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Diabetes und Recht

  1. Drei aktuelle Gerichtsentscheidungen schaffen Klarheit:  der Staat muss für ein Kind mit Diabetes die Kosten einer Begleitperson übernehmen, falls dies für Kindergarten/Schule bzw. Schulausflüge erforderlich ist. Die Gerichte haben dabei auch ausdrücklich klargestellt, daß das Einkommen der Eltern aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung nicht anzurechnen ist.  Ebenfalls wichtig: ein womöglich langjähriger Rechtsstreit darf nicht zu Lasten […]
  2. Leitsatz Die erforderliche Hilfe durch einen Einzelfallhelfer zur Sicherstellung der Teilnahme am Sportunterricht weist die gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII notwendige unmittelbare Verknüpfung mit dem Schulbesuch auf. Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 9. Dezember 2016 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die […]
  3. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Fulda vom 25. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller seinen notwendigen außergerichtlichen Kosten auch für das Beschwerdeverfahren zu erstatten. Gründe: Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners, mit der dieser beantragt, den Beschluss des Sozialgerichts Fulda vom 25. Januar 2017 aufzuheben und den Antrag auf […]
  4. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab sofort vorläufig die Kosten für eine persönliche Assistenz des Antragstellers für den Besuch der U.-Schule in Z. in dem Schuljahr 2016/2017 in einem Umfang von 5,5 Wochenstunden zuzüglich einer ganztägigen Betreuung bei Schulausflügen sowie bei sportlichen Schulveranstaltungen außerhalb des regelmäßigen wöchentlichen Sportunterrichts, längstens bis zu […]
  5. Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) bei Diabetikern müssen seit 2016 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sich die Therapieziele nicht auf andere Weise erreichen lassen. Häufig werden solche Geräte allerdings aus ganz anderem Grund benötigt: sie warnen den Patienten nämlich vor herannahenden Unterzuckerungen, so daß er rechtzeitig reagieren und somit eine potentiell lebensbedrohliche Situation […]
  6. IM NAMEN DES VOLKES URTEIL in dem Rechtsstreit – Kläger – Proz.-Bev.: gegen Allgemeine Ortskrankenkasse Bayern, – Beklagte – Krankenversicherung Die 11. Kammer des Sozialgerichts Nürnberg hat ohne mündliche Verhandlung gemäß § 124 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz in Nürnberg am 26. Januar 2017 durch […] für Recht erkannt: I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids […]
  7. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (16. Juni 2016) entschieden, daß bestimme Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (rtCGM) künftig von der Krankenkasse übernommen werden dürfen. Mit Hilfe solcher Systeme können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werde, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss. Dies gelte insbesondere dann, wenn […]
  8. Das erste (positive) Gerichtsurteil zum FreeStyle Libre liegt nun vor: ich konnte für einen Patienten die Kostenübernahme beim Sozialgericht durchsetzen ! Die beklagte Krankenkasse wurde vom Sozialgericht Konstanz (SG Konstanz, Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15) verurteilt, dem Kläger die Kosten in Höhe von 553,10 EUR für selbst beschaffte Sensoren des FreeStyle Libre zu […]
  9. Nach langem Warten liegen nun die Gründe vor, warum das Bundessozialgericht die Kostenübernahme eines kontinuierlichen Glukosemonitoringsystems (CGMS) derzeit als nicht zulässig ansieht. Leider bestätigen sich meine Befürchtungen: wichtige Gesichtspunkte, die für eine Kostenübernahme gesprochen hätten, werden nicht thematisiert und behandelt. Allerdings: das Gericht hat sich durchaus Mühe gemacht und die Urteilsgründe sind recht ausführlich ausgefallen. […]
  10. Das Bundessozialgericht hat heute entschieden (B 3 KR 5/14 R, Urteil vom 08.07.2015) , daß Systeme zur „kontinuierlichen Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe“ (CGM) kein Hilfsmittel sind, sondern als sog. „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ (NUB) anzusehen  seien.  Diese unterschieden sich „im Hinblick auf die diagnostische Wirkungsweise sowie mögliche Risiken und Aspekte der Wirtschaftlichkeit erheblich von […]