Hallo Nadine,
wenn es so ist, wie du es beschreibst, hat Leya m.E. Anspruch auf einen Integrationshelfer für die Fahrt zur Schule inkl. Übernahme der Fahrtkosten. Das hat nichts mit dem Status B zu tun.
Unser Integrationshelfer ist für die Schulzeit bewilligt, ausdrücklich auch für Klassenfahrten, Wandertage, Lesenächte u.a. inkl. Übernahme der Eintrittsgelder und Fahrtkosten.
Wenn ein Kind wegen seiner Krankheit Begleitung im Bus zur Schule braucht, dann ist das ein Fall für die Übernahme durchs Amt. Ihr müsst das nur ausdrücklich beantragen, da ihr sicher nichts automatisch geschenkt ebkommt. Du brauchst dafür sicher ein Attest vom Arzt und es wäre sicher hilfreich, wenn du einen Nachweis über deine/eure Arbeitszeiten hättest, dass es nicht in deinen Möglichkeiten liegt dein Kind täglich zur Schule zu bringen.
Bei uns an der Schule gab es einen Jungen mit Entwicklungsverzögerungen, der in der ersten Klasse eine Einzelfallhelferin hatte, die aufpassen sollte, dass er mitkommt. Sie hat ihn jeden morgen vom Frühort abgeholt, in den er ab um 6 geht, da die Eltern beide früh arbeiten, und ihn zur Schule begleitet, damit er nicht "verloren" geht.
By the way - warum hast du eigentlich keine Monatskarte, wenn du so oft und auch zur Arbeit mit dem Bus fährst? Bei uns lohnen sich Monatskarten ab 8 Fahrten in der Woche und es ist ja auch einfach entspannter, wenn man nicht ständig an den Fahrschein denken muss.
lg
Tina
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