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integrationshilfe

delphyine
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18 Aug. 2010 21:37 #40398 von delphyine
delphyine antwortete auf Aw: integrationshilfe
Viel Erfolg!!! Ich drücke die Daumen, dass es schneller geht als bei uns. Ich schreibe ja gerade auch wieder mal an der Begründung für eine Integrationskraft.

Also ich hab bei Dianino damals angefragt, ob sie aushelfen können während ich im Krankenhaus bin zur Geburt, da wurde mir gesagt, dass die nur einspringen bei schwerwiegenden Problemen und dass die Diabetesambulanz den Antrag stellen muss und die das nur tun bei psychischen Problemen der Eltern. Man kann es wohl versuchen, aber ich bezweifel, dass es ein schwerwiegendes Problem ist.
Pflegedienste sagen fast alle erstmal nein, weil sich der Aufwand für die nicht lohnt. Die müssen extra anfahren, nur um dann 3 Euro für eine Blutzuckermessung und Insulinabgabe abzurechnen. Und die meisten kennen sich doch nicht mit der Insulinpumpe aus. Die Entlohnung steht auf jeden Fall in keinem Verhältnis.
Wenn du privat was bezahlen würdest, frag doch mal in den Krankenhäusern, ob sie einen Aushang machen können. Vielleicht ist gerade ein Diabetiker mit der Schule fertig oder macht Ausbildung in der Richtung und will sich ein paar Euro Taschengeld verdienen. Da wäre dann wenigstens auch keine extra-Schulung für notwendig. Dem Pflegedienst wirst du nämlich trotzdem einiges erklären müssen.

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Gottwalt
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18 Aug. 2010 22:48 #40403 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: integrationshilfe
MarieR schrieb u. A.:

Der I-Platz wird vom Kiga befürwortet, allerdings geht das erst im nächsten Jahr, da unser zuständiges Sozialamt auf eine reduzierte Gruppengröße besteht und das ist halt erst nächstes Jahr der Fall!


Nochmal: Dies betrifft die "klassische" Integration, die häufig durch Reduzierung der Gruppenstärke geleistet werden soll. Das kann geeignet sein, falls das vorhandene Personal die notwendigen Qualifikationen tatsächlich hat (also nicht unbedingt die Papierform mitbringt, aber auf jeden Fall den Integrationsaufgaben wirklich nachkommen kann). U. U. ist es aber der ungeeignete Weg, da entweder andere Qualifikationen erforderlich sind (z. B. Heil- oder Förderpädagogen) oder das Integrationskind regelmäßig und vorhersehbar eine Kraft vollständig bindet, sodaß dann die übrige Gruppe unterversorgt wäre.
Da die Integration hier ja nicht (zumindest nicht primär) aufgrund von Entwicklungsdefiziten erfolgt, wäre dieser Grundsatz der reduzierten Gruppengröße nochmals zu diskutieren.
Im Übrigen gibt es immer noch das Werkzeug des persönlichen Budgets zur Bezahlung des nach § 53 SGB 12 bestehenden Betreuungsaufwandes (siehe § 57 Sozialgesetzbuch 12 bei bundesrecht.juris.de ).
Das würde bedeuten: Du erhältst monatlich Geld, und von diesem Geld wird in geeigneter Weise die Betreuung gezahlt. Entweder, indem Du das Geld an den Kindergarten zahlst, der dafür Mehrleistung einkauft (z. B. durch eine zusätzliche Kraft, eine Praktikantin oder Erzieherin im Anerkennungsjahr oder wie auch immer), oder indem Du selbst jemanden für diese Aufgabe anstellst (oder auf Honorarbasis beschäftigst) oder einen Pflegedienst damit beauftragst und ihn quasi als "Privatpatientin" bezahlst.
Aber auch da erlebten wir lustige Sachen: In der näheren Nachbarschaft ist eine kleine Epileptikerin, mit relativ vielen aber leichten Absencen täglich. Sie benötigt dementsprechend auch für den Kindergarten eine permanente persönliche Aufsicht, aber sie benötigt diese Aufsicht auch ansonsten (eigentlich durchaus vergleichbar mit unseren Kindern, nur noch etwas brisanter). Weil diese Leistung weder vom Pflegedienst zu leisten ist (ist ja keine Behandlungs- oder Grundpflege sondern Aufsicht) und auch nicht ins Raster der üblichen Integrationsarbeit paßt, wurde das erstmal abgelehnt. Die Eltern beantragten dann auf meinen Hinweis hin ein persönliches Budget. Das wurde erstmal abgelehnt, da es in Hamburg ein persönliches Budget nach § 57 SGB 12 nur für Erwachsene gebe! Erst im Widerspruchsverfahren konnte dieser Irrtum (der natürlich in der internen Richtlinie aber so drinsteht!) geklärt werden, sodaß sie nun die notwendige Betreuung erhält.

