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Schwerbehindertenausweis als Kind und dann ab 16 ?

monday
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Diamant Schreiber
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15 Mai 2011 10:23 #55512 von monday
Hallo zusammen,
meine Tochter ist 16 und wir haben diesen Verwaltungsakt gerade hinter uns gebracht.
Wir wurden vom Versorgungsamt angeschrieben und als wir nicht reagierten auch ein 2. Mal. Und es klang auch so, dass wir antworten müssten. Von dem Text habe ich ersteinmal nicht allzuviel verstanden und mich erst einmal schlau gefragt, aber so ganz viele konkrete Antworten habe ich von niemandem bekommen. Aber es ging darum dass wir uns dazu äußern konnten und begründen konnten, ob wir das Merkzeichen "H" noch weiter haben könnten. (Das wird aber wenn nicht irgendwelche weiteren Beeinträchtigungen bestehen in der Regel abgelehnt.)
Dann habe ich mit meiner Tochter darüber gesprochen, was sie möchte und bin mit ihr Vor- und Nachteile eines solchen Ausweises durchgegangen.
Sie fühlt sich absolut nicht behindert in dem Sinne, trotzdem sieht sie es auch so, dass sie ihr Leben nicht so frei leben kann, wie andere in ihrem Alter. Und wenn ihr so ein Ausweis zum Ausgleich dafür einige Vorteile einbringt empindet sie das als in Ordnung. Ein weiters Argument war bei uns, dass sie studieren möchte und für das Studium der Ausweis Vorteile bei der Studienplatzvergabe haben kann. Also haben wir dann auf das Schreiben reagiert unsie bekam zum einen eine Verlängerung des Merkzeichen "H" während der Dauer der erneuten Antragsstellung (also hat es sich gelohnt ersteinmal nicht zu reagieren und die Sache zu verzögern...) und hat jetzt 50% ohne Merkzeichen "H". Vorher hatte sie 40%. Auch die 50% bringen noch steuerliche Vorteile aber "nur" um die 400 €.
Gruß Vera

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Juli
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Diamant Schreiber
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15 Mai 2011 13:00 #55516 von Juli
Ich habe mir im April einen Vortrag zum SGB bei einem Ärztesymposium angehört. Demnach ist es so, dass man seinen Status als "Schwerbehinderter" NICHT einfach zurück geben kann. Dieser Status ist dann festgeschrieben und zwar unbegrenzt! Das heißt dann, dass ein Kind eben nicht sagen kann, es will mit 16 jetzt nicht mehr "schwerbehindert" sein ...!
Ich denke aber, dass das beim Merkmal "H" anders ist, denn da wird ja unterstellt, dass die Hilfbedürftigkeit mit dem Erwachsenwerden wegfällt.

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Gottwalt
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Diamant Schreiber
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15 Mai 2011 18:46 #55523 von Gottwalt
Hallo Juli,

Ds stimmt so nur, wenn der Bescheid erstens richtig ist und sich zweitens nichts ändert.
Es ist aber jederzeit ein Verbesserungsantrag möglich, wenn sich die Umstände ändern.
Beispiel: Ein Diabetiker kann nach Ende des Studiums aufgrund des regelmäßigeren Lebens oder wegen der Ändung des Langzeitinsulins und des stabileren Stoffwechsels in der Regel mit einer Mischspritze (Lantus und Humaninsulin) und zusättzlich zwei Mahlzeitenspritzen gut auskommen, während er früher zweimal Verzögerungsinsulin und bis zu fünf Mahlzeiten- und Korrekturspritzen benötigte. Also wird er von GdB 50 und schwerbehindert auf GdB 40 und nicht mehr schwerbehindert zurückgestuft.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Gottwalt
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15 Mai 2011 20:54 #55528 von Gottwalt
Ach ja, noch eine Nachbemerkung: Die Bescheide für die Kinder sind ja befristet und werden NICHT automatisch verlängert. Dies ist im Übrigen auch bei Erwachsenen so, wenn mit einer Verbesserung zu rechnen ist bzw. eine solche nicht völlig unwahrscheinlich ist.
Also, es gibt zwei Möglichkeiten, den Status "schwerbehindert" wieder zu verlieren:
1. Der Bescheid ist befristet (üblicherweise immer bei Kindern) und es wird nach Ablauf kein neuer Bescheid beantragt
2. Es tritt eine Verbesserung ein und einem Verbesserungsantrag wird stattgegeben (siehe mein anderes Beispiel).

