Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Bertchen
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06 Jan. 2023 08:26 #120134
von Bertchen
Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen wurde erstellt von Bertchen
Hallo zusammen,
ich wünsche allen ein frohes neues Jahr.
Bei unserem 5 -Jährigen Sohn wurde nun das zweite Mal der Antrag für einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt. Er hat zwar 40 und Merkzeichen H bekommen- dennoch sind wir nicht der Meinung, dass das ausreicht.
Wir überlegen nun Klage einzureichen - laut Recherche durch Erfahrungsberichte von anderen, sehen die Erfolgschancen unterschiedlich aus.
Ich hoffe, ich darf diese Frage hier stellen- kann jemand einen guten Sozialanwalt empfehlen, die/der auf dem Gebiet Erfolg hatte und erfahren ist? Wir wohnen in Hamburg .
Vielen Dank und alles Gute für 2023.
vg
jenny
ich wünsche allen ein frohes neues Jahr.
Bei unserem 5 -Jährigen Sohn wurde nun das zweite Mal der Antrag für einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt. Er hat zwar 40 und Merkzeichen H bekommen- dennoch sind wir nicht der Meinung, dass das ausreicht.
Wir überlegen nun Klage einzureichen - laut Recherche durch Erfahrungsberichte von anderen, sehen die Erfolgschancen unterschiedlich aus.
Ich hoffe, ich darf diese Frage hier stellen- kann jemand einen guten Sozialanwalt empfehlen, die/der auf dem Gebiet Erfolg hatte und erfahren ist? Wir wohnen in Hamburg .
Vielen Dank und alles Gute für 2023.
vg
jenny
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LoopingFamily
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06 Jan. 2023 09:53 - 06 Jan. 2023 09:53 #120135
von LoopingFamily
LoopingFamily antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Hallo Jenny!
Die Anwaltskanzlei Meyer in Itzehoe soll gut sein:
www.diabetes-kids.de/adressen/1136-recht...altskanzlei-meyer/58
Wir hatten nur Probleme mit dem Pflegegrad, beim Schwerbehindertenausweis haben wir sowohl für unseren Sohn (6) als auch für unsere Tochter (3) direkt GdB50 und Kennzeichen H bekommen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
Die Anwaltskanzlei Meyer in Itzehoe soll gut sein:
www.diabetes-kids.de/adressen/1136-recht...altskanzlei-meyer/58
Wir hatten nur Probleme mit dem Pflegegrad, beim Schwerbehindertenausweis haben wir sowohl für unseren Sohn (6) als auch für unsere Tochter (3) direkt GdB50 und Kennzeichen H bekommen.
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
Letzte Änderung: 06 Jan. 2023 09:53 von LoopingFamily.
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Cheffchen
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06 Jan. 2023 10:40 #120136
von Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
Cheffchen antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Hallo @Bertchen,
ja wie @LoopingFamily schon schreibt, passt das örtlich ganz gut mit Meyer, er hat sich auf Sozialrecht bei Kinder und Diabetes spezialisiert.
Also Einspruchsfrist/Klage nicht verpassen, das kannst auch zur not auch erstmal so machen ohne Anwalt und Begründung nachreichen vom Anwalt.
Die Begründung unterlagen brauch der Rechtsanwalt dann natürlich auch, das werden die gleichen unterlagen wie bunte Tagebücher sein, die ja bestimmt schon beim Widerspruch eingereicht haben wirst, vielleicht diese noch mal überarbeiten inkl dem Persönlichen Brief mit den Einschränkungen, dann sollte das seinen lauf nehmen und die Chancen sind dann gar nicht mal so schlecht.
Aber 100% sicher ist das nie, denn vor Gericht und See, entscheidet nur der Richter/Kabitän.
Cheffchen
ja wie @LoopingFamily schon schreibt, passt das örtlich ganz gut mit Meyer, er hat sich auf Sozialrecht bei Kinder und Diabetes spezialisiert.
