Heute hat uns der folgende Aufruf einer Mutter erreicht:
Der Fall meiner Tochter hat bei uns im Landkreis große Wellen geschlagen. Die Leistung wurde mir hier von dieser Stelle verweigert, da diese Leistung nicht für nötig erachtet wird und die Zuständigkeit hier nicht gesehen wird.
Ich bin mit unserem Fall an das niedersächsische Ministerium für soziales und Gleichstellung herangetreten. Der Landkreis muss nun dazu eine Stellungnahme abgeben. Weiter habe ich mich schriftlich an die Bundesregierung Berlin gewandt, und auf die rechtliche Problematik hingewiesen. Es gibt keine klare gesetzliche Grundlage, wer die Kosten und die Zuständigkeit für die Betreuung dieser Kinder zu tragen hat, wie genau diese Leistung betitelt wird, ob es eine medizinische pflegerische Leistung oder doch nur eine Betreuung ist. Hier war ich sehr hartnäckig und hatte am Freitag 09.10.2015 ein persönliches Telefonat mit der zuständigen Mitarbeiterin aus dem Fachreferat 513. Die rechtliche Problematik ist und war dort bereis bekannt, man arbeitet dort bereits an einem Gesetzesentwurf unter dem Namen "große Lösung" im Koalitionsvertrag (gesetzliche Änderung im SGB VIII). Aber wie die nette Dame mir gesagt hat, mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam und das ganze braucht noch mehr Druck von außen und Eltern wie mich, die nicht aufgeben.