Plegegeld und Behinderungsgrad, wie sieht das bei Euch aus ?
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wir haben auch einen ablehnenden Bescheid auf unseren Antrag auf Pflegegeld erhalten. Bei uns ist aber zumindest noch jemand ins Haus gekommen.
Diese Gutachterin hat uns vieles gefragt, Jonas befragt, alles fein säuberlich aufgezeichnet und ist dann wieder entschwunden.
Eine Zeit später kam der ablehnende Bescheid. Der ezitliche Aufwand sei zu gering. Es fehlen drei Minuten zum Errreichen der Pflegestufe I.
Nun habn wir festgestellt, dass es sich dabei um einen einfachen Rechenfehler handelt. Jonas nimmt am Tag eine Mahlzeit mehr zu sich, als berechnet wurde. Damit wären wir eigentlich über die geforderte Minutenzahl an Pflegemehraufwand gekommen.
Aber anstatt die Berechnung entsprechend zu korrigieren, kommt heute ein weiterer Gutachter des MDK. Mal sehen, was der nun in seinem Gutachten als Ablehnungsgrund findet.
Grundsätzlich ist aber in der Rechtsprechung aller Instanzen, einschliesslich BSG, eindeutig der rote Faden zu erkennen, dass einem Diabetiker ohne weitere Erkrankungen keine Pflegestufe zuerkannt werden soll. Das Sozialgericht Hamburg hat vor langer Zeit einem Diabetiker eine Pflegestufe zuerkannt. Die wurden vom Bundessozialgericht ganz schnell zurückgepfiffen.
Dass Blutzuckermessung, Insulininjektionen und Kontrolle der Injektionsstellen keine Pflegemaßnahmen sondern Behandlungspflege ist, darüber brauch man nicht zu streiten. Das ist so und bleibt daher zu recht unberücksichtigt. Für die Behandlungspflege und damit im Zusammenhang stehende Leistungen sind ggf. die Krankenkassen zuständig.
Ich finde es aber auch ziemlich drastisch, dass der MDK rein nach Aktenlage entschieden hat. Oder hattest du Pflegetagebücher, ärtzliche Dokumente, Tagesablaufdarstellungen und das ganze Zeug deinem Antrag beigefügt?
Dann ist ein Besuch des MDK tatsächlich überflüssig. Aber wer macht das schon?
Du hast natürlich die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, schon allein um damit Frustbewältigung zu betreiben. Aber viel Hoffnung solltest du dir nicht machen.
Gruß
Michael
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du hast natürlich grundsätzlich Recht damit, das Messen uns Spritzen als
reine Behandlungspflege gelten und somit nicht in die Pflegezeit einfliessen.
Es gibt aber ein BSG-Urteil in dem dem Kläger 6 Minuten für BZ-Messung
und Insulinabgabe anerkannt wurden weil diese morgens im sachlichen
Zusammenhang mit dem Aufstehen stehen und somit den Pflegenden
dementsprechend zeitlich binden.
Entschieden vom BSG am 28.05.03 unter B 3 P6/02 R
Kläger: Geburtsjahr 1996, Diabetes Typ 1 seit 1997
Vielleicht hilft das ja die fehlenden Minuten zu erreichen
Gruß,
Torsten
Sofie geb. 04/2001 - DM1 seit 11/2003
"Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden völlig einig sind, ist ein verlorener Abend."
Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker
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danke für deinen Hinweis auf dieses BSG-Urteil.
Aber leider muss ich dir widersprechen. Das Urteil besagt nämlich, dass der Aufwand für das morgendliche Insulinspritzen außer Betracht zu bleiben hat. Siehe Punkt 3, Abs. 3 der Urteilsbegründung.
Schade, auch da werden wir die fehlenden Minuten nicht herbekommen.
Für alle Interessierten steht hier der Link zum Nachlesen des Urteils:
www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/ex...153&exportformat=PDF
Trotzdem, danke...
Gruß
Michael
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das ist ja interssant... warum habe ich eine komplett andere Urteilsbegründung ?
(in der übrigens nirgends auf das LSG-Urteil aus 2002 eingegangen wird)
Schau mal hier:
www.aebertconsulting.de/BSGB3P602R.jpg
Wie gesagt auch unter B 3 P 6/02 R...
Wäre ja echt schade wenn das nicht weiterhelfen sollte.
Gruß,
Torsten
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habe deinen Link angeklickt. Aber besonders vielsagend bzw. weiterhelfend ist der für mich leider nicht.
Hast du vielleicht das komplette "komplett andere" Urteil, dass du ansprichst?
Bei solchen Textauszügen wie auf dem Link ist immer vorsicht geboten. Auszüge aus dem Zusammenhang gerissen, können eine andere Bedeutung erhalten, als sie tatsächlich haben.
