Artikel über Medikamente

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Therapie-Umstellung von ca. 14,000 Kinder und Jugendlichen mit Typ 1 Diabetes droht.

Zu diesem Thema gibt es leider noch immer keine Ruhe und der GBA will schon wieder die Verordnungsgfähigkeit von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1 einschränken.

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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ 1-Diabetiker, vom 05. Januar 2010

Auswirkungen für die Versicherten
Der Verordnungsausschluss des G-BA für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes tritt aufgrund von Rechtsstreitigkeiten von BMG und G-BA vorerst nicht in Kraft.

Inhalt des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
Kurzwirksame Insulinanaloga sind zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig sind, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamem Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen. Für die Bestimmung der Mehrkosten sind die der zuständigen Krankenkasse tatsächlich entstehenden Kosten maßgeblich.

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Berlin  -  Die Pharmakonzerne Sanofi-Aventis und Lilly sind mit ihrem Versuch gescheitert, den Ausschluss ihrer kurzwirksamen Insulinanaloga Apidra und Humalog für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gerichtlich anzufechten. Das Sozialgericht Berlin wies gestern die Klagen der Insulinhersteller gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab.

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IQWiG: Kinder von kurzwirksamen Insulinanaloga auf Humanininsulin umstellen?  Macht einen Termin mit Eurem Bundestagsabgeordneten !

Am 16. November 2009 war es soweit – das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (IQWiG) legte seinen Abschlussbericht zum Einsatz von kurzwirksamen Analoga bei Kindern und Jugendlichen mit Typ 1 Diabetes vor. Die erwartete und befürchtete Schlussfolgerung: das IQWiG findet keinen Beleg für einen Zusatznutzen der vielgenutzten Medikamente bei Kindern. Zu diesem Schluss war man schon einmal im Jahr 2007 gekommen und der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wollte daher kurzwirksame Analoga von der Erstattungsfähigkeit ausschließen.

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Kurz wirksame Insulinanaloga müssen in der Erstattung bleiben

diabetesDE fordert Entscheidung zugunsten von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1
 
Berlin - Ob kurz wirksame Insulinanaloga Diabetikern bis zum 18. Lebensjahr weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, entscheidet in Kürze der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Diese Insuline bilden einen wichtige Behandlungsbaustein für Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1. Experten von diabetesDE und der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetelogie (AGPD) der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) fordern daher, dass die Entscheidung erneut zugunsten der jungen Patienten ausfällt.

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