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GdB von 50 für 16 jährigen bewilligt

aron
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21 Jan. 2011 11:53 #45860 von aron
GdB von 50 für 16 jährigen bewilligt wurde erstellt von aron
Hallo zusammen,

unser Sohn ist seit einem Monat 16 Jahre alt und ist seit zweieinhalb Jahren Diabetiker.
Nun wollten wir aus steuerlichen Gründen für die Zeit bis zu seinem 16. Geburtstag das Merkzeichen H nachträglich beantragen.

Heute kam der Feststellungsbescheid!
Es wurde ein GdB von 50 (ohne H)festgestellt und für die Zeit bis zu seinem 16. Geburtstag mit H.

Ich bin jetzt total verunsichert, ob das eine gute Entscheidung war, den Antrag zu stellen...

Kann man das H für die letzten 2 Jahre so stehen lassen und den Behimdertenausweis ablehnen oder die Feststellung komplett rückgängig machen.

Gerade in dem Alter glaube ich, dass die Nachteile eines Schwerbehindertenausweises überwiegen und unser Sohn damit auch nicht glücklich wäre.

Danke, schon jetzt für Eure Antworten!

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iffi27
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21 Jan. 2011 12:03 #45861 von iffi27
Hallo,

einen Schwerbehindertenausweis kann man nicht zurück geben. Ihr könnt aber jederzeit einen Antrag auf Neufeststellung des GdB stellen, wenn sich z. B. die Einstellung deutlich verbessert, könntet Ihr auch 40% erhalten.

Das H gilt immer nur bis zum 16. Lebensjahr. Einen GbB von 50 erhalten Diabetiker nur, wenn sie mehr als 4 Injektionen täglich haben und (!) eine starke Einschränkung der Lebensqualität einhergeht. Vermutlich war das Gutachten eures Arztes so formuliert.

Hier findest du noch weitere Informationen zu dem Thema: www.diabetikerbund-hamburg.de/informatio...chwerbehinderung.htm

Allerdings würde ich das als nicht so schwerwiegend ansehen - welche Nachteile erwartest du denn durch den Ausweis?

Liebe Grüße
Steffi

PS: Unser Sohn hat nach dem 16. Lebensjahr einen GdB von 40% erhalten aufgrund des "sehr guten" Gutachten des Arztes. Zuerst wollte ich Widerspruch einlegen, jetzt warte ich aber auch erst mal ab. Eine Neufeststellung kann man immer noch machen oder später im Berufsleben eine Gleichstellung, wenn man das möchte.

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aron
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21 Jan. 2011 12:38 #45863 von aron
Danke für deine schnelle Antwort!

Ich befürchte, dass es im Berufsleben schwierig werden kann, wenn man sagt, dass man einen Schwerbehindertenausweis hat.

Unser Sohn hasst seine Krankheit und ich denke, mit so einem Ausweis wird er sich gebrandmarkt fühlen.

In seinem Alter möchte man am liebsten gar nichts davon hören und sehen, dass men krank ist und schon gar keinen Behindertenausweis haben. Das wäre sicher anders, wenn er ihn schon immer gehabt hätte.

MfG

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Charly54
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21 Jan. 2011 12:44 #45864 von Charly54
Hallo,

es gibt Diabetiker die Ihren Ausweis in den Schrank legen und nicht mal ihrem Chef davon erzählen. Sie verzichten somit auf alle Vorteile des Schwerbehindertenstatus und gehen ganz normal wie jeder andere auch.

Das muss jeder für sich selber entscheiden aber es wäre eine Möglichkeit. Man muss ja nicht verschweigen das man Diabetes hat aber wer weiß schon das es verbunden mit einem Schwerbehindertenausweis sein kann?

viele Grüße, Katrin

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21 Jan. 2011 14:31 #45868 von
Wir haben nur den Bescheid im Schrank liegen. Für die Steuer ist der ausreichend. Einen Behindertenausweis hat mein Sohn nicht und will ihn auch nicht. Die Ausstelltung des Ausweises hätten wir hier extra beantragen müssen.
Er wird dieses Jahr 16 und wir werden eine Verlängerung des Bescheids beantragen. Es macht sich steuerlich stark bemerkbar und ob er ihn verwendet und beim Arbeitgeber angibt ist seine Sache.
Marlene

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EgonManhold
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21 Jan. 2011 17:02 #45873 von EgonManhold
EgonManhold antwortete auf Aw: GdB von 50 für 16 jährigen bewilligt
Hallo,

es ist sicher richtig, dass man die anerkannte Schwerbehinderung beim Arbeitgeber (AG) nicht melden muss.
Aber man darf dann auch nicht später kommen und etwa die zusätzlichen Urlaubstage verlangen, die einem als Schwerbehindertem mit 50% u.m. zustehen - oder mit erweitertem Kündigungsschutz.
Der AG hat ja auch -ab einer gewissen Betriebsgröße- Vorteile davon, wenn er solche Arbeitnehmer hat. Wenn er die vorgegebene Zahl an beschäftigten mit Schwerbehinderung nicht erfüllt, muss er "Strafe" zahlen.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....

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iffi27
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21 Jan. 2011 22:54 #45886 von iffi27
Hallo,

unser Sohn ist auch 16 und er hatte zwei Jahre den Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 60, mit H, G und B - er fand das eher "lustig", da er sich absolut nicht behindert fühlt. "Behindert ist man nicht, sondern man wird es durch seine Umwelt." - Er empfindet seine Krankheit aber auch nicht als Belastung, eher als ein notwendiges Übel. Der Ausweis ändert auch nichts an seiner Situation. Dann leg den Bescheid doch auch in den Schrank, lediglich, wenn dein Sohn einen "gefährlichen" Beruf ausüben will, muss er was dazu sagen. In einer andren Gruppe habe ich sogar von einem Dachdecker mit DM 1 gelesen - er darf auch nach der Diagnose noch auf dem Dach arbeiten. Natürlich wissen da die Kollegen Bescheid.
Liebe Grüße
Steffi

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22 Jan. 2011 08:30 #45888 von
Hallo Egon!
Gerade hat er sich für ein Praktikum (1 Tag pro Woche über ein Jahr) als Automechaniker beworben und da hat er gleich eine Zusage bekommen, trotzdem er keine Ahnung von Autos hat und seine Diabetes angegeben hat.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, das man mit der Wahrheit immer besser fährt und versuche das auch zu vermitteln. Aber wie es dann bei der Bewerbung auf die Lehrstelle aussieht, wer weiß?
Marlene

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monday
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22 Jan. 2011 12:30 #45891 von monday

Marlene schrieb: W
Er wird dieses Jahr 16 und wir werden eine Verlängerung des Bescheids beantragen. Es macht sich steuerlich stark bemerkbar und ob er ihn verwendet und beim Arbeitgeber angibt ist seine Sache.
Marlene

Ist es nicht so, dass die Steuerlichen Vorteile von dem Merkzeichen H abhängig sind? Und das wird einem mit 16 doch aberkannt.
Gruß Vera

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iffi27
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23 Jan. 2011 22:07 #45924 von iffi27
Hallo Vera,

du hast vollkommen Recht: Das H sorgt für einen ordentlichen Schluck aus der Steuerpulle, ein über 16-jähriger erhält aber kein H mehr, sondern max. einen GdB von 50.

Liebe Grüße
Steffi

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