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Nachteilsausgleich? in Schule
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
26 Mai 2017 15:11ich habe fast alle Beiträge zu diesem Thema gelesen. Wir sind immer noch hin und hergerissen, weil wir nicht wissen, was zu tun ist. Heute gab es für unseren Sohn die versetzungsentscheidende Mathe-Schulaufgabe 8. Klasse. Zum ersten Mal ist er währenddessen in den krassen Unterzucker gerauscht und es ging bei ihm nichts mehr. Als er es der Lehrerin gesagt hatte, meinte sie nur: "Wenn die Arbeit erstmal begonnen wurde, muss sie gewertet werden." Stimmt das? Lucas hat es seit dem Diabetes wirklich schwerer beim Lernen mit Konzentration, und er braucht viele Pausen. Er war vorher ein Musterschüler und ist sehr clever. Mittlerweile droht das Scheitern auch durch solche Ereignisse bei Arbeiten, Abfragen mit zu hohem BZ etc., weil kein Lehrer gewillt ist, darauf Rücksicht zu nehmen. Die werden sogar pampig. Was ihm schon alles als "Ausrede" unterstellt wurde...Es ist zum Heulen, und ich bin so traurig vor Mitgefühl. Wie sieht das Ganze für unsere Kinder denn rechtlich aus? Das Gesundheitsamt sagte mir in Nürnberg, für Diabetiker-Schüler gebe es keinen Nachteilsausgleich! Hilfe!
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
26 Mai 2017 16:04Dialu schrieb:Als er es der Lehrerin gesagt hatte, meinte sie nur: "Wenn die Arbeit erstmal begonnen wurde, muss sie gewertet werden." Stimmt das?Warnung: Spoiler!
Ja, so lautet allgemein die Regel.
Ich weiß noch, dass besonders in der Oberstufe die Lehrer vor jeder Klausur gefragt haben, ob sich jeder von uns auch wirklich gesund und fit fühlt, denn sobald die Aufgabenblätter ausgeteilt wären, könnten sie kein "krank" mehr akzeptieren.
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
26 Mai 2017 16:51 - 26 Mai 2017 16:53Dein Kind hätte warten müssen, bis wieder alles in Ordnung wäre und dann weitermachen. Die Zeit dürfte nicht angerechnet werden. Oder sehe ich das falsch?
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
26 Mai 2017 20:54Natürlich kann es immer mal passieren, dass man während einer Arbeit zu hoch oder zu tief ist ... aber das sollte ja doch die Ausnahme sein. Und wenn´s denn so ist, schnell gegen regulieren, dem Lehrer Bescheid geben und weiter machen.
Einen Nachteilsausgleich gibt es nur in Form von mehr Zeit für eine Arbeit. Aber in der 8. Klasse. Seid ihr sicher, dass die Konzentrationsschwierigkeiten keine anderen Ursachen haben?
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
26 Mai 2017 22:56Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
27 Mai 2017 02:33 - 27 Mai 2017 02:39wegen zukünftigen Nachteilsausgleic solltest dich im Kultusministerium erkundigen, wenn Amtsarzt keine große Hilfe ist.
Für diese Arbeit ist natürlich der Drops gelutscht da kein Nachteilsausgleich und der Lehrer im Sine der gleichberechtigung nichts machen kann/muss.
Wenn ein hast kommt es drauf an was mit DiaDoc und Schule vereinbart, da gibts wege mit BZ am Anfang und Ende auf Arbeit Notieren oder auch zwischen messungen, wenn der Doc dann Schreibt das unter XX gegenreguliert werden muss mit X min Pause, ist das eine feste Regel, mit der auch ein Lehrer Arbeiten kann/muss.
Das mit dem Spielraum ist so ein ding, Lehrer macht bei den ein und den anderen aber bei ein anderen nicht und der regt sich verständlich auf und Eltern drohen mit klage, alles schon vorgekommen.
Cheffchen
Edit: was hat Gesundheitsamt mit Nachteilsausgleich zu tun? das macht doch euer Diadoc.
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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
27 Mai 2017 08:33Das muss der Erziehungsberechtigten machen. Mir sagte man, er sei beim Schulamt zu beantragen.
Im Internet steht, als formloses Schreiben, den Antrag an der Schule stellen und dort würde das in der Klassenkonferenz entschieden. Die Konferenzen finden meist um die Zeit statt, wegen der Noten der Zeugnisse.
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
27 Mai 2017 10:57Um welche Entscheidung geht es denn in der achten Klasse bei euch? Die Entscheidung für eine weiterführende Schule fällt doch schon in der vierten Klasse oder irre ich mich?
Im Nachhinein kann man meines Wissens nichts mehr beantragen - höchstens eben eine (mündliche) Nachprüfung, wenn die Leistungen von den vorherigen um mehr als zwei Noten abweichen. Allerdings sind die Nachprüfungen nicht einfacher, also es lohnt sich wirklich nur, wenn die Leistungen sonst wesentlich besser waren und durch den Unterzucker stark getrübt wurden. Wenn diese Schwankungen natürlich täglich auftreten, so dass seine Leistungen ohnehin nicht gut sind, wird es schwierig.
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
27 Mai 2017 14:03Danke für die Antwort!
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Re: Nachteilsausgleich? in Schule
28 Mai 2017 09:25Sina war noch im Krankenhaus da wurde uns per Email mitgeteilt dass die Schule entschieden hätte, Sina natürlich einen Nachteilsausgleich zu gewähren und dass dieser bei Meldung wegen Unterzuckerung bei Klassenarbeiten zum Einsatz käme als zusätzliche Arbeitszeit hintenraus und dass sie jederzeit während des Unterrichts messen, essen, trinken darf.
Ich kannte den Begriff damals noch gar nicht und habe erstmal gegoogelt. Da hatte sie auch noch keinen Schwerbehindertenausweis. Die Schule hat das nur aufgrund unserer Diabetesmeldung und "Kind ist im Krankenhaus" gemacht.
Dialu: Mit 117 würde meine Tochter nicht in eine Klassenarbeit gehen. Sie schaut immer dass sie Puffer hat und startet meist so um 180 rum, wirft dann aber schon bei 130 was kleines ein, damit sie keine Probleme bekommt. Den Nachteilsausgleich hat sie nie gebraucht, bis auf Essen/Trinken im Unterricht.
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