Wir sind noch Frischlinge .10 jährige Tochter
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Wenke schrieb: Die Anwältin meint, wir sollten es bei der Krankenkasse versuchen. Die KK sagen zwar fast immer zuerst, Essen abwiegen und berechnen fiele nicht unter die Behandlungspflege sondern sei Grundpflege (man bräuchte also eine Pflegestufe dafür), aber sie hat Urteile gefunden, wo Gerichte festgestellt haben, dass das nicht richtig ist.
Oh man, Ihr habt wirklich tief in die Kloschüssel gegriffen...
Da fangt ihr ja jetzt bei der Krankenkasse wieder von vorn an.
Von außen ist man natürlich mit gutem Rat immer schnell dabei. Wenn es einen nicht selbst betrifft, weiß man immer ganz genau, was man alles in so einer Situation tun würde. Steckt man selbst drin, hat man aber nicht die Kraft und meist noch viel mehr zu bedenken.
Ich will dich wirklich nicht nerven, aber habt ihr mit der Anwältin schon mal darüber nachgedacht beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Sozialamt zu beantragen?
Wenn die Krankenkasse zwischenzeitlich genehmigt, um so besser, dann hat sich die Klage wenigstens erledigt. Wenn die Krankenkasse in der Zwischenzeit auch ablehnt, könnt ihr ja auch hilfsweise gegen die KK eine einstweilige Verfügung beantragen, soll das Gericht sich doch aussuchen, wer zuständig ist.
Anwaltsbriefe zu schreiben ist ja gut und schön und hilft auch manchmal. Aber auf dem normalen Rechtsweg ist euer Sohn schneller erwachsen, als ihr eine Entscheidung habt.
Ich drücke euch die Daumen.
LG
Tonja
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Zuerst war sie auch super nett und wir dachten jetzt kommt mal etwas in Bewegung.
Ich glaube "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
Sie bestätigte mir jetzt auch noch ,das es doch ok ist,wenn man Merle durch das Fenster sihet....???
Telefoniere gleich noch mit der Diabetesberaterin wie es weiter geht.
Viele Grüße
Alina
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das kann doch alles nicht sein !!??
Sollen wir alle nach Rheinland - Pfalz ziehen ?
Ein Land für Diabetiker.
Aber Danke allen ,die dir so helfen !!
LG
Alina
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Tonja schrieb:
Wenke schrieb: Die Anwältin meint, wir sollten es bei der Krankenkasse versuchen. Die KK sagen zwar fast immer zuerst, Essen abwiegen und berechnen fiele nicht unter die Behandlungspflege sondern sei Grundpflege (man bräuchte also eine Pflegestufe dafür), aber sie hat Urteile gefunden, wo Gerichte festgestellt haben, dass das nicht richtig ist.
Oh man, Ihr habt wirklich tief in die Kloschüssel gegriffen...
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Von außen ist man natürlich mit gutem Rat immer schnell dabei. Wenn es einen nicht selbst betrifft, weiß man immer ganz genau, was man alles in so einer Situation tun würde. Steckt man selbst drin, hat man aber nicht die Kraft und meist noch viel mehr zu bedenken.
Ich will dich wirklich nicht nerven, aber habt ihr mit der Anwältin schon mal darüber nachgedacht beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Sozialamt zu beantragen?
Wenn die Krankenkasse zwischenzeitlich genehmigt, um so besser, dann hat sich die Klage wenigstens erledigt. Wenn die Krankenkasse in der Zwischenzeit auch ablehnt, könnt ihr ja auch hilfsweise gegen die KK eine einstweilige Verfügung beantragen, soll das Gericht sich doch aussuchen, wer zuständig ist.
Anwaltsbriefe zu schreiben ist ja gut und schön und hilft auch manchmal. Aber auf dem normalen Rechtsweg ist euer Sohn schneller erwachsen, als ihr eine Entscheidung habt.
Ich drücke euch die Daumen.
LG
Tonja
Hallo Tonja,
doch! Aber anscheinend sagen die Bestimmungen in NRW tatsächlich, dass wir den Helfer dann max. für den Unterricht (plus Ausflüge, Klassenfahrten usw. die ja zum Unterricht gehören) bekommen könnten. Ein Begleiter für die OGS wäre nur einkommensabhängig zu haben. Dafür sind wir "nicht arm genug".