Die Krankenkasse lehnte telefonisch meine Bitte zum ambulanten Pflegedienst fürs Mittagessen ab, lenkte dann allerdings ein, als ich sagte, dass uns das doch zusteht. Wir sollen nun einen schriftlichen Antrag stellen und ein ärztliches Gutachten dazulegen. Na gut, ist schon in Bearbeitung.


Als ob wir nichts Besseres zu tun hätten als uns um derartige Bürokratie zu kümmern! Aber, um das ganz klar zu sagen: Blutzucker messen und Insulin verabreichen sind als Behandlungspflege jederzeit verordnungsfähig! Selbst zuhause könntest Du für jede Messung und jede Injektion den Pflegedienst kommen lassen, wenn Du z. B. kein Blut sehen kannst.

Aber: ich habe gerade eine Stunde lang rumtelefoniert, um einen ambulanten Pflegedienst zu bekommen. Das scheint gar nicht so einfach zu sein, die meisten scheinen mittags für die Altenpflege ausgebucht zu sein und zwei andere sagten mir, sie könnten das nicht leisten, weil man das nicht abrechnen könnte. BZ-Messen und Insulinpumpe bedienen ja, aber Essen beaufsichtigen und BEs ausrechnen nein. Na super.


Ja, das wäre wieder Grundpflege, die ist üblicherweise nicht verordnungsfähig, würde eigentlich wieder in den Bereich "Eingliederungshilfe" fallen.
Wenn Du keinen Pflegedienst findest kannst Du die Krankenkasse auffordern, einen zu finden. Sollten die dazu nicht in der Lage sein, so kannst Du selbst jemanden suchen, der die Aufgabe übernimmt, und dies Dir direkt von der Krankenkasse zahlen lassen ( § 37 Nr. 4 Sozialgesetzbuch 5 bei bundesrecht.juris.de ).

Habt Ihr noch eine Idee? Ich würde die Mittagsbetreuung zur Not auch privat bezahlen, zumindest für die Anfangszeit, bis sich die Erzieher gut zurechtfinden.


Wenigstens die Kosten würdest Du erstattet bekommen, siehe oben. Gibt es vielleicht jemanden, der die Aufgabe "Diabetesbetreuung für Marie im Kindergarten" gerne übernehmen würde und auch den Zuverdienst gebrauchen kann (denn leben kann man davon ja nicht)? Dann würde sich ggf. tatsächlich der Kampf um ein persönliches Budget lohnen, und wenn das jemand ist, der sowohl für Marie als auch die übrige Kindergartengruppe eine Bereicherung wäre, so könnte das für alle die notwendige Entlastung bringen.

Lieben Gruß

Gottwalt

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MarieR
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19 Aug. 2010 13:18 #40415 von MarieR
MarieR antwortete auf Aw: integrationshilfe
Ach Gottwalt,
wenn wir Dich nicht hätten :( :) !

Bei welcher Stelle muß ich dieses "persönliche Budget zur Bezahlung des nach § 53 SGB 12 bestehenden Betreuungsaufwandes" beantragen, auch beim Sozialamt? Weisst Du, wie hoch das ist? Im Moment sehe ich dies als einzige Möglichkeit an. Alles andere ist so in der Schwebe, dass ich kein Land sehe. Und jeden Tag mit Klein-Moritz mittags eine Stunde in den Kiga zu pilgern, ist auch wahnsinnig anstrengend, schließlich bringt ein 1,5 jähriges Kind noch mehr Unruhe in so eine Kiga-Gruppe!

Maja

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Gottwalt
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19 Aug. 2010 13:38 #40416 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: integrationshilfe
Hallo Maja,

das persönliche Budget ist gedacht für den Fall, daß die Behörde nicht Sachleistungen bringen kann (wenn es also z. B. gar niemanden im Behördenzugriff gibt, der die gestellte Aufgabe leisten kann). Das Budget soll "angemessen" sein, das heißt, es muß die tatsächlichen Kosten decken, aber auch nicht mehr. Zu den tatsächlichen Kosten gehören, wenn Du jemanden anstellst, aber auch die Kosten für den Steuerberater, der ja die Lohnabrechnung macht ...

Also, beim Sozialamt persönliches Budget beantragen, den Bedarf erklären und z. B. einen Stundensatz von 25 € für jede tatsächlich geleistete Betreuungsstunde vorschlagen. Das ist einigermaßen realistisch nach meiner Erfahrung. Das ergäbe bei z. B. 25 Stunden wöchentlichem Betreuungsbedarf (5 x 5 Stunden) und 4,3 Wochen pro Monat einen Gesamtbedarf von 2687,5 € monatlich. Davon könnte man ein Monatsgehalt von ca. 1400 € brutto zahlen, das entspricht einem Stundenlohn von 13 €.

