Meine Tochter war 10 als der Diabetes festgestellt wurde.
Ich hatte meinem Exmann alles erklaert, aufgeschrieben usw.
Eine Schulung ( 4 Stunden an einem Nachmittag) hat er nie gemacht. Er haette keine Zeit und muss arbeiten...!!!

Das Kind war 2 oder 3 mal bei ihm am Wochenende und ihre aeltere Schwester musste sie versorgen, wegen Hypo, da der Vater nicht wusste was zu tun war.
Ich habe ihm dann gesagt entweder machst Du Zuckerschulung oder Du bekommst das Kind nicht mehr. "dann hol ich halt bloss noch die Grosse ab", war die Antwort. BITTE ???
Beide oder gar nicht.
Ich bin dann zum RA deswegen und mein Anwalt hat mir gesagt, das in diesem Fall ich ihm das Kind nicht geben muss. Wenn er die Gewaehrleistung nicht geben kann das das Kind bei ihm 100% versorgt ist und keine Gesundheitsgefahr besteht, dann muss ich ihm das Kind nicht geben.
Er hatte ihr einmal einen ganzen Tag kein Insulin gegeben. Wer nicht isst, braucht ja auch kein Insulin...logisch oder :blink:
Das ist jetzt 7 Jahre her.... und er hat es bis heute nicht geschnallt!!!
Und fuer Anwaelte gilt kein Sonderrecht. Wenn die Gesundheit meines Kindes in Frage steht, dann kann er es halt nicht mehr abholen.