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Droht Diabetikern ein Fahrverbot in den EU-Ländern?

Die Bundesrepublik Österreich hat als erster Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Einschränkung der Lenkberechtigung für Diabetiker per Gesetz erlassen und weitere EU-Staaten wollen dem österreichischen Beispiel folgen.

In der Bundesrepublik Österreich gilt ab dem Monat Oktober 2011, dass Diabetikern die Lenkberechtigung nur mehr befristet erteilt bzw. belassen wird. Für Diabetiker, die durch Insulin bzw. andere blutzuckersenkende Medikamente behandelt werden, gilt ab dem 1. Oktober 2011 folgende Gesetzesänderung (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung):

„Zuckerkranken darf eine Lenkberechtigung nur nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden, aus der insbesondere auch hervorgeht, dass der Diabetiker die mit Hypoglykämie verbundenen Risiken versteht und seinen Zustand angemessen beherrscht. Hinsichtlich des Befristungszeitraumes und der Voraussetzungen wird zwischen den Führerscheinklassen unterschieden und zwar wie folgt:

  1. Diabetikern, die mit Insulin oder blutzuckersenkenden Medikamenten behandelt werden müssen, wird die Lenkberechtigung der Gruppe 1 (Klasse A, B, BE und F) nur für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren und unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen und amtsärztlicher Nachuntersuchungen erteilt oder belassen.
  2. Diabetikern, die mit Insulin oder blutzuckersenkenden Medikamenten behandelt werden müssen, darf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 (C1, C1E, C, CE, D und DE) nur für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren unter der Auflage der ärztlichen Kontrolluntersuchungen und amtsärztlicher Nachuntersuchungen und unter Erhaltung bestimmter Voraussetzungen erteilt oder belassen werden.

Diese Voraussetzungen sind:

  1. Der Lenker gibt eine Erklärung ab, dass in den letzten 12 Monaten keine Hypoglykämie aufgetreten ist, die eine Hilfe durch eine andere Person erforderlich macht (schwere Hypoglykämie).
  2. Es besteht keine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung.
  3. Der Lenker weist eine angemessene Überwachung der Krankheit durch regelmäßige Blutzuckertests nach, die mindestens zweimal täglich sowie zu jenen Zeiten vorgenommen werden, zu denen die Person üblicherweise ein Kraftfahrzeug lenkt.
  4. Der Lenker zeigt, dass er die mit Hypoglykämie verbundenen Risiken versteht.
  5. Es liegen keine anderen Komplikationen der Zuckerkrankheit vor, die das Lenken von Fahrzeugen ausschließen.

Diabetikern, bei denen innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Hypoglykämie aufgetreten ist, die eine Hilfe durch eine andere Person erforderlich macht (wiederholte schwere Hypoglykämie) sowie Diabetikern, die an Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen leiden, darf eine Lenkberechtigung weder erteilt noch belassen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn durch geeignete Maßnahmen, Schulungen, Therapieumstellungen sowie Blutzuckerkontrollen die Vermeidung von Hypoglykämien erreicht wird.“

Dies ist die neue Rechtslage, die in der Bundesrepublik Österreich seit dem 1. Oktober 2011 für Lenker eines Fahrzeuges im Straßenverkehr mit der Erkrankung eines Diabetes mellitus gilt. (Quelle: Frau Sylvia Mahringer, zuständige Sachbearbeiterin für Führscheinangelegenheiten in der Bezirkshauptmannschaft Schärding, der Abteilung für Verkehr.)

Hinweis: Zuckerkranke sind gesetzlich nicht verpflichtet die Zuckerkrankheit, wenn diese nach der Erteilung der Lenkberechtigung eingetreten ist, der Behörde zu melden.

Weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wie beispielsweise Slowenien, Frankreich und Spanien prüfen derzeit, ob sie ebenfalls ein entsprechendes Gesetz am Beispiel der neuen Rechtslage der Bundesrepublik Österreich einführen werden. In wieweit das Voranschreiten der „Österreicher“ durch die neue Rechtslage auf Versicherungsfragen der Kraftfahrzeugversicherer übergreift, bleibt abzuwarten.

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Quelle: Pressemeldung des apimanu MedJournal vom 28.11.2011

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Diskutiert diesen Artikel im Forum (37 Antworten).
EgonManhold antwortete auf das Thema:
23 Feb. 2012 15:40
Hallo,

ich habe noch einen Beitrag gefunden, der die Schwierigkeit u.a. für Ärzte deutlich macht, Menschen die z.B. an altersbedingter Demenz leiden, den Führerschein "abzunehmen".

www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten...olperfalle-arzt.html

Gruß, Egon
EgonManhold antwortete auf das Thema:
09 Jan. 2012 14:05
Hallo,

ich habe noch etwas zur Fahrerlaubnis gefunden.
Allerdings auch nicht speziell zum (T1-) Diabetes, sondern allgemeiner gehalten bzw. auf andere Krankheiten bezogen.

Hier der Link dazu:
www.diabetesprofi.diabetes-kids.de/gesun...rankheit-auto-fahren

Gruß, Egon
EgonManhold antwortete auf das Thema:
06 Jan. 2012 15:28
Hallo,

ich hab Herrn RA Ebert kontaktiert. Er hat leider auch keine Statistik parat.

Gruß, Egon
Meike antwortete auf das Thema:
03 Jan. 2012 17:50
Ganz vielen Dank für deine Mühe!!!
Im Moment komme ich nicht dazu mir die Links anzugucken, aber sobald wieder Kita ist werde ich ne freie Minute finden ;)
Bin schon gespannt :)
EgonManhold antwortete auf das Thema:
03 Jan. 2012 17:17
www.diabetes-deutschland.de/archiv/archiv_5069.htm

www.curado.de/Diabetes-mellitus/Diabetik...cht-Diabetiker-6464/

profi.diabetesde.org/fileadmin/users/Fac...matur_20_10_2010.pdf
Seite 118 – 119

@Meike:
das sind ein paar Links zum Thema. Allerdings geht es dabei z.T. auch um Arbeitsunfall-Statistik.

Mehr werde ich dazu nicht suchen!

Gruß, Egon

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