Lieben Gruß

Gottwalt

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MarieR
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24 Aug. 2010 22:48 #40601 von MarieR
MarieR antwortete auf Aw: integrationshilfe
Ich habe mich durch die hessischen Verordnungen gequält, um zu verstehen, warum es in den einzelnen Bundesländern so unterschiedliche Handhabungen gibt. Wen es interessiert: www.familienatlas.de/ca/a/rm/

In Hessen muß der Integrationsantrag vom Kindergarten gemeinsam mit den Eltern an das Sozialamt gestellt werden:
- Der Antrag vom Kindergarten geht an das Jugendamt zur Überprüfung von Gruppengröße usw, sprich, fachliche Stellungnahme.
- Der Antrag der Eltern geht ans Gesundheitsamt zur Diagnose einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen Behinderung
Die Entscheidung bzw. Bewilligung erfolgt dann wieder durch das Sozialamt

Da der Kindergarten die formalen Voraussetzungen der reduzierten Gruppengröße nicht erfüllt, würde die fachliche Stellungnahme auf eine Ablehnung hinaus laufen. Nun frage ich mich, was passiert, wenn ich den Antrag alleine stelle. Wahrscheinlich hab ich dann den gleichen Spießrutenlauf wie Cordula, weil das Sozialamt dann doch wieder den Kindergarten mit ins Boot holen will und die ja die fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen...

Nun ist unsere Kiga-Leiterin auch noch auf Tagung und mir brennt es unter den Nägeln. Müssen wir eigentlich alle hier Jura studieren, um mit den Ämtern zu diskutieren ?!! :angry: :angry: :angry:

Maja

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25 Aug. 2010 08:28 #40613 von delphyine
delphyine antwortete auf Aw: integrationshilfe
Hallo Maja,
Ist das nicht wieder der I-Platz um den es geht? Der wird hier genauso gehandhabt und der KiGa sollte dafür ein x-seitiges Dokument vorlegen, in wiefern sie das Konzept ändern wollen, um behinderte Kinder aufnehmen zu können, sollten das Gebäude umbauen (keine Treppen mehr, im Speisesaal eine Ecke rausnehmen, damit da alle durchkommen etc. War in meinen Augen schon wieder totaler Schwachsinn. Wenn die EIN Kind aufnehmen, was sollen die denn da das Konzept ändern? Und dann sagten sie gleich, dass selbst WENN sie das Konzept ändern, alles umbauen etc., DANN ist nicht gesagt, dass es für Ameleya was nutzt, denn sie sei ja eigentlich nicht behindert.

Aber die Eingliederungshilfe ist ja etwas ganz anderes - hab ich letztes Jahr auch immer wieder verwechselt, weil das auch die Ämter ständig vermischen. Letztes Jahr hat mich das Sozialamt immer wieder weitergeleitet ans Jugendamt, das angeblich dafür zuständig wäre und die wollten dann wieder eine Stellungnahme des Kindergartens, warum sie integrativ arbeiten wollen. Also wieder I-Platz. Ich wieder da angerufen, dass ich Eingliederungshilfe brauche, ja wär das gleiche. Der KiGa müsste das Konzept ändern und den Antrag stellen, aber für Diabeteskinder mache das keinen Sinn.
Was wir ja wollen ist eine Eingliederungshilfe, die kann, muss aber nicht mit einem I-Platz erfüllt werden.
Gruß
Nadine

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MarieR
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25 Aug. 2010 09:03 #40614 von MarieR
MarieR antwortete auf Aw: integrationshilfe
Hä, gibt es da wirklich einen Unterschied? Wo kann ich das denn nachlesen? Ich dachte auch, dass das das Gleiche ist!

