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Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
14 Feb. 2023 06:57Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
14 Feb. 2023 21:03Danke für Eure Antworten im Voraus!
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
19 Feb. 2023 09:21Ein Jahresbeitrag von 60-80€ je nach Bundesland und dann für einen Widerspruch ca. 80€. Die gehen auch vor's Sozialgericht mit ihren Anwälten mit dir und haben da ganz viel Erfahrung.
Bei uns hat es nach einem Schriftverkehr (2 Briefe vom VDK zum Widerspruch) zu Pflegegrad 2 geführt. Du unterschreibst, dass der Schriftverkehr über die geht und bekommst dann auch von denen die Briefe zugesendet. Keine extra Arbeit, kein Ärger und keine Kosten, die völlig explodieren.
Meine Mutter ist Gehbehindert und die haben sich um Frührente, Reha und Kur gekümmert. Beim Behindertengrad können die auch unterstützen.
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
22 Feb. 2023 00:37Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
22 Feb. 2023 03:55Je nach Bundesland hast du dann einen anderen Ansprechpartner. Seit Corona wird fast alles telefonisch gemacht, früher gab's auch Termine vor Ort mit dem Berater/Anwalt.
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
22 Feb. 2023 03:58Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
25 Sep. 2023 14:10 - 25 Sep. 2023 14:11PG2 ist für ein Kind ab/mit 6 Jahren einfacher zu erreichen als mit 5 Jahren. Wir haben mit gleichen Bewertung der Module PG2 erhalten. Das liegt daran, dass ab 6 Jahren beim Modul 4.4 (Selbstversorgung) die Angaben mit "überwiegend selbständig" Punkte bringen, im Alter von 5 Jahren dagegen nicht. Im Pflegegrad-Rechner kann man das gut prüfen.
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
25 Sep. 2023 14:22kann nicht sein, bei 4.4 gibts erst ab 8 Jahre bei überwiegend selbständig 1 Punkt.
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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
26 Sep. 2023 00:35Hier liegt ein Missverständnis vor.@Kiadis,
kann nicht sein, bei 4.4 gibts erst ab 8 Jahre bei überwiegend selbständig 1 Punkt.
Im Pflegegradrechner haben die Module die Kennung 1-6, im MD Gutachten 4.1-4.6. Die 4 am Anfang steht dabei übergreifend für "Module des Begutachtungsinstruments".
Ich habe mich allgemein auf das Modul 4.4 (Selbstversorgung) bezogen, nicht auf dein Eintrag "Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare", der im Gutachten unter 4.4.4 geführt wird.
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Re: Diabetes-Kids Elternblog: Pflegegrad 2 für Dreijährige Tochter mit Diabetes Typ I
02 Jan. 2026 12:26da meine Antwort mit dem Beitrag aus FB nun schon echt alt ist und einige Änderungen gab wie das BSG Urteil, hier mal einfach der Beitrag in der aktuellen fassung.
CheffchenAuf mehrfachen Wunsch, möchte Ich hier versuchen ein Sammelbeitrag zum MDK Besuch für Pflegegrad zu starten, wo rauf man achten sollte, bei (nur) Diabetes.
Hoffe FB hat jetzt kein Problem mehr und löscht den Beitrag nicht schon wieder, deswegen keine Links. Wenn FB das jetzt noch mal löscht, stell ich das bei Google ein, ist echt nervig.
Die Corona Ausnahme Begutachtungen per Telefon, sind nun ab 12/2023 in den neuen Richtlinien offiziell als Möglichkeit aufgenommen inkl. vorgaben für diese Ausnahme (für Kinder generell nicht vorgesehen).
Wer Allgemeine Tipps hat, schreibt diese bitte, am besten mit Modul, optimales Alter.
Ich werde dann immer mal wieder die Beitrage hier einarbeiten und dann löschen.
Dieser Beitrag ist nicht für Fragen oder für Sinn bzw. Unsinn dessen.
Die Punkte (P) Addieren sich nicht einfach, wenn man in ein Block die volle Punktzahl hat, gibt’s nicht mehr, sonnst hat man am Ende von möglichen 100, 500 was ja nicht geht.