Also Einspruchsfrist/Klage nicht verpassen, das kannst auch zur not auch erstmal so machen ohne Anwalt und Begründung nachreichen vom Anwalt.
Die Begründung unterlagen brauch der Rechtsanwalt dann natürlich auch, das werden die gleichen unterlagen wie bunte Tagebücher sein, die ja bestimmt schon beim Widerspruch eingereicht haben wirst, vielleicht diese noch mal überarbeiten inkl dem Persönlichen Brief mit den Einschränkungen, dann sollte das seinen lauf nehmen und die Chancen sind dann gar nicht mal so schlecht.
Aber 100% sicher ist das nie, denn vor Gericht und See, entscheidet nur der Richter/Kabitän.
Cheffchen
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Wunderbar
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06 Jan. 2023 11:31 #120137
von Wunderbar
Wunderbar antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Wir wohnen auch in Hamburg.
In 2017 haben wir für unseren Sohn (damals 10J) im ersten Anlauf GdB 50% und H bekommen.
Der Antrag für meine Tochter 4,5J geht heute zur Post.
Bin gespannt was bei uns raus kommt.
Habt ihr in dem Antrag - anders als beim Pflegegrad - auch Alltagsbeeinträchtigungen erwähnt? Ausgrenzung oder Hänseleien durch andere Kinder?
Bei uns ist Thema Schlauch (Hänseln) und "Handy mitführen dürfen" ein Ärgernis zu anderen Kindern.
Blutig Messen - "Ihhh" und angewiedertes Wegdrehen....
Ebenso Saft oder Traubenzucker den unsere Tochter in der Kita mal Essen muss (darf) schürt Neid und ist damit eine Alltagsbeeinträchtigung durch den Diabetes die für den GdB Berücksichtigung findet.
Aber auch die Tatsache das sie eine höhere Aufmerksamkeit der Erzieher beim Essen genießt und die anderen dann warten müssen.
Habt ihr solche Argumente angeführt?
In 2017 haben wir für unseren Sohn (damals 10J) im ersten Anlauf GdB 50% und H bekommen.
Der Antrag für meine Tochter 4,5J geht heute zur Post.
Bin gespannt was bei uns raus kommt.
Habt ihr in dem Antrag - anders als beim Pflegegrad - auch Alltagsbeeinträchtigungen erwähnt? Ausgrenzung oder Hänseleien durch andere Kinder?
Bei uns ist Thema Schlauch (Hänseln) und "Handy mitführen dürfen" ein Ärgernis zu anderen Kindern.
Blutig Messen - "Ihhh" und angewiedertes Wegdrehen....
Ebenso Saft oder Traubenzucker den unsere Tochter in der Kita mal Essen muss (darf) schürt Neid und ist damit eine Alltagsbeeinträchtigung durch den Diabetes die für den GdB Berücksichtigung findet.
Aber auch die Tatsache das sie eine höhere Aufmerksamkeit der Erzieher beim Essen genießt und die anderen dann warten müssen.
Habt ihr solche Argumente angeführt?
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Sie1986
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06 Jan. 2023 15:30 #120141
von Sie1986
Sie1986 antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Deutlich günstiger würde euch die Mitgliedschaft in einem Sozialverband wie dem VDK kommen. Wir haben damit den PG 2 erreicht. Die haben Anwälte, die nur mit Sozialrecht und andauernd mit den den jeweiligen Themen Behinderung und Pflegegrad zu tun haben. Man zahlt einen monatlichen Beitrag, abhängig vom Bundesland. In Sachsen-Anhalt 60€ im Jahr. Da kann man sich dann immer beraten lassen und bekommt Vordrucke für alles Mögliche. Geht man dann in einen Widerspruch oder vor Gericht, zahlt man einen einmaligen gut zu zahlenden Beitrag. Bei uns waren es 80€ für die gesamte Unterstützung für den Widerspruch mit Anwaltberatung und Schriftverkehr über den VDK. Wäre es vor Gericht gegangen, wären es noch einmal einmalig 180€ gewesen. Den Rest übernimmt alles der VDK.
