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Schriftl. Vereinbarung mit Lehrerin BZ-Messen

delphyine
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22 Feb. 2012 09:19 #65706 von delphyine
Heike, das sehe ich anders.
Bei uns haben sich aufgrund zu vieler schriftlicher Vereinbarungen Probleme ergeben. Die Erzieher wurden immer ängstlicher, als wir sie von allen Eventualitäten freisprachen, die sie gar nciht überblickt hatten. Mir fehlt da aber auch eine vorformulierte Hilfe. Das wäre ja eine schöne Aufgabe für die Diabetesverbände da mal etwas zu formulieren. Die Broschüre reicht da leider tatsächlich nicht aus.

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Wenke
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22 Feb. 2012 09:31 #65711 von Wenke

delphyine schrieb: Heike, das sehe ich anders.
Bei uns haben sich aufgrund zu vieler schriftlicher Vereinbarungen Probleme ergeben. Die Erzieher wurden immer ängstlicher, als wir sie von allen Eventualitäten freisprachen, die sie gar nciht überblickt hatten. Mir fehlt da aber auch eine vorformulierte Hilfe. Das wäre ja eine schöne Aufgabe für die Diabetesverbände da mal etwas zu formulieren. Die Broschüre reicht da leider tatsächlich nicht aus.


Da hast du freilich auch wieder recht.

Bei uns haben sich ja alle von ganz allein "eingeänstigt". Da brauchten wir nicht groß was zu beizutragen. Erst waren alle halbwegs locker, aber dann... hat ja anscheinend irgend einer "Freunde fürs Leben" "Allein gegen die Zeit", "Marienhof" oder sonstwas geguckt, wo schon mal ein Diabetiker umgekippt ist... oder es hat irgend einer von irgend einem gehört, der einen kennt, dessen Oma Typ II hat und der der Arzt Süßes strickt verboten hat, weil sie abspecken soll... was weiß ich...

So gesehen, ist es vielleicht auch nicht verkehrt, jede überflüssige Formulierung, auf die die Schule nicht besteht, wegzulassen.

Wir hatten ja jetzt auch wieder große Mühe einen Text für die OGS (ja, ab heute darf Lars von 14 bis 16 Uhr hin, mal sehen, wie lange...) zu formulieren, in dem man den Leuten irgendwie klarmacht, wann es ernst ist, ohne dass sie gleich glauben, dieser Fall würde regelmäßig eintreten.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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pascalK
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22 Feb. 2012 11:18 #65722 von pascalK
hallo in meiner Schule wo pascal ist wurde das nicht mal erwähnt eine schriftliche Vereinbarung weil es die ja wieso NICHT machen bzw nicht dürfen.Bin ja gespannt wie er bei dir weitergeht :) LG MANU

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EgonManhold
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22 Feb. 2012 15:29 #65731 von EgonManhold
Hallo,

ich möchte noch einen Aspekt anführen, warum Erzieher/Lehrer solche Dinge wie BZ-Messen, Injektionen usw. ablehnen.
In NRW wird den Lehrern von ihrer Aufsichtsbehörde dringend von solchen Maßnahmen abgeraten; und darauf hingewiesen, dass sie bei der Ausführung NICHT über die BG bzw. Rechtsschutz-/Haftpflichtversicherung der Behörde/des AG abgesichert sind.

Sie müssen sich also dafür privat versichern. Da hilft ihnen u.U. auch eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern nichts, wenn, je nach Sachlage, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt.

Die Erfahrung zeigt leider auch, dass Eltern manchmal von der Vereinbarung nichts mehr wissen wollen, wenn etwas bei ihrem Kind "schief gegangen" ist.

Die Erzieher/Lehrer befinden sich da also sehr oft in einer Zwickmühle. Einerseits wollen sie sicher zum großen Teil dem betroffenen Kind helfen, mit seinem Diabetes gut zurecht zu kommen, andererseits kann diese Hilfe u.U. weitgehende negative Folgen für sie haben.

Es ist auch ein großer (rechtlicher) Unterschied, ob man etwas als Eltern oder sonst Verwandter eines Kindes mit Diabetes macht, oder als Erzieher/Lehrer in Ausübung des Berufes.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....

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delphyine
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22 Feb. 2012 15:56 #65734 von delphyine

EgonManhold schrieb: Hallo,

In NRW wird den Lehrern von ihrer Aufsichtsbehörde dringend von solchen Maßnahmen abgeraten; und darauf hingewiesen, dass sie bei der Ausführung NICHT über die BG bzw. Rechtsschutz-/Haftpflichtversicherung der Behörde/des AG abgesichert sind.

Sie müssen sich also dafür privat versichern. Da hilft ihnen u.U. auch eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern nichts, wenn, je nach Sachlage, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt. [...]

Es ist auch ein großer (rechtlicher) Unterschied, ob man etwas als Eltern oder sonst Verwandter eines Kindes mit Diabetes macht, oder als Erzieher/Lehrer in Ausübung des Berufes.