Es ist zwar auch fraglich, ob diese Haltung haltbar ist. Denn nach heutiger Auffassung ist Ganztagsbetreuung ja eben kein Freizeitspaß sondern ein Teil der Bildung... aber das müsste dann ebenfalls erstmal von Rechts wegen festgestellt werden.
Unsere Anwältin meinte auch, es sei eine verdammt blöde Situation besonders in NRW, wo die Bestimmungen im Zweifel wohl immer gegen das Kind ausgelegt werden.
Das Sozialamt verweigert uns ja sogar einen Ablehnungbescheid. Gut, was?
In einer Wochen haben wir Ambulanz-Termin. Dann muss ich noch mal mit dem Arzt reden. Keine Ahnung, warum der sich so anstellt....
Ich bin langsam am Ende mit den Nerven und denke manchmal schon "dann eben nicht!".
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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LG Murmel
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Zwerg ist nicht das erste Diabeteskind in der Schule, aber wegen uns war der erste Vortrag. Finde ich auch wichtig, es kommen auch bald weitere, die jetzt noch im Kindergarten sind! Die haben es dann schon etwas leichter!
Gruß,
Sabine
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Schokohase schrieb: Glukagon liegt auch im Lehrerzimmer im Kühlschrank.
Ja, da liegt es bei uns auch. Und die Klassenlehrerin ist auch bereit bei Bedarf davon Gebrauch zu machen. Aber sie hat versucht, noch eine/n Kollegen/in zu finden, der/die bereit wäre, die Spritze zu benutzen, wenn sie im Falle eines Falles nicht im Hause oder nicht zu finden wäre...
Es hat sich NIEMAND gefunden! Auch eine Lehrerin, die mir auf dem Flur erzählte, ihre eigene Schwester habe ebenfalls seit dem Kindesalter DM, wollte damit nichts zu tun haben.
Aber wir leben wohl auch in einer Zeit, wo der Hilfsbereite schnell der Dumme ist und der, der lieber für nicht die Verantwortung übernimmt, gut dasteht. Da ist es nicht weiter verwunderlich.
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Glukagon liegt bei uns auch in der Schule ,aber KEINER würde es spritzen.
Die Diabetesberaterin meinte, das sich das Verhältnis zwischen uns und den Lehrern schon verhärtet hat.
(Die Ärztin hat 1x mit der Lehrerin telefoniert .Ärztin und Diabetesberaterin haben dann zusammen gesprochen)
Sie würde in der Schule anrufen, wenn ich ihr genau sagen würde um was es geht und nicht so ein wischi waschi!?
Da meine Tochter meint sie schafft es in der Schule alles alleine, brauchen wir ja auch nix mehr machen.
Also bin ich doch nur eine hysterische Mutter !!
LG
Alina
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Wenke schrieb:
Das Sozialamt verweigert uns ja sogar einen Ablehnungbescheid. Gut, was?
Das ist auch so eine beliebte Taktik von Behörden, um geduldige und nicht streitsüchtige Bürger abzuwimmeln und vom Gerichtsweg abzuhalten
Klagen kann man aber im Regelfall nach drei Monaten auch ohne Bescheid. Das ganze nennt sich dann Untätigkeitsklage.
Und wenn es ganz dringend ist, kann man ohne Bescheid eine einstweilige Verfügung beantragen.
Aber wenn Eure Anwältin einschätzt, dass es ziemlich ausssichtslos ist, nutzt das natürlich nichts
Man klagt ja nicht um Klagens willen bzw. um zu verlieren.
Na ja wenn es so aussichtslos ist, musst du dir wahrscheinlich wirklich sagen :"dann eben nicht".
So ein Kampf bindet ja auch Energie, die du wahrscheinlich woanders besser gebrauchen kannst. Deine Aufmerksamkeit ist ständig auf etwas Negatives gerichtet, nämlich das Scheitern und den Mißerfolg.
Nicht umsonst gibt unzählige Lebensweisheiten, die einen in dieser Haltung bestärken. Z.B. Wer weiß, wozu es gut ist.
LG
Tonja
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