- Um 5-7 Jahre alt sind die besten Chancen, ab 10 Jahre wird es schwerer, ab 12 fast unmöglich und ab 14 wird wie eine Erwachsener beurteilt und damit echt schwer das überhaupt PG1 zu bekommen.
- Es geht nicht drum was die Norm ist, sondern was nachweisbar ist, wenn ihr sagt 7 man, besteht drauf.
- PG Rechner, auch für Kinder, schaut euch auch die Beschreibungen zu den Fragen an, vor dem Besuch. ( mein-pflegegrad-rechner.de )
- 3.2 Nächtliche Unruhe
Hier ist nicht wecken, wegen Hypo KE Gabe gemeint oder nächtliche Toilettengänge, weil viel zu hoch, sondern langes Wachbleiben inkl. Beschäftigung um wieder ein zu schlafen.
- 3.8 Abwehr pflegerischer
Kommt vor und kann fehlende Punkte bringen bei „selten“ oder gar „häufig“, hier brauch es aber ein Gutachten von Diadoc oder Psychologen. Angst vor Katheter oder Sensor setzen zählt laut BSG, egal was MDK sagt.
- 3.10 Ängste
Kommt vor und kann fehlende Punkte bringen bei „selten“ oder gar „häufig“, braucht selber Gutachten und müssen tiefe Ängste sein.
- 4 Selbstversorgung
macht erst ab 5 J Sinn, wenn es Einschränkungen oder Ängste hat und deswegen was nicht machen kann oder möchte. Hier gilt immer der vergleich zu gleichaltrigen Gesunden, also das ein 6 Jähriger kein Mittag kocht ist klar, deswegen bekommt Kind keine Punkte nur weil Diabetes hat.
- 4.7 Mundgerechtes Zubereiten
Achtung Essen abwiegen bzw. zubereiten bei Diabetes ist damit nicht gemeint, das zählt zu siehe 5.16
- 4.8 Essen
Neu seit BSG B 3 P 9/23 R zählt dies auch, wenn beim Essen selber überwacht werden muss, das alles und Zeitnah gegessen werden muss wegen Insulinabgabe, egal was MDK sagt. 10 P
- 5.1 Medikation
Ob Insulinpumpe hier oder 5.2 zählt is unklar, ab 5/Tag 10 P
- 5.2 Injektionen
Bei pen jedes Abgeben ab 5/Tag 10 P
Insulinpumpe abgeben, zählt hier auch, selbst wenn Gutachter sich oft uneinig sind oder halt bei 5.1
- 5.5 Einreibungen
Hier gelten nur Verordnete Creme, also Feuchtigkeit für Finger oder Katheter stellen, interessiert hier nicht.
- 5.6 Messung und Deutung
wird oft fälschlich als nur BZ-Messen gesehen, es geht hier aber klar auch um Deutung also auf FGM/CGM schauen zählt genauso und ab 9/Tag gibt’s volle 10 P
- 5.7 Körpernahe Hilfsmittel
Insulinpumpe an/ab gehört laut Sachverständige dazu, sollte aber nicht viel bringen, da max 3 Punkte durch Messen und injektionen längst voll sind.
- 5.14 Besuche (bis zu 3 Std.)
zb Ergo wenn man das zufällig macht wenn man PG Beantragt 2/Woche 10 P
- 5.16 Einhaltung einer Diät
Definition: „Essvorschriften oder andere Verhaltensvorschriften von der Ärztin oder vom Arzt angeordnet“
Keine Frage das Diabetes auf die Kohlenhydrat zufuhr achten muss und es Verhaltensvorschriften zu berücksichtigen gibt und damit ist dies eine Diät.
"Bei Kindern mit einem Diabetes mellitus und Insulinpumpe/intensivierter Insulintherapie ist keine Diät erforderlich, jedoch sind therapiebedingte Verhaltensvorschriften zu berücksichtigen. Anleitung und Beaufsichtigung bei den Mahlzeiten und zur Aufnahme von Getränken zu jeder Mahlzeit etc. aufgrund des Alters notwendig."