Gruß, Egon


Egon, mir ist das ja soweit klar. ABER was können wir Eltern denn dagegen tun? Es ist ja nun so, dass wir - in NRW- seit DREI JAHREN darum kämpfen, dass IRGENDJEMAND diese Dinge übernimmt. Und mir wird immer wieder nur gesagt, dass niemand zuständig ist und es rechtlich nicht geregelt wäre. Es muss doch eine Möglichkeit geben die rechtliche Situation zu beeinflussen.
Uns Eltern ist ja auch nicht damit geholfen, dass WENN etwas passiert gar nichts getan wird. Natürlich soll dann auch herausgefunden werden, woran es lag, wer vielleicht unabsichtlich einen Fehler begangen hat oder eben auch absichtlich. Diese Möglichkeit besteht ja trotzdem, wenn sie auch unwahrscheinlich ist. Da einen Freifahrschein zu geben ist auch nicht korrekt. (ich dachte da jetzt speziell an Mobbingprobleme an Schulen, natürlich möchte man dann im Problemfall doch dass jemand eingreift und natürlich muss dann im Falle dessen, dass diabetesbedingt etwas passiert jemand ermitteln, wer genau wann wie gehandelt hat - wobei auch hier: Nicht handeln ist schlimmer als handeln, deshalb ist die Haltung der Schulbehörde mir völlig unverständlich.)
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22 Feb. 2012 17:49 - 22 Feb. 2012 18:01 #65739 von Wenke

EgonManhold schrieb: Die Erfahrung zeigt leider auch, dass Eltern manchmal von der Vereinbarung nichts mehr wissen wollen, wenn etwas bei ihrem Kind "schief gegangen" ist.


Das ist dann in der Tat ziemlich unfair, aber vielleicht auch verständlich, wenn die Eltern, so wie wir, geradezu gezwungen werden alles zu unterschreiben, was Schule und Co. verlangen.

Bei uns hatte die Stadt noch die Frechheit uns zusätzlich unterschreiben zu lassen, dass wir das alles aus freien Stücken unterschreiben. Da fühlt sich obendrein noch verhöhnt.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
Letzte Änderung: 22 Feb. 2012 18:01 von Wenke.

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22 Feb. 2012 20:22 #65745 von Lena DM 08
Hallo Zusammen!

Egon hat mit dem was er geschrieben hat völlig recht.Als unsere Tochter am DM erkrankte sagte uns der Chefarzt das die Lehrer nicht zu spritzen brauchen.Sie musste das ziemlich schnell lernen und in der ersten Zeit sind wir zur Schule gefahren.Die Klassenlehrerin lehnte es auch unter den Aspekten ab.In Hannover sagten die das selbe.Nur als Anna-Lena in die Jugendherberge fuhr,genehmigte die Krankenkasse sofort eine Spritzhilfe die zu den Mahlzeiten in die Herberge kam.Antragsteller waren die in Hannover und wir.Eine vom ambulanten Pflegedienst.In der Hauptschule hatten wir ja das Problem mit dem Mobbing wegen ihrem Diabetes.Und wenn sie nächstes jahr mit der neuen klasse nach norderney fährt,dann muß sie fit sein.Aber wir hoffen das ihre neue und alte Lieblingslehrerin etwas mit aufpasst.Jetzt klappt das mit der neuen Lehrerin besser.Bei den kleineren ist natürlich zu wünschen das langsam etwas in der richtung positiv passiert.Das die situation für die betroffenen Familien nicht gut ist in der BRD,ist die bittere Wahrheit.Die wirtschaftskrise und die daraus entstehende Not in den Familien wird immer größer.Familien die kranke kinder haben sind am schlimmsten dran,wenn sie nicht ein gutes polster haben.Es wird leider nur bei den schwächsten gespart.Das die Lehrer bei diesen Zeiten keine lust haben gegebenenfalls dem Staatsanwalt die leeren kassen zu füllen ist verständlich.Deswegen muss schnellstens zum wohle der Kinder das Gesetz geändert werden.Richtig ist auch das es ziemlich unfair wäre,von einer Vereinbarung nichts mehr zu wissen zu wollen.Verständlich ist es nicht,auch nicht wenn man gezwungen wird.Das kann auch ein guter Fachanwalt für Familien ändern.
Schade das Wenke sich von der Stadt hat foppen lassen,denn so machen die mit der Familie was sie wollen.Die Familie sollte sich einen guten Anwalt nehmen.Denn manche Mitarbeiter von solchen Ämtern gehören nicht auf den Sessel im Amt,Sondern in die erste große Strafkammer.Da klingt schon der Satz im Grundgesetz wie ein Hohn,,Die Würde des Menschen ist Unantastbar.Aber der Dichter Schiller sagte schon,,,Denk ich an Deutschland in der Nacht dann bin ich um meinen Schlaf gebracht.


LG

Elisabeth und Günther

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EgonManhold
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22 Feb. 2012 21:21 #65746 von EgonManhold
Hallo Elisabeth und Günther und alle anderen auch,

ich glaube, dass eine gesetzliche Änderung für Lehrer /Erzieher (L/E) nicht so ganz viel bringt. Ich kann jeden L/E verstehen, der die Durchführung der Maßnahmen um die es hier geht ablehnt.

