Re:Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
TinaP
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07 Dez. 2010 19:43 #44615
von TinaP
TinaP antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
War euer Sohn schon "trocken"?
Ist die Haut seit der Erkrankung besonders behandlungsbedürftig? Mein Sohn trägt wieder Windeln, hat jetzt sehr trockene Haut und teilweise Windeldermatitis. Das müsste auf jeden Fall mit erwähnt werden. Muß er nachts zusätzlich betreut werden? Für die Nahrungsaufnahme zusätzlich nur 15 Minuten sind der Hohn.
Laßt euch das Gutachten aufschlüsseln. Bekommt er eine Pumpe? Was ist dort dann an pflegerischem Mehraufwand?? Gut das ihr euch Hilfe geholt habt!
Ich wünsche euch viel Glück!!!!
Lg Tina
Ist die Haut seit der Erkrankung besonders behandlungsbedürftig? Mein Sohn trägt wieder Windeln, hat jetzt sehr trockene Haut und teilweise Windeldermatitis. Das müsste auf jeden Fall mit erwähnt werden. Muß er nachts zusätzlich betreut werden? Für die Nahrungsaufnahme zusätzlich nur 15 Minuten sind der Hohn.
Laßt euch das Gutachten aufschlüsseln. Bekommt er eine Pumpe? Was ist dort dann an pflegerischem Mehraufwand?? Gut das ihr euch Hilfe geholt habt!
Ich wünsche euch viel Glück!!!!
Lg Tina
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notoria
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08 Dez. 2010 06:42 #44627
von notoria
notoria antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
hi
unser sohn war auch zwei und es wurde abgelehnt. wir haben 3 minuten für das essen bekommen pro tag. das zum thema 15 minuten sind ein witz. wir kamen insgesamt auf 11 minuten und 60 minuten hauswirtschaft beim ersten mal und 27 minuten und 60 minuten hauswirtschaft beim 2 mal.
die versorgung der pumpe mit Katheterlegen usw zählt leider nicht,genauso wie das blutzuckermessen.
von daher wird es echt eng weil sie sagen: ein gesundes kind muss man auch beaufsichtigen.
ich drück dir weiter die daumen. wir haben es mit diabetes,neurodermitis und opstipation nicht auf mehr als 27 minuten gebracht. glaub 3 minuten duschen, 3 minuten essen, 2 minuten eincremen, 1 minute treppe ... lauter so kleinkram.
auch ein gutachten wo ein kind mit diabetes eine pflegestufe bekommen hat half nichts
lg domi
unser sohn war auch zwei und es wurde abgelehnt. wir haben 3 minuten für das essen bekommen pro tag. das zum thema 15 minuten sind ein witz. wir kamen insgesamt auf 11 minuten und 60 minuten hauswirtschaft beim ersten mal und 27 minuten und 60 minuten hauswirtschaft beim 2 mal.
die versorgung der pumpe mit Katheterlegen usw zählt leider nicht,genauso wie das blutzuckermessen.
von daher wird es echt eng weil sie sagen: ein gesundes kind muss man auch beaufsichtigen.
ich drück dir weiter die daumen. wir haben es mit diabetes,neurodermitis und opstipation nicht auf mehr als 27 minuten gebracht. glaub 3 minuten duschen, 3 minuten essen, 2 minuten eincremen, 1 minute treppe ... lauter so kleinkram.
auch ein gutachten wo ein kind mit diabetes eine pflegestufe bekommen hat half nichts
lg domi
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Gottwalt
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08 Dez. 2010 08:26 - 08 Dez. 2010 08:28 #44628
von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Hallo,
aus gegebenem Anlaß sprach ich nochmal mit dem Gutachter des MdK hier, der uns letztendlich die Pflegestufe 1 anerkannte.
