Behindertenausweis
Beiträge: 0
Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
hat 50% und.
So blöde Frage was mach ich mit dem Ding jetzt genau.
Wird daß auf ddie Lohsteuerkarte vermerkt? oder wie geht daß?
Wie kann ich eigentlich beim Sozialamt Pflegegeld beantragen,was muß ich tun.
:roll:
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Beiträge: 0
Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Beiträge: 0
Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
Du musst in Deiner Einkommensteuererklärung
unter "Pauschale für behinderte Menschen"
den GdB und das Merkmal "H" angeben.
Kopier (beider Seiten) der B-Ausweises beilegen.
Das gibt 3700,00 Euro Steuerermäßigung
Pflegegeld bei der Krankenkasse beantragen.
Dann kommt eine/r vom medizinischen Dienst.
Dann kommt in 99,7% aller Fälle ein Ablehnungsbescheid.
Dann 3-4 Jahre klagen, gewinnen und rückwirkend
für die Zeit das Pflegegeld kassieren.
Wir hatten übrigens Glück und gehören zu den 0,3%
und bekommen 205,00 Euro pro Monat
Gruß,
Torsten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Ehrenmitglied
Beiträge: 115
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1991
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
guck dich hier doch ruhig auch noch einmal um in der Rubrik. Da gibt es schon ganz viele Tipps und Ratschläge zu beiden Themen - Schwerbhindertenrecht und Pflegegeld.
Leider ist es nämlich nicht so, wie Torsten schreibt, 3 - 4 Jahre klagen und dann Recht bekommen. Es gibt ein gültiges Sozialgerichtsurteil, das eindeutig festlegt, dass Kinder mit Diabetes keinen Anspruch auf Pflegegeld haben. Die 0,3 % sind sogenannte Fehlentscheidungen, auf die sich keiner von den anderen 99,7 % berufen kann, denn "Gleichheit im Unrecht gibt es nicht". Trotzdem raten wir von der BFJD immer, den Antrag bei der Pflegekasse (die gehört zu der Krankenkasse bei der euer Kind versichert ist) zu stellen und wenn genug Kraft vorhanden ist, auch in Widerspruch zu gehen. Auch der Weg zum Sozialgericht steht einem anschließend noch frei (ohne Anwaltspflicht und ohne Kosten). Das kostet aber sehr viel Willenskraft und ist kaum von Erfolg gekrönt - siehe oben.
Warum also doch Antrag stellen? Zum einen gehört man vielleicht doch zu den Wenigen, die Glück haben, was bei kleinen Kindern häufiger der Fall ist als bei größeren. Außerdem bleiben wir mit unseren Ansprüchen für unsere Kinder mit Diabetes "im Gespräch" und jeder Antrag macht von Neuem darauf aufmerksam, dass es sie gibt. Einige Einzelkämpfer hier, haben (wie die BFJD schon vor Jahren mit negativem Bescheid) Petitionen eingereicht, die noch nicht endgültig beantwortet wurden. Wenn die erfolgreich wären ...
Herzlichst
deine
Gaby Kohlos
Herzlichst
Gaby
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Beiträge: 0
Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
Leider ist es nämlich nicht so, wie Torsten schreibt, 3 - 4 Jahre klagen und dann Recht bekommen. Es gibt ein gültiges Sozialgerichtsurteil, das eindeutig festlegt, dass Kinder mit Diabetes keinen Anspruch auf Pflegegeld haben
Hast Du Zahlen zu Deiner Aussage (wieviel es schaffen und wieviel nicht) ?
Ich kennen eine ganze Menge Leute die vor Gericht gegangen
sind und früher oder später "Recht" bekommen haben.
Ich kenne defacto nur einen von sieben bei dem es nicht geklappt hat.
Das Sozialgrichtsurteil hat damit übrigens überhaupt nichts zu tun.
Wenn man die für die Plegestufe I erforderlichen Zeiten in den
unterschiedlichen Bereichen nachweisen kann, bekommt man Recht.
Das von Dir beschriebene Urteil besagt nur, das es nicht grundsätzlich
und/oder automatisch Pflegegeld gibt.
Und soviel Stress ist die Klagerei nun auch nicht.
Es ist halt wie sooft im Leben: "Ohne Fleiß keinen Preis"
Also, nicht immer gleich so schwarz sehen und lieber den Leuten
Mut machen !
Gruß,
Torsten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Ehrenmitglied
Beiträge: 115
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1991
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
das sind ja wirklich ganz besondere Zahlen, die du nennst. Das wäre jetzt absolut hilfreich für uns und unsere Bemühungen, wenn du mir diese Urteile zur Verfügung stellen könntest. Denn seit Jahren suchen wir nach solchen Fällen, die unsere Forderung nach Gleichberechtigung im Pflegerecht unterstützen. Leider meldet sich bei Erfolg niemand wieder bei uns, nur bei Nichterfolg kommen viele und jammern. Ich kenne also keinen einzigen Fall, bei dem es geklappt hätte und im Urteil ist auch gleich immer eine Revision ausgeschlossen worden, so dass auch Verbissenheit nicht zum Ziel geführt hätte.
Es wäre also ganz toll, wenn du mir diese sechs Urteile zukommen lassen könntest. In welcher Gegend Deutschlands ist man denn so erfolgreich? Die Gerichte urteilen ja zudem von Bundesland zu Bundesland auch noch unterschiedlich.
Noch eine andere Frage. Beziehen diese Familien auch weiterhin das Pflegegeld oder wurde nach der Wiederholungsbegutachtung die Zahlung eingestellt?
Ach ja und weiterhin bin ich neugierig, wie du den Kontakt zu diesen Familien erreicht hast. Leider erfährt man in deinem Profil nicht so viel über dich und deine, wie ich vermute, Zugehörigkeit zu einer äußerst effektiven Selbsthilfegruppe.
Herzlichst
deine
Gaby Kohlos
Herzlichst
Gaby
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Beiträge: 0
Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
Auch wir haben das Problem, daß unsere Anne nur einen GdB 40 zuerkannt bekam. Wir gingen in Widerspruch, der nun auch abgewiesen wurde. Kann uns jemand Tipps geben, wie wir nun am Besten den Widerspruch vor dem Sozialgericht begründen sollten bzw. was da auf jeden Fall hineingeschrieben weden muß.
Würden uns über alle und vorallem zahlreiche Hilfe freuen.
Manu
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Beiträge: 0
Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
Deine Polemik kannst Du Dir sparen.
Ich weiss das Du glaubst das Du die Weisheit für dich gepachtet hast.
Unglaublich.
Selbst in diesem Forum befinden sich Leute die Ihren Prozess
gewonnen haben.
Die hättest Du schon lange mal drum bitten können einen "Beweis"
zu liefern.
Du bist schon ein sehr komischer Mensch.
Übrigens nur mal so am Rande:
Du hast mit: "Herlichst Deine Gaby Kolos" unterschrieben.
Hast Du das "z" nur vergessen oder glaubst Du von dir tatsächlich
"herrlichst" zu sein ? (dann hat aber ein "r" gefehlt !)
Herzlichst
Dein
Torsten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Beiträge: 0
Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
welchen GdB hat Dein zuständiger Diabetologe empfohlen ?
Gruß,
Torsten
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Beiträge: 0
Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform:
Sie hat uns den GdB 50 Empfohlen. Und das H, Das wir auch anerkannt bekamen.
Manu
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.