Sonderurlaub für beamtete Lehrer als Begleitperson zur Reha außerhalb der Ferien
Kugas
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Neuling
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25 Juli 2023 17:50 #122211
von Kugas
Sonderurlaub für beamtete Lehrer als Begleitperson zur Reha außerhalb der Ferien wurde erstellt von Kugas
Hallo zusammen,
meiner Tochter (8 Jahre, Diabetes Typ 1) wurde eine Reha bewilligt. Allerdings findet diese auf Grund fehlender freier Kapazitäten in den Kliniken außerhalb der Ferien statt. Erhalte ich (Begleitperson/ beamtete Lehrerin) bezahlten Sonderurlaub oder muss ich unbezahlten Sonderurlaub nehmen? Hat jemand Erfahrungswerte und kann mir Rechtsgrundlagen nennen? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!
Gruß
Lisa
meiner Tochter (8 Jahre, Diabetes Typ 1) wurde eine Reha bewilligt. Allerdings findet diese auf Grund fehlender freier Kapazitäten in den Kliniken außerhalb der Ferien statt. Erhalte ich (Begleitperson/ beamtete Lehrerin) bezahlten Sonderurlaub oder muss ich unbezahlten Sonderurlaub nehmen? Hat jemand Erfahrungswerte und kann mir Rechtsgrundlagen nennen? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!
Gruß
Lisa
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Luro
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Neuling
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26 Juli 2023 07:35 #122214
von Luro
Luro antwortete auf Sonderurlaub für beamtete Lehrer als Begleitperson zur Reha außerhalb der Ferien
Hallo Lisa,
es gibt eine Anzahl an Tagen zur Betreuung von behinderten Kindern. Die wurden bei mir für die Begleitung meines Sohnes von meiner Schulleitung akzeptiert. Mein Mann hat dann die restlichen Tage unbezahlten Urlaub genommen und wir haben getauscht. Die Krankenkasse hat ihren Anteil komplett übernommen. Die Beihilfe hat die Kosten meines Sohnes übernommen, meine Kosten für die Unterbringung nicht. Die mussten wir dann selbst tragen. Das muss man dann vorher abklären.
Viele Grüße
Luro
es gibt eine Anzahl an Tagen zur Betreuung von behinderten Kindern. Die wurden bei mir für die Begleitung meines Sohnes von meiner Schulleitung akzeptiert. Mein Mann hat dann die restlichen Tage unbezahlten Urlaub genommen und wir haben getauscht. Die Krankenkasse hat ihren Anteil komplett übernommen. Die Beihilfe hat die Kosten meines Sohnes übernommen, meine Kosten für die Unterbringung nicht. Die mussten wir dann selbst tragen. Das muss man dann vorher abklären.
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Cheffchen
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26 Juli 2023 13:51 #122217
von Cheffchen
Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
Cheffchen antwortete auf Sonderurlaub für beamtete Lehrer als Begleitperson zur Reha außerhalb der Ferien
Ist das so unterschiedlich?
Als Gesetzlich, nimmst unbezahlter Sonderurlaubt und KK Zahlt dann irgendwas mit glaube 80% vom Netto.
Cheffchen
Als Gesetzlich, nimmst unbezahlter Sonderurlaubt und KK Zahlt dann irgendwas mit glaube 80% vom Netto.
Cheffchen
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Cesare
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27 Juli 2023 18:39 #122236
von Cesare
Cesare antwortete auf Sonderurlaub für beamtete Lehrer als Begleitperson zur Reha außerhalb der Ferien
Hallo Lisa,
ich habe bereits 2 Rehas als Begleitperson für meinen Sohn gemacht.
Ich bin wie du beamtet, in RLP. Die Landesbeamtenverordnungen müssten aber vergleichbar sein, falls du in einem anderen Bundesland bist.
Ich habe für die Dauer eine Freistellung vom Dienst nach Urlaubsverordnung unter Fortgewährung der Bezüge erhalten - also Sonderurlaub.
Wichtig: Der Arzt sollte im Gutachten die dringende medizinische Notwendigkeit bescheinigen, aufgrund des Alters des Kindes und der Dauer der Massnahme wird die Genehmigung von der Schulbehörde aber erteilt.
Ein Tip für die Beihilfe falls dies bei dir auch so ist:
Meine Beihilfe in RLP verlangt die Vorlage einer Preisvereinbarung mit einer gesetzlichen KK oder einem Rentenversicherungsträger. Der Grund ist, dass nur dieser Betrag übernommen wird, den Restbetrag musst du übernehmen. Manche Rehakliniken wollen aber diese Preisvereinbarung nicht rausgeben, weil sie der Beihilfe keine Einsicht geben wollen.
Kläre das im Vorfeld unbedingt ab.
LG und viel Erfolg bei der Reha
ich habe bereits 2 Rehas als Begleitperson für meinen Sohn gemacht.
Ich bin wie du beamtet, in RLP. Die Landesbeamtenverordnungen müssten aber vergleichbar sein, falls du in einem anderen Bundesland bist.
Ich habe für die Dauer eine Freistellung vom Dienst nach Urlaubsverordnung unter Fortgewährung der Bezüge erhalten - also Sonderurlaub.
Wichtig: Der Arzt sollte im Gutachten die dringende medizinische Notwendigkeit bescheinigen, aufgrund des Alters des Kindes und der Dauer der Massnahme wird die Genehmigung von der Schulbehörde aber erteilt.
Ein Tip für die Beihilfe falls dies bei dir auch so ist:
Meine Beihilfe in RLP verlangt die Vorlage einer Preisvereinbarung mit einer gesetzlichen KK oder einem Rentenversicherungsträger. Der Grund ist, dass nur dieser Betrag übernommen wird, den Restbetrag musst du übernehmen. Manche Rehakliniken wollen aber diese Preisvereinbarung nicht rausgeben, weil sie der Beihilfe keine Einsicht geben wollen.
Kläre das im Vorfeld unbedingt ab.
LG und viel Erfolg bei der Reha
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