Bis mindest 5 J sollte „unselbstständig" 10 P
bis mindest 10 J sollte „überwiegend unselbstständig“ 10 P ab vielleicht 10 J „überwiegend selbstständig“ 5 P.
Ob sogar „unselbstständig“ hängt vom Gutachter ab
Wer ein schreiben hat das Kind zum Personenkreis nach §53/54 SGB XII hat (das sollte eigentlich jeder haben), da steht auch oft drin das Diät ein zu halten ist.
- 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs
früher gab es hier 3,75 P, gibt es aber zu recht nicht mehr und hätte auch nie geben dürfen.
Wer dennoch hier 2024 Erfolg, wäre eine Info nicht schlecht!
Ab 2025 Änderungen:
Pflegehilfsmittel von 40 € auf 42
Entlastungsgeld für Pflegedienst/Haushaltshilfe von 125 € auf 131 €
PG2 Pflegegelde von 316 € auf 347 €
NEU Entlastungsbudget 3539€ (Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege aus ein Topf alt 2418 €) 8 Wochen, wenn über 8h am Tag Pflegegeld 50% gekürzt.
+ PG1 Entlastungsbeitrag 125 € für vielleicht 4h/Monat Haushaltshilfe nur vom Pflegegdienst, eine normale Haushaltspflege für mehr Stunden geht nicht. 40 € für Pflegehilfsmittel aus der Apo, gibt kaum was, was Sinn macht, da hilft nur mit Apotheker reden was er drehen kann.
+PG2 Entlastungsbeitrag 125 € (oder +275€* aus Pflegesachleistungen Beschreibung unten), 316€ für freien Verfügung, bei mehr als 10h/Woche Pflegeaufand bzw. unter 30h/Woche Arbeitszeit gibt es Rentenpunkte (hier aber aufpassen, MDK stellt da gerne eine falle "Ihr Partner unterstützt sie doch mal", wenn da nicht klar Nö sagst, werden die Stunden geteilt und so ist man oft unter den 10h und damit bekommt keiner was.) +die Sahen von PG1. Wer wenig Arbeitet bekommt auch Rentenpunkte. Verhinderungspflege für max 28 Tage ohne groß Nachweise, bis Verwandschaft 2 grad 474 €/Jahr sonst 1612 €/Jahr. 806€ da zu aus Kurzzeitpflege, diese gehen aber nur mit Nachweis für zb.: Verdienstausfall oder Fahrtkosten. Dies kann man zb für Babysitter nutzen (man muss auch keine Abgaben tätigen oder Anmelden, im Grunde muss der Babysitter das beim Finanzamt/Steuererklärung angeben, auch wenn es Steuerfrei ist aber nur wenn Babysitter für ein Geld bekommt, bei mehr kann das anders aussehen, ach so, nicht mehr als 7,59h/Tag Verhinderungspflege sonnst gibts Kürzungen)
+PG3 545€ für freien Verfügung + mindest die Sachen von PG2. Wer wenig Arbeitet, bekommt auch Rentenpunkte.
Nach Antrag muss in 5 Wochen der Bescheid da sein, inkl MDK besuch, ausser ihr verschleppt selber Termine, dauert es länger hat die KK 70€/Woche zu zahlen, deswegen ist nicht schlecht mit Einschreiben zu Arbeiten um feste Fristen zu haben.
Wenn es Probleme gibt und Widerspruch einreichen müsst, denkt an die 4 Wochen Frist, Begründung kann auch nachträglich durch Euch oder Rechtsanwalt eingereicht werden. Bearbeitungsfristen gibts dann leider keine und 3 Monate nicht unüblich. Nach dieser zeit kann man denen eine frist setzen und da nach klagen vorm Sozialgericht.
Ob es beim Widerspruch ein neuen Termin gibt oder per Aktenlage entschieden wird, Entscheidet nur der MDK, genau so wer das bearbeitet, kann also auch der gleiche Gutachter sein.
