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Leitlinie für Typ 1: Neue Erkenntnisse zur CGM einbringen

Für Menschen mit Diabetes wird es zunehmend schwieriger, die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) von den Kassen erstattet zu bekommen. Häufig müssen sie bis vors Sozialgericht ziehen, um eine Kostenübernahme zu erreichen. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) macht sich dafür stark, dass Diabetespatienten der Zugang zur CGM nicht verwehrt bleibt und fordert eine Neubewertung der Technik. Denn die kontinuierliche Glukosemessung hat viele Vorteile, wie zahlreiche Studien belegen. Dies sollte sich auch in der Leitlinie für Typ-1-Diabetes niederschlagen.

 

Die evidenzbasierte Leitlinie zur Therapie des Typ-1-Diabetes hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) im September 2011 aktualisiert. Darin nimmt die DDG auch zur kontinuierlichen Glukosemessung Stellung: Es sei nicht ausreichend belegt, dass die CGM-Anwendung zu einer Senkung des HbA1c-Werts führe, so die Deutsche Diabetes Gesellschaft. Hinweise auf einen Nutzen bei Erwachsenen mit guter Therapietreue müssten in weiteren Studien bestätigt werden. Widersprüchliche Evidenz läge zudem bei der Senkung der Hypoglykämieraten vor.
Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) hat die DDG jetzt in einem Schreiben dazu aufgefordert, kurzfristig eine erneute Bewertung der CGM und der vorliegenden Literatur vorzunehmen, die dem heutigen Ergebnisstand besser entspricht. Der positive Effekt der CGM auf den Stoffwechsel sei eindeutig nachgewiesen, erklärt der DDB. „Wir konnten keine Publikation mit geeignetem Studiendesign finden, in der dieser Effekt ausblieb“, betonen der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler und Prof. Dr. Hermann von Lilienfeld-Toal, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Diabetiker Bundes.

Die Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Diabetes weist auch darauf hin, dass bei Diabetespatienten, die unter sonst nicht therapierbaren Hypoglykämien leiden und die mit einem CGM-Gerät ausgestattet wurden, die Häufigkeit und Schwere der auftretenden Unterzuckerungen dramatisch abnahmen. Denn CGM-Systeme messen nicht nur kontinuierlich die Glukose, sondern schlagen auch Alarm, wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht.

Der DDB befindet sich derzeit in einer Auseinandersetzung über die Kostenerstattung der kontinuierlichen Glukosemessung mit den zuständigen Stellen wie Bundesgesundheitsministerium, Gemeinsamer Bundesausschuss und Krankenkassen.

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Diabetiker Bundes e. V. vom 1.Okt. 2012 gefunden auf Diabetesgate.de

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