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Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

EgonManhold
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

28 Apr. 2014 15:24
#91158
Hi Tigerflocke,

ob eine Insulinpumpe direkt über den Hersteller oder einen Diabetesbedarf-Versandhändler bestellt wird, ist für den Kostenträger egal, da die KK die Preise für die jeweiligen Pumpen mit dem Verkäufer ausgehandelt haben.

Es ist für die KK-Kosten egal, ob ein ADM des Herstellers oder ein (freier) Mitarbeiter des Versandhändlers die technische Pumpeneinweisung des Patienten/Kunden übernimmt.

Die meisten etablierten Versandhändler übernehmen auch nach Zusendung des Rezeptes und des ärztlichen Attestes die Verhandlungen zur Kostenübernahme mit der KK. (Wobei des ärztl. Gutachten in einen verschlossenen Umschlag kommt, der erst von der KK geöffnet wird; die Mitarbeiter des Versandhändlers haben also keinen Zugriff auf das dort geschriebene.)

Gruß, Egon
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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Tigerflocke
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

28 Apr. 2014 15:37
#91160
Hallo Egon,
vielen Dank.
Dann werde ich das Rezept jetzt gleich zur Pumpenfirma direkt schicken.
Und hoffen das es dann so durch geht.
Bin dann mal gespannt wie lange es nun dauert bis sich die Firma hier meldet.
Grüßchen
Tigerflocke
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

28 Apr. 2014 17:29
#91163
Wir haben auch das gleiche Problem. Unsere Garantiezeit läuft nächstes Jahr im Herbst ab und da wir auch in letzter Zeit gehäuft technische Probleme haben (5 Austauschmessgeräte und 1 Austauschpumpe), habe ich mit unserer KK telefoniert. Die Garantiezeit verlängert sich nicht, auch wenn die Pumpe oder die Fernbedienung ausgetauscht wird. Wir könnten also ab nächstes Jahr im Herbst ein Folgerezept einreichen, für ein neues Modell oder für eine Pumpe von einem anderen Hersteller. Oder falls wir mit der jetzigen zufrieden sind, auch einfach weiterlaufen lassen, bis sie kaputt geht.

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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

28 Apr. 2014 17:37
#91164
Lena8707 schrieb: Wir könnten also ab nächstes Jahr im Herbst ein Folgerezept einreichen, für ein neues Modell oder für eine Pumpe von einem anderen Hersteller. Oder falls wir mit der jetzigen zufrieden sind, auch einfach weiterlaufen lassen, bis sie kaputt geht.

Habe ich das richtig verstanden: die Kasse würde eine neue Pumpe zahlen, wenn es ein neues Modell gibt oder ihr den Hersteller wechseln wollt, nicht aber, wenn ihr die jetzige Pumpe "in neu" haben wollt?
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Lena8707
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

28 Apr. 2014 18:28
#91165
Wenn wir die jetzige Pumpe behalten wollen, sprich das gleiche Modell, brauchen wir erst ein Rezept einreichen, wenn sie kaputt geht. Zumindest habe ich das so verstanden. Wir hätten freie Wahl was die Insulinpumpenmodelle angeht, (sogar die Omnipod) da sie mit allen Herstellern bestimmte Verträge geschlossen haben.

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EgonManhold
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

28 Apr. 2014 21:37
#91168
Hallo,

nur zur Klarstellung ein paar Anmerkungen von mir:

Es besteht kein Recht darauf, nach Ablauf der (Insulinpumpen-)Garantiezeit eine neue Pumpe zu erhalten. Auch nicht, wenn es inzwischen neue Modelle gibt, die "mehr können", besser aussehen oder ähnliches.

Solange die "alte" Pumpe funktioniert, ist die KK nicht verpflichtet, eine neue zu finanzieren. Der Hersteller muss aber auch nicht mehr kostenfrei eine Ersatzpumpe/Leihpumpe o.ä. stellen, wenn die mit der abgelaufenen Garantie einen Defekt bekommt.

In vielen Fällen sind die KK aber bereit, nach Ablauf der Garantiezeit die Kosten für eine neue Pumpe zu übernehmen.

Gruß, Egon
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cociw
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

29 Apr. 2014 09:54
#91174
Soo -

habe jetzt zuerst mit der KK telefoniert, die eine Folgeverordnung haben möchte.

Danach habe ich mit Medtronic telefoniert, die meinten, dass ich die Folgeverordnung direkt an sie schicken solle und die dann direkt mit der KK abrechnen.
Es würde auch eine neue Insulinpumpe geben.
Was ich jetzt allerdings auch überflüssig finde, weil seine jetzige Pumpe ja erst 2 Jahre alt ist. Hmmm...

LG, Cordula

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Tigerflocke
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

29 Apr. 2014 11:00
#91176
Hallo Cordula,
unsere Pumpe ist ja gerade mal ein paar Tage alt, und trotzdem werde ich uns eine neue "bestellen". Ich hoffe dann mal das die KK die jetzige nicht zurück geschickt haben will, so hätten wir auf diese Weise dann einen Ersatz hier. :blush:

Dann würden sich solche Aufregung wie dieses Jahr am Karsamstag komplett erledigen. Dann könnten wir in dem Fall den Ersatz aus dem Schrank holen und alles andere dann ganz in Ruhe angehen lassen.
Dann entfällt auch für Medtronic die Versendung mit dem Nachtkurierdienst.
Und ich schlage mir nicht die Nacht um die Ohren um auf die Ersatzpumpe zu warten, und dann noch bis zum frühen Morgen die Basalrate einzugeben. :silly:

Dafür habe ich doch ne ganze Weile gebraucht. Für das Candygirl wäre das wohl ein klacks gewesen. Aber mir fehlt da einfach die Routine. Und so dauert es eben ein bisschen länger. Ich bin aber schon ein bisschen stolz, das ich es überhaupt ohne Hilfe hinbekommen habe. :whistle:

Grüßchen
Petra
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cociw
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

29 Apr. 2014 13:49
#91177
Bin ich wohl voll stolz auf dich, liebe Petra B)

Ich überlege schon, ob ich die evtl. neue Pumpe nicht noch ein bisschen rauszögern kann.
Laut Medtronic Mitarbeiterin soll es "demnächst" eine neue Pumpe geben (Schlauchpumpe, kein Patch). Die sollte aber ursprünglich schon im vergangenen Jahr auf dem deutschen Markt sein - bislang hat sie es noch nicht geschafft.

Da würde eine neue Pumpe für mich wenigstens mehr Sinn machen.
Vielleicht kann ich ja mit Medtronic was "dealen" :whistle: :whistle: :whistle:


LG, Cordula

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EgonManhold
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Re: Was machen mit Rezept bei Pumpenfolgeverordnung?

29 Apr. 2014 16:47
#91178
Hallo Petra,

ich glaube eher nicht, dass die KK vor Ablauf der Pumpen-Garantiezeit (4 Jahre) für eine neue Pumpe die Kosten übernehmen wird. Bei den "Schlauch-Pumpen" handelt es sich immerhin um ca 3.6oo €.

Da bin ich sehr interessiert zu erfahren, wie/ob du das doch hin bekommst.

Gruß, Egon
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