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delphyine
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25 Aug. 2010 09:38 #40618 von delphyine
delphyine antwortete auf Aw: integrationshilfe
Hi Maja,
In dem Gesetz steht doch (dieses SGB irgendwas), dass Eingliederungshilfe für Behinderte so zu gewähren ist, dass sie normal am Leben teilhaben können, da steht nich: Eingliederungshilfe im Kidnergarten ist so zu gewähren, dass möglichst alle Kindergärten integrativ arbeiten gemäß den neuesten Bestimmungen für integratives Arbeiten.
Bei unseren Kindern besteht der Bedarf dahingehend, dass sie genau beobachtet werden und man bei Problemen reagiert wird mit Zusatz-BE, Insulin, BZW messen, Hose an/ausziehen ohne den Katheter zu ziehen o.ä. Das ist in einem I-Platz nicht vorgesehen.
Also es gibt ja auch Eingliederungshilfe für den Beruf und das Sozialamt letztes Jahr sagte mir, dass es das auch NUR für den Beruf gibt - wo ich dieses Jahr auch schlauer bin. Letztes Jahr hieß es: eingliederungshilfe gibt es nur für behinderte, die einen Beruf haben, wo sie Hilfe brauchen, maximal könnten sie mir für den Schulanfang welche gewähren. Was ich bräuchte wäre eine Integrationskraft, das wäre im Prinzip das Gleiche, aber eben für den Kindergarten, nur wäre da dann das Jugendamt zuständig. Das Jugendamt wollte dann eben diese Konzeptänderung, andere Gruppenzusammensetzung etc. UND sagte gleich, dass der Kindergarten dafür aber behinderte Kinder aufnehmen müsste, Diabetes wäre keine Behinderung, die integration rechtfertige. Also man muss auf jeden Fall beim Sozialamt bleiben mit der Forderung, sich nicht zum Jugendamt schieben lassen. (Die beiden Ämter sind auch nicht identisch, haben sie mir letztes Jahr auch versucht weis zumachen, dass ich ja an der gleichen Adresse wär, es nur jetzt anders hieße, das sind zwei unterschiedliche Töpfe, wo das Geld herkommt.)
Gruß
Nadine

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25 Aug. 2010 10:07 #40620 von MarieR
MarieR antwortete auf Aw: integrationshilfe
Hey, ich hab sogar ein Rechtsurteil hierzu gefunden, zumindest den Artikel dazu:

www.diabetes-world.net/Portal-fuer-Patie...Diabetes.htm?ID=7109

Das sieht zwar nach viel Arbeit aus, aber ich will dafür kämpfen!
Maja

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25 Aug. 2010 11:23 #40624 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: integrationshilfe
Hallo Maja,

genau das versuche ich Dir doch die ganze Zeit schon zu erklären :-<
Nein, im Ernst: Es gibt die Integrationsleistung, die der Kindergarten leistet für sog. I-Kinder (also Integration für entwicklungsverzögerte Kinder nach § 55 SGB 9 bzw. nach SGB 8), und die angeblich nur bis Juli fürs Folgejahr beantragt werden kann, und für die es dann Landesfördermittel gibt. Diese netten Regelungen wie die weiter oben ja verlinkte Verwaltungsverordnung des Landes Hessen können im übrigen keinen Rechtsbestand haben, denn man stelle sich vor, man zieht im laufenden Schuljahr um und benötigt nun am neuen Wohnort einen Integrationsplatz. Der kann aber erst zum nächsten Schuljahresbeginn gewährt werden, oder wie? Im Übrigen MUß Integration auch nach § 55 SGB 9 geleistet werden, und wenn die Voraussetzungen vor Ort nicht gegeben sind und der Kindergarten deshalb die entsprechende Anerkennung nicht erhält, dann muß die zuständige Landesbehörde bzw. in ihrer Vertretung die örtlichen Jugend- und Sozialämter die Voraussetzungen schaffen. Im Ernstfall bei Diabetikern durch Bezahlung einer Begleitperson.

Ein anderer Punkt ist eben die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB 12. Die hat eben nichts mit dem I-Status eines Kindes oder der Fähigkeit oder Bereitschaft des Kindergartens, diesen I-Status adäquat zu betreuen, zu tun. Es ist lediglich so, daß dem Anspruch nach Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB 12 durch Gewährung des I-Status entsprochen werden kann, falls dadurch das Eingliederungsziel erreicht wird. Konkret: Wenn der Kindergarten sagt, durch die Anerkennung des I-Status bekommen wir einen Personalschlüssel hin, der es uns ermöglicht, das Diabetesmanagement zu übernehmen, dann kann die Anerkennung des I-Status gem. § 55 SGB 9 die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB 12 sein! Also der I-Status wäre in dem Fall die konkrete Ausgestaltung der Eingliederungshilfe! Wenn aber der I-Status nicht sinnvoll ist, weil der Kindergarten das nicht leisten kann oder weil das Kind eine andere Art von Hilfe benötigt, oder weil die zuständige Jugendbehörde den I-Status verweigert, dann muß eben in anderer Weise Eingliederungshilfe nach § 53 SGB 12 geleistet werden. Das kann z. B. durch Gewährung eines persönlichen Budgets erfolgen, aus dem heraus dann der zusätzliche Betreuungsaufwand bezahlt wird. Oder es kann sein, daß die zuständige Behörde mit einem Dienstleister einen Vertrag schließt (z. B. mit dem Kindergarten, oder einem Pflegedienst, oder einer heilpädagogischen Einrichtung oder wie auch immer), der die notwendige Eingliederungshilfe leistet. Und viele andere Möglichkeiten existieren. Wichtig ist immer nur, daß das Ziel der Eingliederungshilfe erreicht wird. Die Mittel dorthin sind egal, solange sie angemessen und erfolgversprechend sind.

Lieben Gruß

Gottwalt

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