Dies gilt im übrigen auch bei anderen Erkrankungen: Ein Junge hier in der Nachbarschaft litt bis vor zwei Jahren an schwerem Asthma bronchiale. Aufgrund einer Therapie-Umstellung ist er seit zwei Jahren praktisch beschwerdefrei, dementsprechend verlor er seinen Schwerbehinderten-Status.

Lieben Gruß

Gottwalt

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TinaSchnecke
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16 Mai 2011 08:27 #55535 von TinaSchnecke
Ich freue mich, dass hier so ausgiebig zum Thema diskutiert wird, aber so richtig weitergeholfen hat es mir noch nicht :huh:
Ich stimme mit euch überein, dass unsere Kinder durch ihren Diabetes behindert werden. Ich hätte auch kein Problem damit das zu "dokumentieren", aber ich hab ja auch schon einen guten Job... Es geht ja nicht um meine Zukunft. Und ich bin mir nicht sicher, ob 10 Jahre Steuervorteile für uns Eltern ggf. später auftretende Probleme für meinen Sohn wettmachen.
Mein Sohn ist erst 5, es hat also noch keinen Sinn mit ihm darüber zu reden.
An die Rechte für den GdB ab 30, ist ja die Offenbarungspflicht gekoppelt, d.h. wenn mein Sohn irgendwann mal im Bewerbungsgespräch danach gefragt wird, dann muss er bei einem GdB >= 30% angeben, dass er behindert ist und leider gibt es viel zu viele Arbeitgeber, die lieber eine Strafe bezahlen, als eine Behindertenquote zu erfüllen. Und wenn er keinen Job bekommt, dann kann er auch nie die Vorteile des Behindertenstatus nutzen, wie Steuerfreibetrag oder Zusatzurlaub.
Ist wirklich der gesamte Bescheid für Kinder befristet und nicht nur das Merkmal H? Gibt es hier jemanden, der keine Neufeststellung beantragt hat, bekommt man dann einen Bescheid über einen GdB von 0?
Oder hat jemand eine Neufeststellung auf <30%, z.B. 20 oder 25% erreicht? Stell ich mir schwierig vor, wenn man vorher 50% hatte und sich an der Krankheit nicht wirklich was geändert hat.
Oder ist das ganze vielleicht gar kein Thema, weil unsere Kinder so darein wachsen, dass sie mit ihrem Behindertenstatus ganz selbstverständlich umgehen?

Grüße
Tina

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Gottwalt
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16 Mai 2011 08:55 #55536 von Gottwalt
Hallo,

unser Bescheid ist sogar befristet bis zu seinem 11. Geburtstag, keine Ahnung warum. Laut Aussage der Versorgungsamts-Mitarbeiterin machen die das so. Ein erneuter Bescheid erfolgt nur auf erneute Beantragung.

Generell ist natürlich das Thema sehr zweischneidig. Sowohl unser Diabetologe als auch unsere zwei erwachsenen Nachbarn mit Diabetes mellitus Typ 1 sagten sehr eindringlich, daß man schon aus Gründen der eigenen Sicherheit unbedingt seinen Arbeitgeber und auch Kollegen auf den Diabetes sowie die Unterzuckerungsgefahr hinweisen sollte, damit diese im Ernstfall richtig handeln. Da ist dann eigentlich der GdB nicht mehr so der Schocker, denke ich. Natürlich weiß jeder Arbeitgeber, daß er solch einen Arbeitnehmer nicht mehr leicht los wird. Aber ein Arbeitgeber weiß auch, daß der Arbeitnehmer ohne bescheinigten GdB mit chronischer Erkrankung die Gleichstellung mit einem behinderten Arbeitnehmer jederzeit beantragen kann und bewilligt bekommt. Das macht für den Arbeitgeber also keinen Unterschied, außer daß er die Vorteile derr Beschäftigung eines (ggf. Schwer-) Behinderten nicht ausschöpfen kann.