Er meinte ganz allgemein folgendes:
Grundsätzlich müssen die tatsächlichen Pflegezeiten berechnet werden, falls diese klar dokumentiert und nachvollziehbar sind. Mit anderen Worten: Ein Kind mit Insulinpumpe, das bei jedem Ankleiden ein Riesentheater veranstaltet wegen des Verstauens der Pumpe, das benötigt eben vielleicht eine Viertelstunde mehr Zeit je Ankleidevorgang. Diese Zeit ist dann auch wirklich zu berücksichtigen! Selbiges gilt für die Assistenz beim Essen etc. Wobei beim Essen die Bemessung der Essensmenge und Berechnung der Insulinmenge eben NICHT zur Grundpflege gehören, wohl aber die Aufsicht darüber, daß wirklich alles aufgegessen wird, damit die Bilanz stimmt. Die ggf. notwendige Verabreichung on Austausch-BEs wiederum wäre dann nicht mehr Grundpflege und nicht anrechenbar ... reichlich skurril.
Zu diskutieren ist auch, ob die notwendige zusötzliche Aufsicht ähnlich der Aufsicht bei Demenzkranken und Kindern mit Anfallsleiden als Zeiten der Grundpflege zu werten wäre. Dazu gibt es nach meiner Information noch keine Musterverfahren.
Lieben Gruß
Gottwalt
aus gegebenem Anlaß sprach ich nochmal mit dem Gutachter des MdK hier, der uns letztendlich die Pflegestufe 1 anerkannte.
Er meinte ganz allgemein folgendes:
Grundsätzlich müssen die tatsächlichen Pflegezeiten berechnet werden, falls diese klar dokumentiert und nachvollziehbar sind. Mit anderen Worten: Ein Kind mit Insulinpumpe, das bei jedem Ankleiden ein Riesentheater veranstaltet wegen des Verstauens der Pumpe, das benötigt eben vielleicht eine Viertelstunde mehr Zeit je Ankleidevorgang. Diese Zeit ist dann auch wirklich zu berücksichtigen! Selbiges gilt für die Assistenz beim Essen etc. Wobei beim Essen die Bemessung der Essensmenge und Berechnung der Insulinmenge eben NICHT zur Grundpflege gehören, wohl aber die Aufsicht darüber, daß wirklich alles aufgegessen wird, damit die Bilanz stimmt. Die ggf. notwendige Verabreichung on Austausch-BEs wiederum wäre dann nicht mehr Grundpflege und nicht anrechenbar ... reichlich skurril.
Zu diskutieren ist auch, ob die notwendige zusötzliche Aufsicht ähnlich der Aufsicht bei Demenzkranken und Kindern mit Anfallsleiden als Zeiten der Grundpflege zu werten wäre. Dazu gibt es nach meiner Information noch keine Musterverfahren.
Lieben Gruß
Gottwalt
Letzte Änderung: 08 Dez. 2010 08:28 von Gottwalt. Begründung: Fipptehler
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RAGK
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09 Dez. 2010 12:16 #44694
von RAGK
RAGK antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Vielen Dank schon mal für die Typs.
Lucas ist natürlich noch nicht trocken. Nachts muss müssen wir auch öfters nach ihm schauen.
Viel Grüße
Ralf
Lucas ist natürlich noch nicht trocken. Nachts muss müssen wir auch öfters nach ihm schauen.
Viel Grüße
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Cecilia
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13 Dez. 2010 09:00 #44844
von Cecilia
Cecilia antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Hallo zusammen!
Unsere Tochter Clara hat mit drei Jahren Diabetes bekommen, fünf Monate später haben wir Pflegegeld beantragt. Eine Gutachterin vom MDK kam vorbei, wirkte sehr verständnisvoll und kam auf einen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf von 90 min. täglich, also leider nur in einem Bereich. Wir erhoben Einspruch, das ganze ging an das Sozialgericht Reutlingen. 1 1/2 Jahre nach dem ersten Gutachten wurde ein zweites Gutachten vom MDK erstellt, den Gutachter haben wir nie gesehen, er hat uns nicht persönlich getroffen. Er bestätigte aber das erste Gutachten. Dann passierte eine Weile nichts, ein neues Gutachten wurde vom Gericht angefordert, es kam eine vom Gericht bestellte Gutachterin, die am Bodensee ein Altenheim leitet. Toll! Sie war lange da, sogar beim Mittagessen. Ihr Fazit; Clara hat sehr gut gegessen als sie da war, hat sogar Nachschlag genommen und musste überhaupt nicht zu Aufessen gedrängt werden. Klar, sie war ja auch ziemlich im Unterzucker, was ich der Tante auch gesagt habe, aber zuhören ist wohl ein Problem! Sie kam jedenfalls auf 4 min. pro Tag in einem Bereich. Inzwischen mussten wir noch eigenes Geld für den Rechtsanwalt aufbringen, da die Rechtschutzversicherung nur einen Pauschalbetrag bezahlt.
