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50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

Emma345
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50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 11:04
#53176
Hallo,wir haben heute den Bescheid erhalten, dass Emma nun 50 % H rückwirkend bekommt, wir hatten vorher nur die 40 % H. Jetzt meine Frage, bzgl. der KfZ Steuerbefreiung. Muss ich dafür das Auto auf Emma ummelden ? Sie ist ja nun erst 5 Jahre. Macht das die Autoversicherung, wird es dann nicht unnötig teuer in Sachen Versicherung ? Habt Iht noch einige Tipps für mich ?
Danke für eure Antworten
Skadi

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MarieR
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 13:18
#53182
Hallo,
Ihr müsst das Auto beim Kfz-Amt auf Emma ummelden, damit Ihr von der Kfz-Steuer befreit seid. Bei uns ging es innerhalb von fünf Minuten. Ich hatte ne Vollmacht meines Mannes dabei, dass ich für ihn mit unterschreiben darf, denn es müssen beide Erzieherungsberechtigten unterschreiben.
Vom Amt kam noch der Hinweis, dass das Auto wirklich nur für Fahrten für/mit dem Kind genutzt werden darf.
Alles in allem aber total unkompliziert!
Maja
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liliana
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 14:30
#53184
Die Befreiung habe Ich einen Jahr lang gehabt, danach habe ich verzichtet...denn was soll das? Ich bin auch in die Arbeit gefahren und hatte immer ein unschönes Gefühl dabei , das jetzt mich Polizei aufhält, oder Falls ein Umfall passiert, und Ich erklären muss, wieso ist das Kind nicht im Auto, oder das Ich dann beweisen soll, dass Ich im Interessen des Kindes unterwegs bin... Weil Ich spät- und -Nachtdienst damals hätte...währe das ganz blöd zu erklären, dass Ich gerade um die Zeit wegen meinen Kind unterwegs bin... Obwohl ist Arbeiten auch nicht im Interessen des Kindes, wenn man 50 km täglich fahren muss und rechtzeitig zu Hause sein soll, auch genau im Interessen des Kindes? Aber was solst...die Beamten denken da ganz anders...
l.g.vivi
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 15:22
#53187
MarieR schrieb: Hallo,
Ihr müsst das Auto beim Kfz-Amt auf Emma ummelden, damit Ihr von der Kfz-Steuer befreit seid. Bei uns ging es innerhalb von fünf Minuten. Ich hatte ne Vollmacht meines Mannes dabei, dass ich für ihn mit unterschreiben darf, denn es müssen beide Erzieherungsberechtigten unterschreiben.
Vom Amt kam noch der Hinweis, dass das Auto wirklich nur für Fahrten für/mit dem Kind genutzt werden darf.
Alles in allem aber total unkompliziert!
Maja

Hallo Maja,

habt ihr denn ein Auto, dass ihr nur für besagte Fahrten benutzt? Wir haben nur ein Auto und damit fahren wir natürlich auch ohne Kind/er. Da lassen wir das mal lieber, oder?

LG Heike
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Emma345
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 15:48
#53189
Siehst du, so habe ich es noch garnicht betrachtet. Also vielen Dank für den Hinweis. Dann bringen uns die 50 % noch nichts, erst, wenn Emma mit Bus und Bahn fährt :)

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Wenke
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 16:09
#53190
Emma345 schrieb: Siehst du, so habe ich es noch garnicht betrachtet. Also vielen Dank für den Hinweis. Dann bringen uns die 50 % noch nichts, erst, wenn Emma mit Bus und Bahn fährt :)

Ist bei uns auch so.
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Charly54
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 18:45
#53192
Huhu,

also mal ehrlich, wer soll denn das kontrollieren?
Die Beamten die Verkehrskontrolle machen, die interessiert ob du getrunken hast, ob du im Besitz der Papiere bist und ob du nach Vorschrift fährst aber ganz sicher nicht ob du für deinen Mann, Freunde oder für deinen Sohn einkaufen fährst. Das steht nirgendwo geschrieben, das du KfZ-Steuer befreit bist und warum.
Ob das die Versicherung interessiert weiß ich nicht, kann ich mir aber auch nicht vorstellen.
Die KFZ-Steuer betrifft die Stadt und nicht die Versicherung. Im Schadensfall wollen die wissen was passiert ist und mit wem aber nicht warum du ausgerechnet um die Uhrzeit, dort lang gefahren bist. Wäre ja noch schöner.

Wenn man einkaufen fährt, kauft man auch für sein Kind ein und wenn man das einmal nicht tun, muss man ja nicht gleich eine Meldung beim Finanzamt machen. ;)
Wenn ich auf Arbeit fahre, dann nehme ich u.a. das Auto um im Notfall schnell bei meinem Kind sein zu können. Ich habe die Fäden des DM-Management in der Hand, also muss ich auch schnell da sein können. Auch Nachts. ;)

Solltest du eine Ummeldung doch noch in Erwägung ziehen, dann mache es so schnell wie möglich. Die KFZ-Steuerbefreiung wirkt erst ab dem Tag der Ummeldung und nicht rückwirkend.

@Wenke
wir haben zwei Autos, da ging das leichter. Wie es mit einem Auto ist, weiß ich nicht.

Viele Grüße, Katrin
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liliana
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 18:54
#53193
Auf dem Fahrzeugschein ganz Unten wird einen Stempel platziert..."nach §§ so und so...ist der Besitzer dieser Auto...von das und dies befreit"...sowas in der Richtung...
Der Polizei kennt sich damit ganz gut aus...Eine Ausrede, das Ich schnell bei meinen Sohn sein muss...hilft nichts...
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Emma345
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 19:39
#53197
Angenommen, man wird " erwischt ", was mögen die Konsequenzen sein ? Steuern zurückzahlen ? Also wenn ich mal überlege, wie oft ich in meinen Führerscheinleben schon angehalten wurde, sind es glaube ich ganze zweimal gewesen, dass in 16 Jahren. Aber wie es dann so ist, wird man promt angehalten. Ich werde mal eine Polizistin befragen.

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MarieR
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Re: Aw: 50 % rückwirkend Kfz Steuerbefreiung

17 Feb. 2011 21:45
#53203
Mein Auto ist die "Familienkutsche" und idR bringe ich Marie zum Kiga & Co. Ich sehe es auch so, wenn ich arbeiten gehe: irgendwie bin ich halt doch im Auftrag des Kindes unterwegs, um im Notfall schnell im Kiga zu sein.

Gestern mußte ich wegen einer Beerdigung nach München fahren, 800km insgesamt. Marie war im Kiga und anschliessend bei der Babysitterin. Da hab ich dann aber doch das Auto meines Mannes genommen. Wenn wir kein zweites Auto gehabt hätten, wäre ich natürlich schon mit meinem gefahren. Übrigens, ich BIN gestern kontrolliert worden und hab das erste Mal in 15 Jahren nen Punkt in Flensburg bekommen. Die Fahrzeugpapiere hatte ich aber dennoch nicht dabei, die hatte mein Mann. Das war für den Polizisten aber nicht tragisch).

Eine Freundin wollte sich mal mein Auto für einen Wochenend-Ausflug nach Holland leihen, aber da habe ich abgelehnt, denn da hatte ich ein ungutes Gefühl.

Worst case kann einem ja nur die Steuerbefreiung wieder aberkannt werden. Aber dazu muß man erst einmal kontrolliert werden.

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