Denkt einmal zurück, was es für Gefühle bei euch waren, als ihr zum ersten Mal bei eurem Kind den BZ messen solltet; und dann auch noch Insulin spritzen/bolen. Natürlich in der richtigen -selbst berechneten- Dosierung für den aktuellen BZ-Wert und die entsprechende BE/KE - Menge. Selbst mit einer vorliegenden Tabelle war da bestimmt eine gewisse Unsicherheit vorhanden.

Viele erwarten aber von den L/E, dass sie das bei einem für sie fremden Kind (aus familiärer Sicht) übernehmen. Sie haben aber keine medizinische/pflegerische Ausbildung, die sie dazu befähigen würde.

Zusätzlich sollte man bedenken, dass die L/E ja nicht nur mit Kindern mit Diabetes zu tun haben. Da sind ja auch noch die Kinder mit anderen chronischen Erkrankungen oder sonstigen körperlichen/psychischen Einschränkungen/Auffälligkeiten.

Meines Erachtens müssten andere Berufsgruppen -mehr als bisher üblich- einbezogen werden, um den Kindern/Eltern und Lehrern/Erziehern gerecht zu werden.

Und noch einmal zur Erinnerung:
Auch das Diabetes-Team um Prof.Dr. Danne in Hannover und die maßgeblichen Mitglieder der AGPD sind nicht dafür, dass L/E als EH-Leistung Glukagon spritzen!

Gruß, Egon

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22 Feb. 2012 21:48 #65748 von Lena DM 08
Hallo Egon
Du hast recht das die in Hannover das auch nicht gut finden.Glukagon sollen die Lehrer ja auch nicht spritzen.Der Notarzt kann das besser wenn in der Schule oder Kita was sein sollte.Wir mussten das ja schon zweimal in der Grundschule erleben das der Notarzt kommen und Glukagon spritzen musste.Unsicherheit war und ist manchmal noch dabei.Aber die könnten das Gesetz so ändern,das wenigstens die kleinen in Kitas und Schulen durch hilfen gefördert werden.Denn es liegt bei jeder Lehrerin selbst ob sie hilft oder nicht.Solche Leistungen sollten gefördert werden von den Krankenkassen.Das spart später viel Geld.Aber immer zum wohl der Kinder.
Gruß,Elisabeth und Günther

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Wenke
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23 Feb. 2012 06:33 - 23 Feb. 2012 07:46 #65754 von Wenke
Ich finde es auch okay, wenn Lehrer und Erzieher das alles nicht machen wollen. Sie haben ja auch wahrhaftig genug anderes zu tun... wenn ich mir da die Klasse meines Sohnes angucke...

Aber ich fände es schon angebracht, dass es Sache der Schulen und Kindergärten ist, für die nötigen Hilfen (Integrationshelfer und Co.) zu sorgen und nicht die der Eltern.

Eine Freundin aus Norwegen, die zwar seit kurzem ein Fitnessstudio leitet, aber davor ca. 20 Jahre als Erzieherin im Kindergarten gearbeitet hat, sagte z.B. in Norwegen sei es eine absolute Selbstverständlichkeit, dass sich Lehrer und Erzieher für die besonderen Bedürfnisse eine chronisch kranken oder behinderten Kindes schulen lassen müssen. Und wenn sich zeigt, dass sie überfordert sind, weil die Behandlung vielleicht zu komplex ist, dann muss die Einrichtung eben für die entsprechenden Hilfen sorgen.

Mütter sollen doch heutzutage arbeiten gehen. Wie sollen sie das machen, wenn sie mehrmals täglich in Schulen und Kindergärten antanzen müssen?
Mir drängt sich da der Verdacht auf, dass nur die Mütter von gesunden Kindern arbeiten sollen. Bei unsereins lohnt es sich nicht, weil auch bei Steuerklasse 5 meine gezahlten Steuern wohl weniger sein dürften, als das, was ein Integrationshelfer für meinen Sohn kostet.

Wir mussten übrigens unterschreiben, dass wir die Verantwortung dafür tragen, wenn die Erzieher beim "nichts machen" was falsch machen. Sie machen in unserem Fall nämlich gar nicht! Lars ist einfach nur da. Und wenn alles gut geht, darf er demnächst VIELLEICHT sein mitgebrachtes und von mir berechnetes Mittagessen essen und ansonsten alles allein machen.

Übrigens, Elisabeth und Günther, wir haben eine Anwältin! Der fiel auch nichts besseres ein wegen des Vertrages. Es gibt kein Anrecht auf Betreuung am Nachmittag. Da das eine freiwillige Leistung der Stadt ist, kann sie relativ locker die Bedingungen stellen. Für den Schulunterricht mussten wir ja nichts unterschreiben.

Aber irgendwie sind wir jetzt vom Thema abgekommen. Eigentlich wollten wir Moni helfen, eine geeignete Formulierung zu finden.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
Letzte Änderung: 23 Feb. 2012 07:46 von Wenke. Begründung: Tippfehler

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