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Blutzuckertestreifen : Keine Verordnungsobergrenze bei insulinpflichtigem Diabetes !

Offizielle Bestätigung einer kassenärztlichen Vereinigung schafft Klarheit

Viele Patienten erhalten - trotz klarer Rechtslage - nicht die benötigte Anzahl an Teststreifen. Aus Angst vor einem sog. "Regress" wird häufig nur eine Maximalmenge pro Quartal verordnet, obwohl der Arzt selbst eine höhere Verordnungsmenge für notwendig hält. Erstmals liegt nun eine in dieser Form klare und unmissverständliche Bestätigung einer offiziellen Stelle vor, dass es keine Obergrenze zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Behandlung von insulinpflichtigen Diabetes-Patienten gibt.

Mehr Info und Quellverweis: Diabetes-Forum vom 13.3.2014

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