Bei Verfahren vor dem BSG handelt es sich um Berufungsverfahren. In diesen Verfahren werden Urteile der Vorinstanz überprüft. In den Urteilsbegründungen werden diese Urteile in ihren strittigen Passagen dann nochmals wiedergegeben, um sie dann anschließend rechtlich zu würdigen.
Daher ist es immer wichtig, dass komplette Urteil zu kennen bzw. zu lesen.
Wäre schön, wenn du mir und dem Forum die dir bekannte Urteilsbegründung als Ganzes zukommen lassen würdest. Wenn es dieses "sechs-Minuten-Urteil" tatsächlich gibt, wäre das sicherlich interessant für viele hier im Forum.
Danke für deine Hilfe
Gruß
Michael
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Unsere Tochter ist im Oktober 05 an Diabetes Typ1 erkrankt
sie ist heute 6 Jahre alt .
Jetzt ist unser Sohn im April 06 auch an Diabetes Typ 1 erkrankt
er ist erst 2 Jahre alt.
Nun haben wir zwei Kranke Kinder mit Diabetes gilt dort ein anderes
Gesetz für Pflegegeld oder haben wir da auch wenig Chancen.
Vielleicht hat ja einer von Euch einen Tipp für uns, wir würden uns sehr freuen.
Mfg Steffen
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Hallo an Alle
Unsere Tochter ist im Oktober 05 an Diabetes Typ1 erkrankt
sie ist heute 6 Jahre alt .
Jetzt ist unser Sohn im April 06 auch an Diabetes Typ 1 erkrankt
er ist erst 2 Jahre alt.
Nun haben wir zwei Kranke Kinder mit Diabetes gilt dort ein anderes
Gesetz für Pflegegeld oder haben wir da auch wenig Chancen.
Vielleicht hat ja einer von Euch einen Tipp für uns, wir würden uns sehr freuen.
Mfg Steffen
Hmm ich kann dir nicht sagen wie deine Chancen stehen, aber wenn ihr das durchbekommt, dann wäre es vielleicht interessant zu wissen ob man das auch rückwirkend bekommen kann, geht bei einigen Sachen (KFZ-Steuer, Lohnsteuer,...)
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einerseits finde ich es ja ganz gut, wenn manche diese Pflegegeldanträge genehmigt bekommen, aber ehrlich gesagt, wüsste ich jetzt nicht, wofür ich diesen stellen sollte.
Meine Tochter ist 31M alt und hat DM seit Juni 05, da war sie 21M alt. Der "Mehraufwand" seitdem: 4x Spritzen und 7x messen, wie lange dauert das insgesamt 10 min? Fürs Essen braucht sie immer noch genauso lange wie vorher, allerdings ist sie in manchen Dingen schon selbständiger als vor einem Jahr. Gut, ich bin vielleicht öfter beim KiA als normal und 2-3x/Jahr im KH zur Kontrolle, aber das kann man sicherlich nicht für so einen Antrag heranziehen. Wenn man finanzielle Unterstützung bekäme, um eine Tagesmutter zu bezahlen, weil kein KiGa ein Diabetes-Kind nehmen will, dann würde ich das befürworten.
LG Lili
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wenn man einen tatsächlichen Aufwand von nur 10min für den Diabetes
eines 31M alten Kindes hat, dann braucht man natürlich kein Pflegegeld...
und man bekommt auch keines, weil die Aufwände eben nicht den
gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Ich kann mich ja irren, aber ich glaube das nur wenige Eltern mit lediglich
10min Mehraufwand täglich hinkommen.
Jeder Diabetes ist anders und jedes Kind erlebt den Diabetes anders.
Daher gibt es auch viele Familien die auf die Pflegeversicherung dringend
angewiesen sind und damit nicht einmal ansatzweise ihre durch die
Krankheit enstandenen finanziellen Verluste ausgleichen können
(z.B. wenn die Mutter oder der Vater die Arbeitsstelle aufgeben musste)
Gruß,
Torsten
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ich meine die 10 Minuten gemessen daran, dass die Betreuung eines Kleinkindes eh schon ein 24-Stunden-Job ist, wickeln, 5 Mahlzeiten am Tag, Beschäftigung, rausgehen, etc. Deswegen meine ich, einen großartigen Mehraufwand sehe ich da nicht. Es wird halt nur in dem Moment schwierig, wo ich wieder arbeiten will/muss und die KiGä nicht flexibel genug sind, sich auf so eine Situation einzustellen. Wobei meine Tochter sowieso nur halbtags im KiGa wäre, sprich 1x müssten sie messen und darauf achten, dass sie ihre Brotzeit isst.
In Norwegen werden Kinder mit chronischen Krankheiten übrigens bevorzugt im KiGa aufgenommen, nur mal am Rande bemerkt.
LG Lili
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