Dann wollte das Gericht von uns einen eigenen Gutachter, leider kannten wir keinen und haben uns vom Rechtsanwalt einen aussuchen lassen. Der war dann noch das letzte, er kam nämlich auf 0 min.!! Man muss natürlich noch sagen, inzwischen hat sich das alles so lange hingezogen, dass Clara nicht mehr so hilflos ist: sie ist jetzt 7 1/2 Jahre alt und hat seit fast zwei Jahren eine Insulinpumpe! Das heißt, je länger sich der Quatsch hinzieht, um so sinnloser sind diese Massen an Gutachten, die nur einen Haufen Geld verschwenden. Denn zwischen heute und vor vier Jahren liegen einfach Welten!!
Nun ja, langer Geschichte kurzer Schluss: wir hatten dann endlich (ein Wunder!) im April 2010 die Verhandlung vor dem Sozialgericht Reutlingen.
Die Richterin ließ sich alles von mir wirklich ausführlich erklären und eine der Beisitzerinnen schauten Clara auch immer freundlich an, sie berieten lange und ich schöpfte schon Hoffnung! Leider vergeblich, das Pflegegeld wurde abgelehnt!
Inzwischen hatten wir den Anwalt gewechselt. Der neue Anwalt prüfte die Unterlagen und meinte, wir hätten keine Chance mehr, den Prozess dann vor dem Landessozialgericht Stuttgart zu gewinnen. Nachdem ich dann noch Nachricht von Martina0911 bekommen habe, haben wir schliesslich aufgegeben.
Solltet Ihr meinen langen Text gelesen haben, hoffe ich, dass er Euch vielleicht helfen kann!
Ungerecht ist nur, dass in gleichen Fällen immer anders entschieden wird! Und ich habe das Gefühl, in Baden-Württemberg stehen die Chancen Pflegegeld zu bekommen, bis auf einige Ausnahmen, besonders schlecht.
Auf jeden Fall wünsche ich anderen mehr Glück,
Fidelma
Unsere Tochter Clara hat mit drei Jahren Diabetes bekommen, fünf Monate später haben wir Pflegegeld beantragt. Eine Gutachterin vom MDK kam vorbei, wirkte sehr verständnisvoll und kam auf einen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf von 90 min. täglich, also leider nur in einem Bereich. Wir erhoben Einspruch, das ganze ging an das Sozialgericht Reutlingen. 1 1/2 Jahre nach dem ersten Gutachten wurde ein zweites Gutachten vom MDK erstellt, den Gutachter haben wir nie gesehen, er hat uns nicht persönlich getroffen. Er bestätigte aber das erste Gutachten. Dann passierte eine Weile nichts, ein neues Gutachten wurde vom Gericht angefordert, es kam eine vom Gericht bestellte Gutachterin, die am Bodensee ein Altenheim leitet. Toll! Sie war lange da, sogar beim Mittagessen. Ihr Fazit; Clara hat sehr gut gegessen als sie da war, hat sogar Nachschlag genommen und musste überhaupt nicht zu Aufessen gedrängt werden. Klar, sie war ja auch ziemlich im Unterzucker, was ich der Tante auch gesagt habe, aber zuhören ist wohl ein Problem! Sie kam jedenfalls auf 4 min. pro Tag in einem Bereich. Inzwischen mussten wir noch eigenes Geld für den Rechtsanwalt aufbringen, da die Rechtschutzversicherung nur einen Pauschalbetrag bezahlt.
