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Frage zu Pflegestufe

NinasMama
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14 Feb. 2023 06:57 #120540 von NinasMama
Ich habe den Link gerade nochmals gelesen und nochmal den Rechner bedient. Demnach sollte die 2 überhaupt gar kein Problem sein. Leider sieht die Realität lganz anders aus. Das Regelwerk wird sehr restriktiv ausgelegt.

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Lema



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14 Feb. 2023 21:03 #120549 von Lema
Können die erfahrenen Eltern sagen, welche Module und Fertigkeiten bei Kindern ab 5 Jahren berücksichtigt werden? (Außer Modul 5 natürlich)
Danke für Eure Antworten im Voraus!

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Sie1986
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19 Feb. 2023 09:21 #120574 von Sie1986
Ich kann nur den VDK empfehlen. Das ist ein Sozialverband, der sich genau mit dem allen beschäftigt. 
Ein Jahresbeitrag von 60-80€ je nach Bundesland und dann für einen Widerspruch ca. 80€. Die gehen auch vor's Sozialgericht mit ihren Anwälten mit dir und haben da ganz viel Erfahrung. 

Bei uns hat es nach einem Schriftverkehr (2 Briefe vom VDK zum Widerspruch) zu Pflegegrad 2 geführt. Du unterschreibst, dass der Schriftverkehr über die geht und bekommst dann auch von denen die Briefe zugesendet. Keine extra Arbeit, kein Ärger und keine Kosten, die völlig explodieren. 

Meine Mutter ist Gehbehindert und die haben sich um Frührente, Reha und Kur gekümmert. Beim Behindertengrad können die auch unterstützen. 

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Kiadis



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22 Feb. 2023 00:37 #120620 von Kiadis
Reicht es eigentlich aus die Mitgliedschaft beim VDK abzuschließen und dann direkt den Kontakt zu suchen für einen Widerruf? Bei Rechtschutzversicherungen gibt es ja eine sogenannte Karenzzeit von 3 Monaten, d. h., dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen.

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Sie1986
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22 Feb. 2023 03:55 #120621 von Sie1986
Kiadis, ja genau so. Unterlagen ausfüllen, per Mail hinschicken, Beitrag überweisen und sich dann melden bzw. schon vorweg anrufen oder eine Mail schreiben. Darauf achten, dass die 4 Wochen Zeit für den Widerspruch nicht ablaufen. Kannst also, wenn es knapp ist, selber ein Fax oder Mail mit dem typischen kurzen Widerspruch ohne Begründung machen und dann hat man ja nochmal Zeit, um die Begründung nachzuliefern.

Je nach Bundesland hast du dann einen anderen Ansprechpartner. Seit Corona wird fast alles telefonisch gemacht, früher gab's auch Termine vor Ort mit dem Berater/Anwalt.
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Sie1986
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22 Feb. 2023 03:58 #120622 von Sie1986
Solche eine Wartezeit wäre bei einem Sozialhilfeverband etwas unsinnig, weil man ja immer nur die 4 Wochen hat, um den Widerspruch zu machen. Da könnten die ja sonst nie helfen.
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Kiadis



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25 Sep. 2023 14:10 - 25 Sep. 2023 14:11 #122673 von Kiadis
Zur Info für alle betroffenen:
PG2 ist für ein Kind ab/mit 6 Jahren einfacher zu erreichen als mit 5 Jahren. Wir haben mit gleichen Bewertung der Module PG2 erhalten. Das liegt daran, dass ab 6 Jahren beim Modul 4.4 (Selbstversorgung) die Angaben mit "überwiegend selbständig" Punkte bringen, im Alter von 5 Jahren dagegen nicht. Im Pflegegrad-Rechner kann man das gut prüfen.
Letzte Änderung: 25 Sep. 2023 14:11 von Kiadis.

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Cheffchen
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25 Sep. 2023 14:22 #122674 von Cheffchen
@Kiadis,

kann nicht sein, bei 4.4 gibts erst ab 8 Jahre bei überwiegend selbständig 1 Punkt.

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout

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Kiadis



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26 Sep. 2023 00:35 #122682 von Kiadis

@Kiadis,

kann nicht sein, bei 4.4 gibts erst ab 8 Jahre bei überwiegend selbständig 1 Punkt.
Hier liegt ein Missverständnis vor.
Im Pflegegradrechner haben die Module die Kennung 1-6, im MD Gutachten 4.1-4.6. Die 4 am Anfang steht dabei übergreifend für "Module des Begutachtungsinstruments".
Ich habe mich allgemein auf das Modul 4.4 (Selbstversorgung) bezogen, nicht auf dein Eintrag "Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare", der im Gutachten unter 4.4.4 geführt wird.

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