tjaymam schrieb: Da muss ich direkt mal bei unserer Versicherung nachfragen, ob das über Hausrat oder Haftpflicht abgedeckt wäre....
sg Tanja
Hallo Tanja,
es gibt freilich mittlerweile "tausend" verschiedene Zusatzklauseln, sodass in der Tat jeder individuell nachschauen/fragen muss, was er eigentlich versichert hat.
Aber so ganz grundsätzlich (also wenn man keine entsprechenden Zusatzklauseln im Vertrag hat) wäre der Diebstahl der Pumpe weder ein Fall für die Hausrat- noch für die Haftpflichtversicherung.
In der Haftpflichtversicherung sind nämlich Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen ausgeschlossen. Und bei der Hausrat ist eben auch nicht der "einfache" Diebstahl versichert sondern nur Einbruchdiebstahl und Raub.
Hält jemand Markus ein Messer unter die Nase und verlangt die Herausgabe des "coolen Unterhaltungsdings", ist der Tatbestand des Raubes gegeben und die Hausratversicherung muss zahlen. Eine Entwendung aus der Umkleidekabine dagegen ist ein "einfacher Diebstahl".
Man könnte freilich mal nachfragen, ob man den Fall "Pumpendiebstahl" irgendwie einschließen kann. Vielleicht bietet die Versicherung entsprechende Klauseln, die das einschließen würden. Kostet aber möglicherweise ein paar Euro, weil meist nur "Pakete" verkauft werden, man also eine ganze Reihe anderer Sachen mit einschließen muss.
LG Heike