*Wenn es für mindest PG2 gereicht hat, sollte vielleicht ein Antrag für Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags nach § 45b SGB XI gestellt werden, da dieser Topf eigentlich bei Dia nie genutzt wird und einfach verfällt, so kann das Finanzielle Unterstützung um ca 50% erhöht werden.
zb: bei PG2 125€ Entlastungsleistung die kaum einer nutzt weil kaum was bringt und gleichzeitig hast Pflegesachleistungen von 689€ die nicht nutzen kannst, da von kannst 40% zur Entlastungsleistung schieben 275,60 € ABER da durch wird das Pflegegeld 316 €, was ausgezahlt wird etwas gekürzt auf 189,60 € aber in Summe bekommst 275,60+189,60=465,20 € anstelle 316,00 €.
Der Haken ist natürlich, weniger Bares aber für zb Babysitter / Ferienlager über Lebenshilfe usw. kann man halt zu nutzen und seit dem Nachbarschaftshilfe viele Pflegekassen akzeptieren, geht das ja auch recht einfach alles.
Nur schriftliches Zählt, Ihr und "Gutachter" können viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Das gilt gerade bei aussagen von "Gutachter" wie "das wird PG2" oder "das entscheide ich nicht", beides kannst vergessen, das sagen sie gerne um einfach raus zu kommen.
(Eine ganz abwegige Idee) Die "Gutachter" sind freie angestellt, also wer wird wohl nächstes Jahr lieber von KK beauftragt und bekommt Geld? die immer hohen oder niedrigen PG vergeben?
Ein Einwand, wenn Kind ein mal ein PG hatte, kann es später mit 18J keine Pflegezusatzversicherung mehr abschliessen.
Einwand zwei, wenn Kind Unfallversicherung hat, kann sein das diese mit ein PG oft sofort hinfällig und völlig egal ob weiter zahlst oder nicht. Es kann auch sein das die dann mit 18 erlischt oder nur noch teilleistungen übernommen/Gezahlt werden, also mal in die police schauen. Viele Unfallversicherungen haben auch eine Maximale Laufzeit von 30 Jahre Diabetes enthalten, da erlischt die Automatisch, also unabhängig ob PG und wann die Abgeschlossen wurde. Das zb 30000€ weniger gezahlt wird bei Unfall ist auch nicht selten, wegen Mitwirkungspflicht und Diabetes Teilschult also informieren.
NEU und gut: 12.12.2024 Bundessozialgericht B 3 P 9/23 R
www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidunge..._B_03_P_09_23_R.html
3.8 (Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen)
Wenn die Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen durch Kinder gesundheitlich bedingt laufend überwunden werden muss, löst dies einen pflegerelevanten Hilfebedarf aus, …. Abwehr des Klägers aus kindlicher Angst gegen das schmerzhafte Setzen der Kanüle der Insulinpumpe zu … Nicht erforderlich ist, dass die Abwehr eine eigenständige gesundheitliche Ursache neben der Diabeteserkrankung hat … Diese Abwehr aus kindlicher Angst hat auch nicht als altersentsprechend unberücksichtigt zu bleiben.
4.8 (Essen) & 5.16 (Diät) die Aufsicht über die diesen Anforderungen entsprechende Nahrungsaufnahme nach Art, Menge und Zeit im Zusammenhang mit der Dosierung der Insulingaben gesundheitlich bedingt geboten ist, löst dies einzelfallabhängig einen eigenständigen pflegerelevanten Hilfebedarf aus … Dem steht nicht entgegen, dass beim Kläger im Modul 5 bei Ziffer 5.16 (Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften) zwei Einzelpunkte berücksichtigt sind. … ein Kind nicht stets von sich aus seine Nahrung vollständig zeitnah zu sich nimmt … 5.16 erfassten Hilfebedarf, der im Kern nicht den unmittelbaren Vorgang der Nahrungsaufnahme, sondern die Bewältigung von und den selbständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen betrifft.
Das Hier sind natürlich nur Tipps und keine Beratung aber vielleicht hilft es den ein oder anderen )
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