Dann wollte das Gericht von uns einen eigenen Gutachter, leider kannten wir keinen und haben uns vom Rechtsanwalt einen aussuchen lassen. Der war dann noch das letzte, er kam nämlich auf 0 min.!! Man muss natürlich noch sagen, inzwischen hat sich das alles so lange hingezogen, dass Clara nicht mehr so hilflos ist: sie ist jetzt 7 1/2 Jahre alt und hat seit fast zwei Jahren eine Insulinpumpe! Das heißt, je länger sich der Quatsch hinzieht, um so sinnloser sind diese Massen an Gutachten, die nur einen Haufen Geld verschwenden. Denn zwischen heute und vor vier Jahren liegen einfach Welten!!
Nun ja, langer Geschichte kurzer Schluss: wir hatten dann endlich (ein Wunder!) im April 2010 die Verhandlung vor dem Sozialgericht Reutlingen.
Die Richterin ließ sich alles von mir wirklich ausführlich erklären und eine der Beisitzerinnen schauten Clara auch immer freundlich an, sie berieten lange und ich schöpfte schon Hoffnung! Leider vergeblich, das Pflegegeld wurde abgelehnt!
Inzwischen hatten wir den Anwalt gewechselt. Der neue Anwalt prüfte die Unterlagen und meinte, wir hätten keine Chance mehr, den Prozess dann vor dem Landessozialgericht Stuttgart zu gewinnen. Nachdem ich dann noch Nachricht von Martina0911 bekommen habe, haben wir schliesslich aufgegeben.
Solltet Ihr meinen langen Text gelesen haben, hoffe ich, dass er Euch vielleicht helfen kann!
Ungerecht ist nur, dass in gleichen Fällen immer anders entschieden wird! Und ich habe das Gefühl, in Baden-Württemberg stehen die Chancen Pflegegeld zu bekommen, bis auf einige Ausnahmen, besonders schlecht.
Auf jeden Fall wünsche ich anderen mehr Glück,
Fidelma
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Claudius
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07 Jan. 2011 12:17 #45441
von Claudius
Claudius antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Hallo, wir bekommen seit Ausbruch des Diabetes Pflegegeld Stufe 1. Die Zahlung ist bereits einmal verlängert worden. Unsere Tochter ist jetzt 7 und besucht die 2. Klasse der Grundschule.
Wenn man sich die praktischen Abläufe bei der Beurteilung der Pflegestufen anschaut, merkt man schnell, dass es hier Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten ohne Ende gibt. Daraus folgt die Schlussfolgerung, dass es auf den jeweiligen Gutachter/Gutachterin ankommt.
Tipp 1:
Versetzt euch in den Gutachter/die Gutachterin, meist wenig Ahnung von Diabetes 1, wenn dann nur medizinischer Art. Die gesamten Pflegegesetzgebung ist auf alte Menschen ausgelegt, die Hilfe bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme benötigen. Viele Gutachten müssen geschrieben werden, der Gutachter hat oft den Sparzwang der Pflegekassen im Kopf. Daraus folgt: der Gutachter muss überzeugt werden!
Tipp 2:
Nette Begrüßung, Empathie aufbauen, ruhige Tonlage, Interessen abklopfen, den Gutachter nicht "volltexten", Erfahrung mit Diabetes bei Kindern abfragen, ruhiges Kind auf den Schoß setzen, unruhiges Kind zum Spielen wegschicken, für eine ruhige angenehme Atmosphäre sorgen, (Messzeug, BZ-Tagebuch auf den Tisch legen). Es sollten beide Elternteile anwesend sein (vorher absprechen, wer was sagt). Legt euch Papier und Stift bereit, um Fragen aufzuschreiben, die Euch während das Gespräches einfallen. Dem Gutachter ruhig, klar und verständlich den Tagesablauf schildern und dabei die Dinge einfließen lassen, die er benötigt und die in seine Gesetzeslage passen.
Auch auf unregelmäßige Dinge eingehen: Arztbesuche, Einkäufe, Lehrergespräche, Kindergeburtstage, Schwimmbadbesuche usw.
Schreibt euch Stichpunkte auf, wenn ihr nicht alles im Kopf behalten könnt.