Wir waren sehr zufrieden. Die würden auch bei Thema Kur oder Reha unterstützen. Meine Mutter ist dort seit Jahren Mitglied und sie haben ihr ebenfalls bei der Rente nach Unfall und mit diversen Kuren und Rehas geholfen.
Wir waren sehr zufrieden. Die würden auch bei Thema Kur oder Reha unterstützen. Meine Mutter ist dort seit Jahren Mitglied und sie haben ihr ebenfalls bei der Rente nach Unfall und mit diversen Kuren und Rehas geholfen.
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Jafbale
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06 Jan. 2023 19:26 #120144
von Jafbale
Jafbale antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Hi,
wir haben in Vertrauen auf die richtige Entscheidung der Behörde auch erstmal nur auf die Fragen geantwortet. Wir mussten aber auch klagen, was relativ schnell zu einem Anerkenntnis der Stadt geführt hat.
Wir haben selber geklagt, das ist beim Sozialgericht keine Sache im Zweifel beauftragen die sowieso nen med. Sachverständigen. Die VDKen haben auch Musterschreiben für die Klageerhebung auf ihren Seiten. Nur die Frist darf man - wie bereits von anderer Seite geschrieben - nicht verpassen. Es ist auch relativ einfach festzustellen wann der GdB 50 vorliegt.
Nach der VersMedVO
"Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50."
Zudem ist bis 16 Jahren Hilflosigkeit anzunehmen.
Die Ämter sehen in erster Linie Unterzuckerungen als Einschränkungen in dem Sinne, wir haben aber auch in unserer Klage ebenfalls weitere Einschränkungen (Aufwachen vom Alarm, nächtliches Wecken, erzwungenes Essen bzw. Trinken etc.) angeführt. Aber auch Unterzuckerungen sind mit Sicherheit kein Problem mit der Dokumentation nachzuweisen.
Aber der Weg über Anwalt oder VDK geht natürlich auch
Viel Erfolg!!!
wir haben in Vertrauen auf die richtige Entscheidung der Behörde auch erstmal nur auf die Fragen geantwortet. Wir mussten aber auch klagen, was relativ schnell zu einem Anerkenntnis der Stadt geführt hat.
Wir haben selber geklagt, das ist beim Sozialgericht keine Sache im Zweifel beauftragen die sowieso nen med. Sachverständigen. Die VDKen haben auch Musterschreiben für die Klageerhebung auf ihren Seiten. Nur die Frist darf man - wie bereits von anderer Seite geschrieben - nicht verpassen. Es ist auch relativ einfach festzustellen wann der GdB 50 vorliegt.
Nach der VersMedVO
"Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50."
Zudem ist bis 16 Jahren Hilflosigkeit anzunehmen.
Die Ämter sehen in erster Linie Unterzuckerungen als Einschränkungen in dem Sinne, wir haben aber auch in unserer Klage ebenfalls weitere Einschränkungen (Aufwachen vom Alarm, nächtliches Wecken, erzwungenes Essen bzw. Trinken etc.) angeführt. Aber auch Unterzuckerungen sind mit Sicherheit kein Problem mit der Dokumentation nachzuweisen.
Aber der Weg über Anwalt oder VDK geht natürlich auch
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Bertchen
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06 Jan. 2023 20:39 #120145
von Bertchen
Bertchen antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Vielen lieben Dank euch allen.
Das sind alles ganz großartige Tipps und Informationen.
