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Bescheid kam heute!
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 07:37Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 09:06in einem anderen Thread steht, dass erst bei 50% ein Ausweis ausgestellt wird und das Merkmal "H" steuerlich verwertet werden kann.
Das macht schon einen großen (finanziellen) Unterschied aus, insofern kann ich Eltern verstehen, die klagen.
Uns wurde auch von der Sozialarbeiterin gesagt, wenn wir unter 50% bekommen, würde sie für uns Widerspruch einlegen - das stünde uns zu.
Liebe Grüße
Steffi
PS: Klagen muss man erst, wenn der Widerspruch nicht akzeptiert wird. Aber es gibt hier im Forum genügend Beispiele, in denen Eltern tatsächlich klagen mussten, um entsprechende Behindertengrade oder Pflegegeldansprüche anerkannt zu bekommen.
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 09:29lg domi
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 10:58die Feststellung, dass das "H" ohne Ausweis nicht gilt, stammt nicht von mir. Es steht in diesem Thread:
www.diabetes-kids.de/forum/pflegegeld-sc...behindertenausweis-9
Da wird berichtet, dass es mit der Anerkennung des Merkmals "H" schwieriger war, weil kein Ausweis vorlag.
Aber vielleicht sind ja auch Finanzämter genauso verschieden wie Sozialämter
Liebe Grüße
Steffi
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 16:57Stellen wir die fragen mal anders
dann braucht man nur ja oder nein sagen 
ich habe einen Bescheid bekommen mit 40% und dem Satz von einer Hilflosigkeit ist auszugehen.
Reicht das aus um bei es bei der Steuer geltend zu machen?
Sandra
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 18:50hat bei uns über 1000 euro ausgemacht allein deswegen und wir haben nur 40 % und das H,also nur den bescheid und nicht den ausweis.
kann den steuerbescheid gerne zusenden wer es mir nicht glaubt. und das is in ganz deutschland so und nicht bundeslandabhängig
lg domi
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 19:27Habe aber gerade etwas zugeschickt bekommen
Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
Die Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die durch Verordnung vom 1. März 2010 (BGBl. I S. 249) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Teil A Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe jj werden die Wörter „bei fortbe-stehender instabiler Stoffwechsellage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres“ ge-strichen.
2. In Teil B wird Nummer 15.1 wie folgt gefasst:
„15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststel-lung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt 0.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS be-trägt 20.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung be-einträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 30 bis 40.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindes-tens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selb-ständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Le-bensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulin-dosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 20:07ich habe es dir auch geglaubt, nur auf den anderen Thread verwiesen - offensichtlich müssen andere da kämpfen.
Aber es ist ja gut, wenn es so geklappt hat.
Liebe Grüße
Steffi
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
19 Mai 2010 20:08das ist ja eine sehr interessante Information. Danach müssten doch alle mit ICT und CT sowie Pumpenträger 50% bekommen, oder?
Liebe Grüße
Steffi
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Re: Aw: Bescheid kam heute!
20 Mai 2010 08:54ich wollte mit meinem Beitrag nur sagen das die 3700 euro steuervorteil für das H gelten und das das nicht bundeslandabhängig ist. die %-vergabe is sogar schon kreisabhängig.
ich habe damals die vorteile nicht gesehen die mir 50% bringen und hab auch nicht geklagt.
soweit ich weiss muss man den zukünftigen arbeitgeber schon beim vorstellungsgespräch informieren wenn man einen ausweis hat.. ich glaub beim bescheid nicht. glaub deswegen allein hab ich es schon gelassen zu klagen aber da will ich mich auch nicht 100% festlegen
lg domi
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