Und daraus folgt Tipp 3:
Bevor der Gutachter kommt, müsst ihr euch über die Gesetzeslage informieren und genau selber durchgerechnet haben, ob ihr auf die benötigten Minuten kommt. Dabei spielen Dinge, wie Beaufsichtigung beim Essen, erhöhter Zeitaufwand beim Einkaufen, Arztbesuche, Schulung von Kiga-Erzieherinnen, Lehrerinnen, Telefonate mit Lehrern bei Unklarheiten, Begleitung zu Kindergeburtstagen, Einweisung von Eltern befreundeter Kinder, Lehreinheiten mit dem eigenen Kind zu BE schätzen und berechnen usw. eine große Rolle. All das, was gegenüber einem gleichaltrigen Kind ein zeitlicher Mehraufwand wegen des Diabetes ist, wird angegeben. Dinge die nur wöchentlich oder monatlich auftreten, werden auf den Tag runtergerechnet.
Tipp 4:
Die Liste mit detailliert beschriebenen Zeitaufwendung wird dem Gutachter ausgehändigt und mitgegeben. Auf der Liste dürfen ruhig einige Minuten mehr auftauchen.
Punkte:
Nahrungszubereitung und Einnahme
Arzt/Kinderbesuche/Geburtstage
Körperpflege/Haut/Fingerpuppen/Katheterstellen/Anziehhilfestellung
Einkaufen/Essensplanung/Schulung des Kindes
Schulungen von Lehrern/Eltern, die regelmäßig Kontakt mit dem Kind haben
weiterhin notwendig aber nicht ansetzbar sind:
(hier könnt ihr alles schreiben, was Zeit kostet aber nicht in die Gesetze der Pflegeversicherung passt, wie z.B. 10 mal täglich messen, Werte eintragen, Reaktionen überlegen a 3min gleich 30 min täglich oder Katheterwechseln aller zwei Tage a 10 min)
Damit bekommt der Gutachter einen Eindruck was alles an Diabetes hängt und kann sein "schlechtes Gewissen" entschuldigen, wenn es eurer Argumentation folgt und eine Pflegestufe bewilligt.
Wer unvorbereitet/uninformiert in ein Gespräch geht, hat meist schon verloren.
Viel Erfolg
Wenn man sich die praktischen Abläufe bei der Beurteilung der Pflegestufen anschaut, merkt man schnell, dass es hier Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten ohne Ende gibt. Daraus folgt die Schlussfolgerung, dass es auf den jeweiligen Gutachter/Gutachterin ankommt.
Tipp 1:
Versetzt euch in den Gutachter/die Gutachterin, meist wenig Ahnung von Diabetes 1, wenn dann nur medizinischer Art. Die gesamten Pflegegesetzgebung ist auf alte Menschen ausgelegt, die Hilfe bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme benötigen. Viele Gutachten müssen geschrieben werden, der Gutachter hat oft den Sparzwang der Pflegekassen im Kopf. Daraus folgt: der Gutachter muss überzeugt werden!
Tipp 2:
Nette Begrüßung, Empathie aufbauen, ruhige Tonlage, Interessen abklopfen, den Gutachter nicht "volltexten", Erfahrung mit Diabetes bei Kindern abfragen, ruhiges Kind auf den Schoß setzen, unruhiges Kind zum Spielen wegschicken, für eine ruhige angenehme Atmosphäre sorgen, (Messzeug, BZ-Tagebuch auf den Tisch legen). Es sollten beide Elternteile anwesend sein (vorher absprechen, wer was sagt). Legt euch Papier und Stift bereit, um Fragen aufzuschreiben, die Euch während das Gespräches einfallen. Dem Gutachter ruhig, klar und verständlich den Tagesablauf schildern und dabei die Dinge einfließen lassen, die er benötigt und die in seine Gesetzeslage passen.
Auch auf unregelmäßige Dinge eingehen: Arztbesuche, Einkäufe, Lehrergespräche, Kindergeburtstage, Schwimmbadbesuche usw.
Schreibt euch Stichpunkte auf, wenn ihr nicht alles im Kopf behalten könnt.