Das hilft sehr!
lg
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Blaukegelkatze
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22 Feb. 2023 14:32 #120632
von Blaukegelkatze
Blaukegelkatze antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Ich habe auch grade Widerspruch für meine 6 jährige Tochter eingelegt. Pflegestufe abgelehnt, Schwerbehinderung nur 20% das ist ein Witz. Sie wäre im Alltag nicht eingeschränkt, das ist soooooo lächerlich
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Tomcat
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26 März 2023 16:26 #121026
von Tomcat
Tomcat antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Hallo
Wir hatten mit unserer Tochter bis zum 16. Geburtstag 30 % und H und haben dann über den Diabetikerbund auf die 50% mit einem Anwalt ein paar Briefe ausgetauscht mit den Behörden, die zunächst (wir leben in Bayern) rigoros abgelehnt haben. Die vom Diabetikerbund vermittelte Rechtsanwältin war sehr zuversichtlich und siehe da es hat geklappt. Wir hätten es wirklich nicht gedacht.
Aber ich kann nur jedem raten den Behörden hier richtig Druck zu machen und as geht halt leider nur über ein Schreiben vom Rechtsanwalt.
Nicht vergessen darf man aber, dass das Merkzeichen H dann (mit 16) wegfällt. Is auch ein steuerliches Thema.
Viele Grüße
Thomas
Wir hatten mit unserer Tochter bis zum 16. Geburtstag 30 % und H und haben dann über den Diabetikerbund auf die 50% mit einem Anwalt ein paar Briefe ausgetauscht mit den Behörden, die zunächst (wir leben in Bayern) rigoros abgelehnt haben. Die vom Diabetikerbund vermittelte Rechtsanwältin war sehr zuversichtlich und siehe da es hat geklappt. Wir hätten es wirklich nicht gedacht.
Aber ich kann nur jedem raten den Behörden hier richtig Druck zu machen und as geht halt leider nur über ein Schreiben vom Rechtsanwalt.
Nicht vergessen darf man aber, dass das Merkzeichen H dann (mit 16) wegfällt. Is auch ein steuerliches Thema.
Viele Grüße
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Amajablue
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31 März 2023 06:33 #121084
von Amajablue
Amajablue antwortete auf Erstreiten eines Schwerbehindertenausweises für unseren 5-jährigen
Mein Sohn hat tatsächlich beim ersten Anlauf gleich einen GdB von 50 und Merkmal H bekommen. Das Merkmal hatte ich nicht mal beantragt.
Es geht bei den Anträgen immer um die Begründung, wie sehr der Betroffene im Leben eingeschränkt ist. Je mehr Gründe aufgezählt werden, desto besser . Weil der Antrag das nicht vorsieht habe ich ein extra Schreiben dazu beigelegt und seeeehr viele Ausdrucke zu den Blutzuckerwerten der letzten Monate und die Schwankungen und Sensorausfälle zu belegen.
Vielleicht hat auch die Stellungnahme des Arztes den Ausschlag gegeben. Die habe ich nicht gesehen, weil sie direkt vom Amt angefordert wurde.
Wenn ihr einen spezialisierten Anwalt findet, weiß er das sicher alles. Es schadet aber bestimmt nicht, wenn ihr ihm auflistet, wo euer Kind Einschränkungen gegenüber anderen Kindern hat, da zählen auch Kleinigkeiten.
Es geht bei den Anträgen immer um die Begründung, wie sehr der Betroffene im Leben eingeschränkt ist. Je mehr Gründe aufgezählt werden, desto besser . Weil der Antrag das nicht vorsieht habe ich ein extra Schreiben dazu beigelegt und seeeehr viele Ausdrucke zu den Blutzuckerwerten der letzten Monate und die Schwankungen und Sensorausfälle zu belegen.
Vielleicht hat auch die Stellungnahme des Arztes den Ausschlag gegeben. Die habe ich nicht gesehen, weil sie direkt vom Amt angefordert wurde.
Wenn ihr einen spezialisierten Anwalt findet, weiß er das sicher alles. Es schadet aber bestimmt nicht, wenn ihr ihm auflistet, wo euer Kind Einschränkungen gegenüber anderen Kindern hat, da zählen auch Kleinigkeiten.
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