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Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
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Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
10 Okt. 2019 18:32wir haben endlich eine Kindersitterin für unsere Tochter gefunden und möchten diese über die Verhinderungspflege vergüten.
Nun haben wir uns schon ein wenig damit beschäftigt, hatten zwischendurch die Info, sie könnte die Übungsleiter pauschale in Anspruch nehmen, was jedoch nach unserer Recherche nucht korrekt ist.
Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus? Muss unsere Sitterin eine Steuererklärung machen? Ab welchem Betrag? Muss sie ein Gewerbe anmelden oder einen Minijob? Wäre euch dankbar für eure Hilfe.
Herzliche Grüsse Antje
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
10 Okt. 2019 19:55 - 10 Okt. 2019 20:03ich denke Du wirfst hier einige Begriffe die nichts miteinander zu tun haben durcheinander...
450 Job meldest Du bei Der Bundesknappschaft an (wenn Du das willst), dann kannst Du Ihr 450€ im Monat bezahlen, oben drauf bezahlst Du nochmal ca.30% Krankenkasse/Renntenvers. pauschal - Achtung Sie ist dann nicht Krankenversichert ( jedenfalls nicht darüber)
Übungsleiterpauschalen kann jeder in seiner Steuererklärung angeben diese sind - sehr vereinfacht gesagt - Steuerfrei. Wenn ich das richtig im Kopf habe, geht das nur bei gemeinnützigen Organisationen- Ich denke also Du hast recht, das dieses nicht geht.
Jeder muss grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, ( fast) egal was man verdienen.
Wenn deine Frage lautet, muss Sie Einkünfte versteuern lautet die Antwort ja - außer bei dem 450€ Job, da zahlt Ihr alle Kosten über die 30% Pauschale
Sie kann jederzeit eine Gewerbe anmelden, das versteuert Sie grundsätzlich nach Ihrem persönlichen Steuersatz ( also zw. 25-45%) zzgl. der MwSt. (die MwSt, die muss Sie komplett abführen)
Es gibt irgendeinen Freibetrag zw.18.000€-24.000 / Jahr glaube ich. - der ist steuerfrei ( wenn Sie keine sonstigen Einkünfte ( von einem Hauptjob ) hat.
Also, die Frage die Du Dir beantworten musst ist folgende.
Was soll Sie im Monat „bekommen“ wenn 450€ langen melde Sie als Minijob für Haushsltsnahe Dienstleistungen an ( Google das so) , diese kannst Du bei der Steuer grundsätzlich absetzen.
Soll Sie mehr bekommen, dann muss Sie ein Gewerbe anmelden.
Stundenlohn darfst Du mit 20-30€ kalkulieren ( ich würde das dafür nicht machen, aber....)
Warum so hoch fragst Du jetzt, nun weil Sie eben noch Steuern zahlen muss.
Willst Du es einfach, melde Sie auf 450€ an..
Verhinderungspflege kenne ich nur von meiner Mutter die eine Pflegestufe hat.
Ich denke um diese durchführen zu dürfen, brauch man irgendeine Qualifikation - das sagt Dir die Krankenkasse deines Kindes.
Brauchst Du weitere Hilfe schreib mich direkt an, oder besser frag einen Fachmann also den Steuerberater.
Erstberatung kostenneutral , wenn Du das Mandat erteilst. Falls nicht ca. 150€
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
11 Okt. 2019 13:43Es gibt aber immer mehr KK, da kannst die Verhinderungspflege vereinfacht abrufen, das läuft über Nachbarschaftshilfe, so geht das auch ohne Qualifikation und große nachweise, einfach mal fragen.
Ansonsten Zahlst du das und ist Kindersitter ihr ding, was sie macht.
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
11 Okt. 2019 20:22Wenn ihr das habt, einfach bei der Pflegekasse anrufen. Die schicken einem dann Formulare zur Beantragung auch von privaten "Pflegekräften" zu. Diese brauchen keine besondere Ausbildung und du kannst mit der Sitterin den Stundenlohn selbst absprechen. Natürlich nur im vorgegebenen Budget der Pflegekasse:
"Die Kosten hierfür werden bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse mit maximal 1.612 Euro an Pflegegeld übernommen. Dieser Anspruch besteht ab dem Pflegegrad 2 und wenn mindestens sechs Monate häusliche Pflege vorausgegangen sind."
Wir hatten auch schon eine Verhinderungspflege über einen Pflegedienst, die rechnen dann über die Pflegekasse direkt ab. Zur Zeit haben wir eine Bekannte, die wir dann in Bar gegen Quittung bezahlen, dann reichen wir das bei der Kasse ein und bekommen es wieder überwiesen. Läuft eigentlich ganz gut, nur leider ist die Bekannte jetzt selbst schwer erkrankt und ich muss mich wieder um wen Neues kümmern..
Wie die "Kindersitter" das dann bei der Steuer angeben müssen, das weiß ich leider auch nicht, aber das ist ja dann deren Sache.
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
11 Okt. 2019 21:40Pflegegrad 2 und den Antrag der KK haben wir vorliegen.
Wir haben ein junges Mädchen gefunden, das srlbst Diabetes hat und unsere Tochter sofort ins Herz geschlossen hat.
Auf ihre Nachfrage beim Finanzamt war halt die Antwort, sie müsste ein Gewerbe anmelden und eine Steuererklärung machen. Unsere Pflegekasse meinte, es wäre ein Ehrenamt. Dazu sind die Voraussetzungen m. E. nach nicht gegeben.
Da wir sie wirklich sehr gut zu uns passt, möchten wir sie unterstützen und daher meine Nachfrage hier....
Ich habe inzwischen Kontakt zum Steuerberater aufgenommen.
Beste Grüsse Antje
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
14 Okt. 2019 00:17Die Antwort würde mich auch interessieren.
Mein bisheriger Wissensstand dazu ist, dass diese "Pflegegelder" eine Grauzone sind - und Privatpersonen sie nicht angeben müssen.
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
17 Okt. 2019 17:30ich habe inzwischen Unterlagen vom Steuerberater bekommen, in denen steht, dass die Weitergabe von Pflegegeldern kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung besteht.
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
17 Okt. 2019 17:50das bedeutet ja nur das du keine KK oder Rentenversicherung zahlen musst.
Eine Steuererklärung müsste sie es dennoch machen und das angeben, wo natürlich die frage ist ob das Sinn macht bzw. was passiert wenn sie das nicht macht (denke mal nichts).
Also bleibt es dabei
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
18 Okt. 2019 06:00ja korrekt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte sie eib Gewerbe anmelden und muss eine Steuererklärung machen.
Allerdings werde ich eher verwirrter so mehr ich darüber lese und bin mir nicht ganz sicher.
Akkie
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Re: Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
21 Okt. 2019 10:49Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.