Und daraus folgt Tipp 3:
Bevor der Gutachter kommt, müsst ihr euch über die Gesetzeslage informieren und genau selber durchgerechnet haben, ob ihr auf die benötigten Minuten kommt. Dabei spielen Dinge, wie Beaufsichtigung beim Essen, erhöhter Zeitaufwand beim Einkaufen, Arztbesuche, Schulung von Kiga-Erzieherinnen, Lehrerinnen, Telefonate mit Lehrern bei Unklarheiten, Begleitung zu Kindergeburtstagen, Einweisung von Eltern befreundeter Kinder, Lehreinheiten mit dem eigenen Kind zu BE schätzen und berechnen usw. eine große Rolle. All das, was gegenüber einem gleichaltrigen Kind ein zeitlicher Mehraufwand wegen des Diabetes ist, wird angegeben. Dinge die nur wöchentlich oder monatlich auftreten, werden auf den Tag runtergerechnet.
Tipp 4:
Die Liste mit detailliert beschriebenen Zeitaufwendung wird dem Gutachter ausgehändigt und mitgegeben. Auf der Liste dürfen ruhig einige Minuten mehr auftauchen.
Punkte:
Nahrungszubereitung und Einnahme
Arzt/Kinderbesuche/Geburtstage
Körperpflege/Haut/Fingerpuppen/Katheterstellen/Anziehhilfestellung
Einkaufen/Essensplanung/Schulung des Kindes
Schulungen von Lehrern/Eltern, die regelmäßig Kontakt mit dem Kind haben
weiterhin notwendig aber nicht ansetzbar sind:
(hier könnt ihr alles schreiben, was Zeit kostet aber nicht in die Gesetze der Pflegeversicherung passt, wie z.B. 10 mal täglich messen, Werte eintragen, Reaktionen überlegen a 3min gleich 30 min täglich oder Katheterwechseln aller zwei Tage a 10 min)
Damit bekommt der Gutachter einen Eindruck was alles an Diabetes hängt und kann sein "schlechtes Gewissen" entschuldigen, wenn es eurer Argumentation folgt und eine Pflegestufe bewilligt.
Wer unvorbereitet/uninformiert in ein Gespräch geht, hat meist schon verloren.
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14 Jan. 2011 18:44 #45664
von dodo1569
dodo1569 antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Hallo, wir haben für unseren 4jährigen das Pflegegeld durch bekommen!Schau mal in meinen Unterlagen, wie das vor 2 Jahren war und melde mich wieder!Ist schon so lange her!
War nicht leicht aber möglich! Liebe Grüße Doris
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Nicole1604
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15 Jan. 2011 18:26 #45686
von Nicole1604
Nicole1604 antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Oh ja, das wäre super...
Meine Freundin klagt gerade.
Ich finde man darf echt nicht über die verschiedenen Entscheidungen nachdenken.
LG Nicole
Meine Freundin klagt gerade.
Ich finde man darf echt nicht über die verschiedenen Entscheidungen nachdenken.
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Himmelchen
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15 Jan. 2011 21:38 #45692
von Himmelchen
Himmelchen antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Mein Kind ist jetzt 8Jahre und seit 6 Jahren diab. ich habe es vor 4 Jahren beantragt und bekommen nach 2 wollten sie mir es streichen ich habe wiederspruch eingelegt und meinen Anwalt informiert und siehe da ich habe sogar eine Entschuldigung erhalten!!!
Immer und immer wieder versuchen und nerven bis die nachgeben!
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RAGK
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27 Jan. 2011 15:58 #46065
von RAGK
RAGK antwortete auf Aw: Wer hat Pflegestufe bei diabetes bekommen?
Hallo Doris,
hast du in deinen Unterlagen noch ein altes Gutachten gefunden? Für Tipps, wofür man Pflegezeiten ansetzen kann, wäre ich sehr dankbar. Es ist schwierig an alle möglichen Bereiche zu denken.
Grüße, Ralf
hast du in deinen Unterlagen noch ein altes Gutachten gefunden? Für Tipps, wofür man Pflegezeiten ansetzen kann, wäre ich sehr dankbar. Es ist schwierig an alle möglichen Bereiche zu denken.
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