Ich weiß, es gibt Arbeitgeber, die gehen das nicht so rational an ...

Lieben Gruß

Gottwalt

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Steffi
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21 Mai 2011 13:19 #55670 von Steffi
Hallo,
ich finde, der Ausweis hat nur Vorteile, wir haben den Ausweis gerade verlängern lassen, bis 16 Jahre gültig, ab 10 Jahre braucht man ein Lichtbild. Meine Tochter hat 50 % und das H. Bei der Lohnsteuer bekommen wir jedes Jahr etwas zurück. Ansonsten liegt der Ausweis eigentlich immer in der Schublade. Manchmal kriegt man vergünstigten Eintritt in einen Freizeitpark, dann nehmen wir den schon mal mit.
Mein Bruder, (37 Jahre alt) hat ebenfalls einen Ausweis (Auch Typ 1) Er hat 50 % ohne das H. Er findet, er hat nur Vorteile dadurch. Er wurde bei der Stellenvergabe bevorzugt, außerdem bekommt er noch 5 Urlaubstage extra. Dann die Steuervorteile. Beim Führerschein hatte er allerdings nicht angegeben, daß er Diabetes hat. Mußte man auch damals nicht zwingend. Ich weiß jetzt nicht, wie das heute ist.
LG Steffi

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23 Juni 2011 13:03 #56653 von
Wir haben den Ausweis vom Sohn diese Woche verlängern lassen. (Ging übringens einfach und problemlos innerhalb von 24 Stunden). Er ist dieses Jahr 16 geworden und wir haben auch den Bescheid vom Amt bekommen, daß sein Grad der Behinderung automatisch neu überprüft wird und wir bitte
Stellung nehmen sollen. Der Ausweis wurde von 50% und H auf 60% ohne Merkzeichen geändert.

Mein Sohn hat jetzt zeitgleich mit den ersten Bewerbungen angefangen. Mercedes z.B. fragt automatisch nach, ob eine Behinderung vorliegt. Für Julian kann das im Moment nur von Vorteil sein. Als Schwerbehinderter wird seine Bewerbung gesondert gesichtet und beurteilt. Von der Schule aus macht er 1 Praktikumstag pro Woche in einer Autowerkstatt und die wissen auch Bescheid und stören sich nicht dran.
Mein Ältester fängt jetzt mit 17 eine Lehre als Bootsbauer an und mußte vorher auch zur Untersuchung beim Arzt ob er den Beruf ausüben kann, oder nicht. Wenn man heute eine Lehre anfängt und unter 18 ist, ist das Pflicht, egal ob Handwerk oder Büro. Hätte er ebenfalls Diabetes, hätte er das sicher erwähnen müssen, also macht es da keinen Unterschied ob er einen Behindertenausweis hat, oder nicht.
Übrigens haben wir von dem Bescheid bisher immer nur bei der Steuer Verwendung gehabt. Anders wollte Julian das nicht und das haben wir unterstützt. In der Schule wissen die Lehrer und Mitschüler von der Diabetes, aber nicht von seinem Schwerbehindertenstatus. Wir sind der Meinung das geht niemanden etwas an und vermeidet Hänseleien.
Marlene

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Marianne
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23 Juni 2011 19:26 #56671 von Marianne
Im ÖD werden schwerbehinderte Bewerber bevorzugt eingestellt (DMler sind da recht beliebt, da für sie kein besonderer Arbeitsplatz eingerichtet werden muss). Und woher soll ein Arbeitgeber wissen, ob jemand einen SB-Ausweis zu Hause in der Schublade liegen hat, solange man keine Ansprüche (Urlaub, Kündigungsschutz) stellt?

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24 Juni 2011 15:16 #56696 von monday
Hallo zusammen,
habe noch eine Seite gefunden, die das ganze Thema Schwerbehinderung ganz gut erklärt, das gute an der Seite ist, es gibt sie auch in leichter Sprache mit Bildern...

www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerb...ehinderung_node.html

Gruß Vera

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