, kannst auch gleich reinhauen
"Das natürlich bei einer negativen Entscheidung wie vom LSG Hessen und LSG Berlin-Brandenburg empfohlen, ein Eilverfahren anstreben wirst".
Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
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Ich hätte da mal eine Frage dazu.
Bei mir ist die Antragstellung eine Weile her und das ging in der Tat recht formlos zu.
Wie sollen die wissen, welche Stunden angemessen für das jeweilige Kind sind, wenn man nicht scbreibt, wo ein Handlungsbedarf besteht?
Jede Schule ist anders.
Dieses Kind hat momentan den kompletten Unterricht bekommen. Inklusive Hortzeiten.
Das entspricht fast 24 Stunden pro Woche.
Normal sind so um die 8 bis 10 Stunden, wenn man es Blanco macht und ohne Einspruch und so weiter. (Das werfe ich mal in den Raum, wenn man sich nur auf den Paragraphen beruft)
Demnächst steht eine Besprechung an, wo der Bedarf für das nächste halbe Jahr neu besprochen wird.
Wie das verlaufen wird kann ich noch nicht absehen. Was ich in den letzten Wochen gemacht habe, genau zu dokumentieren, was ich wann und in welchen Umfang gemacht habe und mit wem. (Kind, Lehrer, Eltern, Hortpersonal)
Oh das hilfreich ist, kann ich genausowenig einschätzen. Kann ja niemanden fragen, weil die anderen Schulbegleitungen automatisch den vollen Stundensatz zugesprochen bekommen, weil die Diagnose besser gestellt ist.
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also lest euch folgendes aktuelles Urteil durch, aus welchem entsprechende Gründe im Widerspruch vorgetragen werden können: G Detmold (11. Kammer), Beschluss vom 23.08.2018 - S 11 SO 221/18 ER
Es kommt natürlich auch wesentlich darauf an, was euer Arzt bescheinigt hat und wie die Schule zu dem Thema steht. Ansonsten kann ich nur raten zu kämpfen! Ihr habt einen Anspruch darauf. Aber es ist leider wie mit so vielem, man muss immer den Kampf führen und das ist Kräfte- und Nervenzehrend!
Das größere Problem wird nachher sein, überhaupt eine Schulbegleitung zu finden, da steht man nämlich dann genauso hilflos da und kann schauen wie man es macht!
Wünsche euch viel Erfolg, gute Nerven und drücke feste die Daumen. Gebt dann mal Rückmeldung, wie es gelaufen ist!!! Alles Liebe!
P.S: Und eigentlich ist das Sozialamt zuständig und macht dann ggf. Kostenerstattung bei der KK geltend, denn laut diversen Urteilen ist die Überwachung nicht Sache der KK sondern der Eingliederungshilfe.
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